In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts etablierte sich ein Begriff der immer noch unterschiedlich interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird er als Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre verstanden.
Der Begriff DATENSCHUTZ wird häufig als das Recht verstanden, dass jedem Menschen die grundsätzliche Entscheidung über die Zugänglichkeit sowie den Umgang seiner persönlichen Daten einräumen soll. Im Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts geht es darum, die Machtungleichheit zwischen Organisationen und der Einzelperson unter eindeutige und verbindliche Regeln zu stellen.
Der Datenschutz soll hierbei in der zunehmend digitalen und immer Vernetzteren Informationsgesellschaft die Tendenz zum gläsernen Menschen, der Entstehung von Datenmonopolisten in der privat Wirtschaft, sowie den ausufernden Überwachungsmaßnahmen staatlicher Institutionen entgegen wirken.
In Deutschland ist Datenschutz nach derzeitiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht und zwar das Recht auf Informelle Selbstbestimmung. Nach Auslegung der Richter kann jeder Mensch grundsätzlich darüber entscheiden, welche persönlichen Informationen er bekannt geben möchte. Im Grundgesetz wird dieses Recht jedoch nicht explizit erwähnt. Immerhin ist in den meisten Landesverfassungen eine Datenschutzregelung, sowie die verpflichtende Ernennung eines Datenschutzbeauftragten aufgenommen worden.
Dennoch spielt für viele Menschen das Thema DATENSCHUTZ im realen Alltag selten eine Rolle und dies obwohl Monopolisten wie Google, Amazon, Facebook und Co. stetig daran arbeiten, ihre Datensätze auszubauen und dabei ein nahezu unerschöpfliches Wissen über uns anzusammeln und zu verkaufen.
Um das Bewusstsein der Menschen im Kontext des Datenschutzes zu verbessern, wurde durch den Europarat im Jahr 2006 beschlossen, einen Europäischen Datenschutztag ins Leben zu rufen. Die Wahl des Datums viel auf den 28. Januar, da an diesem Tag im Jahr 1981 mit der Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich Achtung der Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere des Persönlichkeitsbereichs – bei der automatisierten Datenverarbeitung zu gewährleisten.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts etablierte sich ein Begriff der immer noch unterschiedlich interpretiert wird. Je nach Betrachtungsweise wird er als Schutz des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung und auch Schutz der Privatsphäre verstanden.
Der Begriff DATENSCHUTZ wird häufig als das Recht verstanden, dass jedem Menschen die grundsätzliche Entscheidung über die Zugänglichkeit sowie den Umgang seiner persönlichen Daten einräumen soll. Im Wesenskern eines solchen Datenschutzrechts geht es darum, die Machtungleichheit zwischen Organisationen und der Einzelperson unter eindeutige und verbindliche Regeln zu stellen.
Der Datenschutz soll hierbei in der zunehmend digitalen und immer Vernetzteren Informationsgesellschaft die Tendenz zum gläsernen Menschen, der Entstehung von Datenmonopolisten in der privat Wirtschaft, sowie den ausufernden Überwachungsmaßnahmen staatlicher Institutionen entgegen wirken.
In Deutschland ist Datenschutz nach derzeitiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht und zwar das Recht auf Informelle Selbstbestimmung. Nach Auslegung der Richter kann jeder Mensch grundsätzlich darüber entscheiden, welche persönlichen Informationen er bekannt geben möchte. Im Grundgesetz wird dieses Recht jedoch nicht explizit erwähnt. Immerhin ist in den meisten Landesverfassungen eine Datenschutzregelung, sowie die verpflichtende Ernennung eines Datenschutzbeauftragten aufgenommen worden.
Dennoch spielt für viele Menschen das Thema DATENSCHUTZ im realen Alltag selten eine Rolle und dies obwohl Monopolisten wie Google, Amazon, Facebook und Co. stetig daran arbeiten, ihre Datensätze auszubauen und dabei ein nahezu unerschöpfliches Wissen über uns anzusammeln und zu verkaufen.
Um das Bewusstsein der Menschen im Kontext des Datenschutzes zu verbessern, wurde durch den Europarat im Jahr 2006 beschlossen, einen Europäischen Datenschutztag ins Leben zu rufen. Die Wahl des Datums viel auf den 28. Januar, da an diesem Tag im Jahr 1981 mit der Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich Achtung der Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere des Persönlichkeitsbereichs – bei der automatisierten Datenverarbeitung zu gewährleisten.