Bund und Länder haben sich am 16. Januar auf eine Vorgehensweise für den Kohleausstieg geeinigt [1]. Wie zu befürchten war, ist dabei nicht nur wenig Abitioniertes, sondern ausgesprochener Murx heraus gekommen.
Der Ausstieg soll bis 2038, eventuell nur bis 2035 hinaus gezögert werden. Sowohl aus Sicht des Klimaschutzes, als auch gesamtwirtschaftlich ist dies katastrophal. Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Regelungen bereits Entschädigungszahlungen in Höhe von 4,36 Mrd. € an die Kraftwerksbetreiber einplanen. Ausserdem soll mit Datteln 4 sogar noch ein neues Steinkohlekraftwerk ans Netz gehen.
Bereits heute ist der Zustand, dass praktisch alle Kohlekraftwerke mit Verlust arbeiten [2]. Photovoltaik und Windkraft sind seit einiger Zeit die preiswertesten Stromquellen [3] und die Preise fallen weiter. In der Kombination mit Gaskraftwerken, die die Lücken füllen, ergibt sich in diesem Mix ein günstigerer Strompreis, als ihn Kohlekraftwerke liefern können. Selbst bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen würden also Kohlekraftwerke aus rein wirtschaftlichen Gründen mittelfristig schließen. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien würden die Kohlekraftwerke in relativ kurzer Zeit aus dem Netz gedrängt werden. Wahrscheinlich gab es in der letzten Zeit nur deshalb keine Schließung von Kohlekraftwerken, weil die Betreiber darauf gewartet haben, einen Anspruch auf Entschädigung zu bekommen, den ihnen die Bundesregierung jetzt schaffen möchte.
Nach dem Fahrplan zum Ausstieg [4] sollen in der Lausitz vier Kraftwerke (Schwarze Pumpe A/B, Boxberg R/Q) bis 2038, oder mindestens bis 2035 laufen. Das ist jedoch völlig illusorisch, da diese Kraftwerke deutlich vorher keinen Markt für ihren Strom mehr haben werden. Da gleichzeitig der zeitliche Horizont bis zu einer möglichen Entschädigungsforderung sehr lang ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Betreiber die Kraftwerke zur Reduzierung seiner Verluste weit vorher schließt.
Die Förderungen für den Strukturwandel gehen aber davon aus, dass dieser Fahrplan eingehalten wird und entsprechend langsam geht man hier vor. Eine Schließung der Kraftwerke vor 2030 ist aus wirtschaftlichen Gründen aber wahrscheinlich. Damit tut sich in der Lausitz eine gefährliche Lücke auf.
Als Energieregion und Standort der BTU hat die Lausitz hervorragende Aussichten eine nachhaltige Energie- und Wirtschaftsregion zu werden. Durch gezielte Förderung von Erneuerbaren Energien, Speichern und weiteren Technologien, wie z.B. moderne Recyclingmethoden, kann hier eine zukunftsfähige und nachhaltige Struktur entstehen, die gleichzeitig qualifizierte Arbeitsplätze schafft und die Landschaft erhält. Werden die Fördergelder aber über einen zu langen Zeitraum gestreckt und fallen (wie zu erwarten) in diesen Zeitraum vorzeitige Schließungen von unrentablen Kraftwerken, besteht die Gefahr, dass Strukturen zusammen brechen und Arbeitsplätze abwandern.
Der Strukturwandel in der Lausitz muss sofort angegangen werden und sicher gestellt werden, dass dieser Prozess bis zum Jahr 2030 weitestgehend abgeschlossen ist. Die Bundesregierung sollte die Vorstellung, einen Fahrplan vorzugeben, wann welches Kraftwerk geschlossen wird, aufgeben. Damit blieben dem Steuerzahler die Entschädigungszahlungen erspart und Kohlekraftwerke würden sogar früher vom Netz gehen, nämlich genau dann, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Stattdessen sollte das Geld in einen umfassenden Strukturwandel investiert werden und die Behinderungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien (pauschale Abstandsregeln, Belastung von selbst genutztem Strom etc.) aufgehoben werden.
Damit könnte der viel beschworene Markt seine Wirkung entfalten. Das geplante Kohleaussteigsgesetz dagegen ist planwirtschaftlich organisiertes, falsches Spiel mit der Lausitz und den anderen Kohleregionen.
[1] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200116-altmaier-bund-laender-einigung-zum-kohleausstieg-erzielt.html
[2] https://www.iwr.de/news.php?id=36383
[3] https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2018_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf
[4] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/stilllegungspfad-braunkohle.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Gutachten – Keine Entschädigung notwendig: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kohlekraftwerke-entschaedigungen-an-betreiber-offenbar-nicht-noetig-a-1238775.html
Bund und Länder haben sich am 16. Januar auf eine Vorgehensweise für den Kohleausstieg geeinigt [1]. Wie zu befürchten war, ist dabei nicht nur wenig Abitioniertes, sondern ausgesprochener Murx heraus gekommen.
Der Ausstieg soll bis 2038, eventuell nur bis 2035 hinaus gezögert werden. Sowohl aus Sicht des Klimaschutzes, als auch gesamtwirtschaftlich ist dies katastrophal. Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Regelungen bereits Entschädigungszahlungen in Höhe von 4,36 Mrd. € an die Kraftwerksbetreiber einplanen. Ausserdem soll mit Datteln 4 sogar noch ein neues Steinkohlekraftwerk ans Netz gehen.
Bereits heute ist der Zustand, dass praktisch alle Kohlekraftwerke mit Verlust arbeiten [2]. Photovoltaik und Windkraft sind seit einiger Zeit die preiswertesten Stromquellen [3] und die Preise fallen weiter. In der Kombination mit Gaskraftwerken, die die Lücken füllen, ergibt sich in diesem Mix ein günstigerer Strompreis, als ihn Kohlekraftwerke liefern können. Selbst bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen würden also Kohlekraftwerke aus rein wirtschaftlichen Gründen mittelfristig schließen. Mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energien würden die Kohlekraftwerke in relativ kurzer Zeit aus dem Netz gedrängt werden. Wahrscheinlich gab es in der letzten Zeit nur deshalb keine Schließung von Kohlekraftwerken, weil die Betreiber darauf gewartet haben, einen Anspruch auf Entschädigung zu bekommen, den ihnen die Bundesregierung jetzt schaffen möchte.
Nach dem Fahrplan zum Ausstieg [4] sollen in der Lausitz vier Kraftwerke (Schwarze Pumpe A/B, Boxberg R/Q) bis 2038, oder mindestens bis 2035 laufen. Das ist jedoch völlig illusorisch, da diese Kraftwerke deutlich vorher keinen Markt für ihren Strom mehr haben werden. Da gleichzeitig der zeitliche Horizont bis zu einer möglichen Entschädigungsforderung sehr lang ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Betreiber die Kraftwerke zur Reduzierung seiner Verluste weit vorher schließt.
Die Förderungen für den Strukturwandel gehen aber davon aus, dass dieser Fahrplan eingehalten wird und entsprechend langsam geht man hier vor. Eine Schließung der Kraftwerke vor 2030 ist aus wirtschaftlichen Gründen aber wahrscheinlich. Damit tut sich in der Lausitz eine gefährliche Lücke auf.
Als Energieregion und Standort der BTU hat die Lausitz hervorragende Aussichten eine nachhaltige Energie- und Wirtschaftsregion zu werden. Durch gezielte Förderung von Erneuerbaren Energien, Speichern und weiteren Technologien, wie z.B. moderne Recyclingmethoden, kann hier eine zukunftsfähige und nachhaltige Struktur entstehen, die gleichzeitig qualifizierte Arbeitsplätze schafft und die Landschaft erhält. Werden die Fördergelder aber über einen zu langen Zeitraum gestreckt und fallen (wie zu erwarten) in diesen Zeitraum vorzeitige Schließungen von unrentablen Kraftwerken, besteht die Gefahr, dass Strukturen zusammen brechen und Arbeitsplätze abwandern.
Der Strukturwandel in der Lausitz muss sofort angegangen werden und sicher gestellt werden, dass dieser Prozess bis zum Jahr 2030 weitestgehend abgeschlossen ist. Die Bundesregierung sollte die Vorstellung, einen Fahrplan vorzugeben, wann welches Kraftwerk geschlossen wird, aufgeben. Damit blieben dem Steuerzahler die Entschädigungszahlungen erspart und Kohlekraftwerke würden sogar früher vom Netz gehen, nämlich genau dann, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Stattdessen sollte das Geld in einen umfassenden Strukturwandel investiert werden und die Behinderungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien (pauschale Abstandsregeln, Belastung von selbst genutztem Strom etc.) aufgehoben werden.
Damit könnte der viel beschworene Markt seine Wirkung entfalten. Das geplante Kohleaussteigsgesetz dagegen ist planwirtschaftlich organisiertes, falsches Spiel mit der Lausitz und den anderen Kohleregionen.
[1] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200116-altmaier-bund-laender-einigung-zum-kohleausstieg-erzielt.html
[2] https://www.iwr.de/news.php?id=36383
[3] https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/DE2018_ISE_Studie_Stromgestehungskosten_Erneuerbare_Energien.pdf
[4] https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/stilllegungspfad-braunkohle.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Gutachten – Keine Entschädigung notwendig: https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kohlekraftwerke-entschaedigungen-an-betreiber-offenbar-nicht-noetig-a-1238775.html