Liebe Piraten in Brandenburg,
der Landesvorstand lädt Euch herzlich ein zu den gemeinsamen Landes-Mitgliederversammlungen entsprechend § 25 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 BbgLWahlG für die Wahl der Landesliste und der Direktkandidaten der Listenvereinigung „Plus“ (Listenpartner: Piraten, Volt, ÖDP, Unabhängige) zur Landtagswahl 2024 in Brandenburg.
Die Landesversammlungen finden am 18. und 19. November 2023 statt. Veranstaltungsort ist das Schiffsrestaurant John Barnett, Schiffbauergasse 12A, 14467 Potsdam.
Der Zeitplan gestaltet sich wie folgt:
- Samstag 18.11., 09:00 Uhr – Beginn der Akkreditierung
- Samstag 18.11., pünktlich 10:00 Uhr – Versammlungen zur Aufstellung der Landesliste und der Direktkandidaten
- Samstag 18.11, ca. 20:00 Uhr – Ende des ersten Versammlungstages
- Sonntag 19.11., pünktlich 10:00 Uhr – Beginn des zweiten Versammlungstages (vorrangig vorgesehen für die Direktkandidaturen)
Vorläufige Tagesordnung
- TOP 1 – Begrüßung, Formalia, Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung (für alle Versammlungen)
- TOP 2 – Beschluss zur Tagesordnung
- TOP 3 – Beschluss einer Geschäftsordnung einschließlich Festlegung des Wahlverfahrens (für alle Versammlungen)
- TOP 4 – Wahl der anderen Versammlungsämter und der Zeugen an Eides statt (für alle Versammlungen)
- TOP 5 – Aufruf zur Einreichung von Kandidierenden-Vorschlägen für die Landesliste
- TOP 6 – Vorstellung der Bewerber/innen und ihrer Programme für die Landesliste
- TOP 7 – Wahl der Landesliste
- TOP 8 – Wahl einer Vertrauensperson und einer Stellvertretung für die Landesliste
- TOP 9.n – Aufruf zur Einreichung von Kandidierenden-Vorschlägen für den Wahlkreis n
- TOP 10.n – Vorstellung der Bewerber/innen und ihrer Programme
- TOP 11.n – Wahl des/der Kandidaten/in für Wahlkreis n
- TOP 12.n – Wahl einer Vertrauensperson und einer Stellvertretung für Wahlkreis n
Die Tagesordnungspunkte 9.n. bis 12.n werden für die Wahlkreise 1 bis 44 jeweils wiederholt.
- TOP 13 – Sonstiges
- TOP 14 – Schluss der Versammlung
Allgemeine Hinweise:
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Listenpartner, das zum Zeitpunkt der Landesversammlung im Bundesland Brandenburg für den Landtag wahlberechtigt ist.
Wahlberechtigt ist jede Person, die
- Mitglied eines der beteiligten Listenpartner ist,
- Deutscher (i. S. d. Art 116 Abs. 1 GG) ist,
- zum Zeitpunkt der Aufstellungsversammlung das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- in dem Wahlgebiet seit mindestens einem Monat seinen ständigen Wohnsitz hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 7 BbgLWahlG)
Für einen entsprechenden Nachweis der Wahlberechtigung ist das Mitglied selbst verantwortlich. Hierzu ist ggf. ein gültiger Personalausweis mit dem Eintrag der Meldeanschrift ggfls. zuzüglich eine Meldebescheinigung mitzubringen. Wer nur einen Reisepass vorlegen kann, sollte eine Meldebescheinigung vorlegen, oder muss eine eidesstattliche Versicherung über seine Wahlberechtigung abgeben.
Die Kandidierenden werden nachdrücklich darum gebeten, für jede Kandidatur (ggf. Landesliste und Wahlkreis) eine vom Amt bestätigte Wählbarkeitsbescheinigung und die entsprechende Zustimmungserklärung mitzubringen (s. Anlagen). Die Wählbarkeitsbescheinigung ist von der Gemeindebehörde kostenfrei zu erteilen.
Wer kandidieren möchte, aber auf der Versammlung nicht anwesend sein kann, muss seine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Bewerbung (bevorzugt im PDF-Format) über seinen Landesvorstand einreichen. Es wird darum gebeten, die Zustimmungserklärungen (Anlage 9 für Direktkandidaten bzw. Anlage 17 für Listenkandidaten sowie Anlage 10 für alle Kandidaten) und die Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahlkreis-Kandidatur bzw. die Listen-Kandidatur beizufügen. Eine Erklärung, dass im Falle des Gewähltwerdens die Wahl angenommen wird, ist beizufügen.
Kandidierende, die nicht anwesend sind, können durch eine eigenhändig unterschriebene schriftliche Vertretungsvollmacht bestimmen, dass eine andere Person für sie eine Bewerbungsrede halten darf.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und stehen gerne für Nachfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Landesvorstand
Sind Gäste Willkommen?
Grundsätzlich hat die Aufstellungsversammlung die Entscheidung über die Zulassung von Gästen. Ich gehe aber davon aus, dass sie diese erteilen wird.