Am Donnerstag den 19. März hatte der Bundestag die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Datenhandel und Datenschutzaudit beraten. Mit dem Gesetz will man den illegalen Datenhandel bekämpfen, – Anlass waren die Datenunfälle des letzten Jahres. Doch der Werbeindustrie gehen die Einschränkungen im Adresshandel zu weit. Und so wird fleißig Druck auf die Politik gemacht. Eine typische Internetseite eines Adresshändlers sieht derzeit so aus: cebus.net, – und fleißig werden Anschreiben an die Politik verschickt sowie milliardenschwere “Datenschutzrunden” veranstaltet.
Die dort von den Wirtschaftsverbänden und Lobbyisten angedrohte Arbeitsplatzkeule zeigt nun allmählich Wirkung. Innerhalb der Union besteht offener Dissenz. Die Streichung des Listenprivilegs gerät damit allmählich ins Wanken. So sollen die Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren erhalten. Zugleich gilt die Einwilligungserfordernis nicht für Eigenwerbung von Unternehmen mit eigenen Kundendaten. Doch auch mit diesen Kompromissen will sich die Wirtschaft nicht zufrieden geben. Es droht das Scheitern der Ursprungsidee aufgrund eines Ausnahmedschungels. Am Anfang stand: konsequente Aufhebung des Listenprivilegs und Opt-In. Dann kamen die Parteien und haben sich ausgeklammert, nun droht die Wirtschaft ihr übriges zu tun.
Wenn es dazu kommt, steht am Ende der Legislaturperiode eine Koalition, die am Datenschutz vollständig gescheitert ist und nun auch noch das letzte verbliebene Projekt zur Strecke bringt. (Vorhaben / Bestand) Glaubwürdiger wird die einstimmige Unterstützungsbekundung des deutschen Bundestages vom 20. März zum 21. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz damit nicht. Ein politisch, diplomatisch feines Schmakerl dazu kann man nachlesen unter Datenschutz.de
Am Montag, den 23. März 2009 findet eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss zur Thematik statt. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Raum 4.900 des Paul-Löbe-Hauses.
Als Tip: Wer bei seinem örtlichen Meldeamt der Weitergabe von Daten widersprechen will kann das klassische Opt-Out nutzen. (Vorlage MSWord / OpenOffice)
Am Donnerstag den 19. März hatte der Bundestag die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Datenhandel und Datenschutzaudit beraten. Mit dem Gesetz will man den illegalen Datenhandel bekämpfen, – Anlass waren die Datenunfälle des letzten Jahres. Doch der Werbeindustrie gehen die Einschränkungen im Adresshandel zu weit. Und so wird fleißig Druck auf die Politik gemacht. Eine typische Internetseite eines Adresshändlers sieht derzeit so aus: cebus.net, – und fleißig werden Anschreiben an die Politik verschickt sowie milliardenschwere “Datenschutzrunden” veranstaltet.
Die dort von den Wirtschaftsverbänden und Lobbyisten angedrohte Arbeitsplatzkeule zeigt nun allmählich Wirkung. Innerhalb der Union besteht offener Dissenz. Die Streichung des Listenprivilegs gerät damit allmählich ins Wanken. So sollen die Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren erhalten. Zugleich gilt die Einwilligungserfordernis nicht für Eigenwerbung von Unternehmen mit eigenen Kundendaten. Doch auch mit diesen Kompromissen will sich die Wirtschaft nicht zufrieden geben. Es droht das Scheitern der Ursprungsidee aufgrund eines Ausnahmedschungels. Am Anfang stand: konsequente Aufhebung des Listenprivilegs und Opt-In. Dann kamen die Parteien und haben sich ausgeklammert, nun droht die Wirtschaft ihr übriges zu tun.
Wenn es dazu kommt, steht am Ende der Legislaturperiode eine Koalition, die am Datenschutz vollständig gescheitert ist und nun auch noch das letzte verbliebene Projekt zur Strecke bringt. (Vorhaben / Bestand) Glaubwürdiger wird die einstimmige Unterstützungsbekundung des deutschen Bundestages vom 20. März zum 21. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für Datenschutz damit nicht. Ein politisch, diplomatisch feines Schmakerl dazu kann man nachlesen unter Datenschutz.de
Am Montag, den 23. März 2009 findet eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss zur Thematik statt. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Raum 4.900 des Paul-Löbe-Hauses.
Als Tip: Wer bei seinem örtlichen Meldeamt der Weitergabe von Daten widersprechen will kann das klassische Opt-Out nutzen. (Vorlage MSWord / OpenOffice)