Mitte dieser Woche wurde vom Landrat des Lankreises Ostprignitz-Ruppin (LK-OPR) eine – inzwischen geänderte – Allgemeinverfügung erlassen.
Durch diese Verfügung wird im Grunde allen Bürgern, die Ihren
Erstwohnsitz nicht im LK-ORP haben, „Einreise und Aufenthalt“ in OPR mit
nur wenigen Ausnahmen untersagt. Dies gilt explizit auch für jene, die
einen Zweitwohnsitz im Landkreis haben. Für diese Maßnahme wurde der
Landrat von vielen Seiten stark kritisiert.
Es ist wichtig, die Risiken der Verbreitung des Sars-Cov-2 weiter einzudämmen. Von daher ist es sinnvoll, insbesondere die Anzahl von Tagesausflüglern und auch Wohnmobilisten im Land auf ein Minimum zu begrenzen.
Der vom LK-OPR gewählt Weg allerdings ist:
Unsolidarisch: Es ist unverständlich, dass ein Landkreis so
weitreichende Maßnahmen ergreift, ohne diese zuvor mit dem Land und den
anderen Landkreisen abzusprechen. Große Krisen können nur durch ein
gemeinsames Handeln bewältigt werden. Kleinstaaterei bringt uns hier
nicht weiter, es drängt sich der Eindruck auf, LK-OPR möchte auf Kosten
der umliegenden Landkreise die eigenen Risiken minimieren. Den Bürgern
werden zur Zeit schon viele Einschränkungen auferlegt. Akzeptiert werden
diese Regeln um so mehr, je einheitlicher diese Grenzüberschreitend
sind. Wenn jetzt einzelne Landkreise oder gar Gemeinden ihre eigenen
Regeln erlassen, ist kaum damit zu rechnen, dass diese noch Akzeptanz
finden – von der Überwachung der Einhaltung mal abgesehen.
Unsozial: Es gibt im LK-OPR, insbesondere in den
Datschen-Siedlungen, einige Bungalownutzer mit Zweitwohnsitz, die aus
den verschiedensten Landkreisen des Landes Brandenburg oder auch aus
anderen Bundesländern kommen. Diesen ist im Grunde die Nutzung
untersagt. Dabei böten grad die Bungalows für viele Bürger die
Möglichkeit, den geforderten Regeln des „von einander Abstand halten“ zu
befolgen und dabei trotzdem im Freien zu sein. Grade älteren Menschen,
oder auch Familien mit Kindern, die jetzt in ihren engen Wohnungen in
dicht besiedelten Gebieten isoliert leben, würde es mehr Sicherheit
geben und für ihre Gesundheit förderlich sein. Das Risiko, dass diese
wenigen zusätzlichen Menschen bei ihren gelegentlichen Einkäufen andere
infizieren könnten, dürfte im Vergleich eher gering sein. Pendeln doch
täglich noch viele Einwohner des Landkreises in andere Landkreise oder
nach Berlin.
Undurchdacht: Die strengen Maßnahmen des LK-OPR werden immer
wieder damit begründet, dass die medizinischen Einrichtungen dem
eventuell zusätzlich anfallenden Patientenaufkommen nicht gewachsen
wären. Es ist schwer vorstellbar, dass insbesondere durch eine Lockerung
der Regelungen für Bürger mit Zweitwohnsitz im LK-OPR, zu einer
Überlastung des Gesundheitssystems führen wird. Im Grunde ist es aber
auch ein Eingeständnis, dass man die medizinische Versorgung im
Landkreis in den vergangenen Jahren unter ein vertretbares Maß herunter
gefahren hat. Was aber, wenn es trotz aller neuen Verordnungen im LK-OPR
zu einem massiven Anstieg der Fallzahlen kommen sollte? Wie groß wird
die Bereitschaft angrenzender Landkreise zur Unterstützung sein, nach
diesem Alleingang? Ein mit allen anderen Landkreisen abgesprochenes
Vorgehen wäre der deutlich bessere Weg gewesen.
Es kommt auch die Zeit nach der Krise. Land und Landkreise, aber auch
die Touristen werden sich dann an das vorgehen des Landrates erinnern.
Man kann nur hoffen, dass die negative Außenwirkung nicht zu lange
Folgen für den Landkreis und dessen Wirtschaft hat, die doch sehr stark
vom Tourismus abhängig ist.
Ja, weitreichende Maßnahmen und auch Beschränkungen für unsere Bürger
sind in diesen Zeiten unumgänglich, um die weitere Ausbreitung des
„Corona-Virus“ zu verhinden bzw. zu verlangsamen. Richtig wirkungsvoll
können dieses aber nur sein, wenn sie abgesprochen und übergreifend
festgelegt werden.
Mitte dieser Woche wurde vom Landrat des Lankreises Ostprignitz-Ruppin (LK-OPR) eine – inzwischen geänderte – Allgemeinverfügung erlassen.
Durch diese Verfügung wird im Grunde allen Bürgern, die Ihren Erstwohnsitz nicht im LK-ORP haben, „Einreise und Aufenthalt“ in OPR mit nur wenigen Ausnahmen untersagt. Dies gilt explizit auch für jene, die einen Zweitwohnsitz im Landkreis haben. Für diese Maßnahme wurde der Landrat von vielen Seiten stark kritisiert.
Es ist wichtig, die Risiken der Verbreitung des Sars-Cov-2 weiter einzudämmen. Von daher ist es sinnvoll, insbesondere die Anzahl von Tagesausflüglern und auch Wohnmobilisten im Land auf ein Minimum zu begrenzen.
Der vom LK-OPR gewählt Weg allerdings ist:
Unsolidarisch: Es ist unverständlich, dass ein Landkreis so weitreichende Maßnahmen ergreift, ohne diese zuvor mit dem Land und den anderen Landkreisen abzusprechen. Große Krisen können nur durch ein gemeinsames Handeln bewältigt werden. Kleinstaaterei bringt uns hier nicht weiter, es drängt sich der Eindruck auf, LK-OPR möchte auf Kosten der umliegenden Landkreise die eigenen Risiken minimieren. Den Bürgern werden zur Zeit schon viele Einschränkungen auferlegt. Akzeptiert werden diese Regeln um so mehr, je einheitlicher diese Grenzüberschreitend sind. Wenn jetzt einzelne Landkreise oder gar Gemeinden ihre eigenen Regeln erlassen, ist kaum damit zu rechnen, dass diese noch Akzeptanz finden – von der Überwachung der Einhaltung mal abgesehen.
Unsozial: Es gibt im LK-OPR, insbesondere in den Datschen-Siedlungen, einige Bungalownutzer mit Zweitwohnsitz, die aus den verschiedensten Landkreisen des Landes Brandenburg oder auch aus anderen Bundesländern kommen. Diesen ist im Grunde die Nutzung untersagt. Dabei böten grad die Bungalows für viele Bürger die Möglichkeit, den geforderten Regeln des „von einander Abstand halten“ zu befolgen und dabei trotzdem im Freien zu sein. Grade älteren Menschen, oder auch Familien mit Kindern, die jetzt in ihren engen Wohnungen in dicht besiedelten Gebieten isoliert leben, würde es mehr Sicherheit geben und für ihre Gesundheit förderlich sein. Das Risiko, dass diese wenigen zusätzlichen Menschen bei ihren gelegentlichen Einkäufen andere infizieren könnten, dürfte im Vergleich eher gering sein. Pendeln doch täglich noch viele Einwohner des Landkreises in andere Landkreise oder nach Berlin.
Undurchdacht: Die strengen Maßnahmen des LK-OPR werden immer wieder damit begründet, dass die medizinischen Einrichtungen dem eventuell zusätzlich anfallenden Patientenaufkommen nicht gewachsen wären. Es ist schwer vorstellbar, dass insbesondere durch eine Lockerung der Regelungen für Bürger mit Zweitwohnsitz im LK-OPR, zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führen wird. Im Grunde ist es aber auch ein Eingeständnis, dass man die medizinische Versorgung im Landkreis in den vergangenen Jahren unter ein vertretbares Maß herunter gefahren hat. Was aber, wenn es trotz aller neuen Verordnungen im LK-OPR zu einem massiven Anstieg der Fallzahlen kommen sollte? Wie groß wird die Bereitschaft angrenzender Landkreise zur Unterstützung sein, nach diesem Alleingang? Ein mit allen anderen Landkreisen abgesprochenes Vorgehen wäre der deutlich bessere Weg gewesen.
Es kommt auch die Zeit nach der Krise. Land und Landkreise, aber auch die Touristen werden sich dann an das vorgehen des Landrates erinnern. Man kann nur hoffen, dass die negative Außenwirkung nicht zu lange Folgen für den Landkreis und dessen Wirtschaft hat, die doch sehr stark vom Tourismus abhängig ist.
Ja, weitreichende Maßnahmen und auch Beschränkungen für unsere Bürger sind in diesen Zeiten unumgänglich, um die weitere Ausbreitung des „Corona-Virus“ zu verhinden bzw. zu verlangsamen. Richtig wirkungsvoll können dieses aber nur sein, wenn sie abgesprochen und übergreifend festgelegt werden.