Datenschutzbeauftragte: Automatische Kennzeichenfahndung auf brandenburgischen Autobahnen unzulässig
Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für Datenschutz, hat heute Ihr Fazit aus der eigehenden Prüfung des Kennzeichenerfassungssystems KESY bekannt gegeben.
Angestoßen wurde diese Prüfung durch die Verfassungsklage durch den PIRATEN Marko Tittel. Er hatte gegen den automatischen Aufzeichnungsmodus geklagt, bei dem die Kennzeichen aller an einer Erfassungsanlage vorbei fahrenden Fahrzeuge erfasst und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
In ihrer heute veröffentlichten Pressemmitteilung kommt Dagmar Hartge zu dem Schluss, dass die automatische Aufzeichnung unzulässig ist. Wie in der Klage angegeben gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage und es gibt darüber hinaus massive datenschutzrechtliche Mängel. Weder das Prinzip der Datensparsamkeit, noch der Erforderlichkeit werden eingehalten. Ausserdem sind die Zugriffsrechte auf die gespeicherten Daten viel zu weit gefasst, so dass deutlich zu viele Personen auf diese zugreifen können.
„Durch den dauerhaften Betrieb des Aufzeichnungsmodus sind ganz überwiegend unbeteiligte Personen betroffen, welche die Erfassungsgeräte auf den überwachten Straßenabschnitten passieren. Die Erfassung und Speicherung dieser Daten stellt einen unzulässigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.“
So die Landesbeauftragte für Datenschutz.
Marko Tittel, Kläger vor dem Verfassungsgericht: „Die inzwischen durch die Polizei leicht geänderte Nutzung von KESY und der nun verkleinerte Personenkreis mit Zugriffsrechten auf die gewonnenen Daten zeigt eindeutig, dass die Polizei wohl selbst ihre jahrelange bisherige Praxis zur KESY-Nutzung als unzulässig ansieht. Es werden aber weiterhin, unzulässigerweise, alle gewonnenen Daten dauerhaft und anlasslos gespeichert. Das darf so nicht sein.“
Die PIRATEN Brandenburg sehen nun dem weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht mit Spannung entgegen.
Pressemitteilung der Landesdatenschutzbeauftragten: https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.655845.de
Datenschutzbeauftragte: Automatische Kennzeichenfahndung auf brandenburgischen Autobahnen unzulässig
Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für Datenschutz, hat heute Ihr Fazit aus der eigehenden Prüfung des Kennzeichenerfassungssystems KESY bekannt gegeben.
Angestoßen wurde diese Prüfung durch die Verfassungsklage durch den PIRATEN Marko Tittel. Er hatte gegen den automatischen Aufzeichnungsmodus geklagt, bei dem die Kennzeichen aller an einer Erfassungsanlage vorbei fahrenden Fahrzeuge erfasst und auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
In ihrer heute veröffentlichten Pressemmitteilung kommt Dagmar Hartge zu dem Schluss, dass die automatische Aufzeichnung unzulässig ist. Wie in der Klage angegeben gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage und es gibt darüber hinaus massive datenschutzrechtliche Mängel. Weder das Prinzip der Datensparsamkeit, noch der Erforderlichkeit werden eingehalten. Ausserdem sind die Zugriffsrechte auf die gespeicherten Daten viel zu weit gefasst, so dass deutlich zu viele Personen auf diese zugreifen können.
Die PIRATEN Brandenburg sehen nun dem weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem Landesverfassungsgericht mit Spannung entgegen.
Pressemitteilung der Landesdatenschutzbeauftragten: https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.655845.de