Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg stoppen!
Wie wir bereits mehrfach berichteten, betreibt die Brandenburger Polizei stationäre Kennzeichenscanner an verschiedenen Autobahn-Standorten im gesamten Bundesland. Hiergegen haben wir Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Obwohl auch die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge die Bewegungsdatenbank als unzulässig eingeordnet hat, soll die flächendeckende Speicherung aller Fahrzeugbewegungen auf Autobahnen weiter gehen: Ein “Aktionsplan” der Polizei sieht vor, dass die so erhobenen Vorratsdaten drei Monate lang bei der Polizei lagern sollen und anschließend der Staatsanwaltschaft übergeben werden.
“Der angebliche ‘Aktionsplan’ der Polizei zu ihren Kennzeichen-Scannern ist in Wahrheit ein Weiter-so-Plan: Die Strafverfolger wollen weiterhin flächendeckend und verdachtslos auf Vorrat speichern, wer wann wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Dass jemand alle unsere Bewegungen mitschreibt, erinnert an düstere Stasi-Zeiten und muss endlich aufhören! Ich freue mich, dass das Verfassungsgericht noch dieses Jahr über die Piraten-Verfassungsbeschwerde in dieser Sache entscheiden wird.”
Dr. Patrick Breyer, Europa-Abgeordneter der Piraten und einer der Klageführer
Derweil hat die Piratenpartei die derzeit bekannten Kfz-Scanner im Internet in einer Karte veröffentlicht und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf: https://www.piratenpartei.de/kfzscan
Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde: https://www.patrick-breyer.de/?p=589267
Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg stoppen!
Wie wir bereits mehrfach berichteten, betreibt die Brandenburger Polizei stationäre Kennzeichenscanner an verschiedenen Autobahn-Standorten im gesamten Bundesland. Hiergegen haben wir Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Obwohl auch die Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge die Bewegungsdatenbank als unzulässig eingeordnet hat, soll die flächendeckende Speicherung aller Fahrzeugbewegungen auf Autobahnen weiter gehen: Ein “Aktionsplan” der Polizei sieht vor, dass die so erhobenen Vorratsdaten drei Monate lang bei der Polizei lagern sollen und anschließend der Staatsanwaltschaft übergeben werden.
Derweil hat die Piratenpartei die derzeit bekannten Kfz-Scanner im Internet in einer Karte veröffentlicht und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf: https://www.piratenpartei.de/kfzscan
Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde: https://www.patrick-breyer.de/?p=589267