2019 Allgemein Geschlechter- und Familienpolitik Politik Pressemitteilung

Stand Verfassungsbeschwerde gegen Parité-Gesetz

Die Piratenpartei Brandenburg hat am 20. Mai 2019 gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes – Parité-Gesetz – Organklage bzw. Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg eingereicht. Mit dem Gesetz will die Landesregierung, unterstützt von Bündnis 90/Die Grünen, den Parteien vorschreiben, wie sich bei zukünftigen Wahlen die Landeslisten der Parteien zusammenzusetzen haben. Einen derartigen, tiefgehenden Eingriff in die Parteienfreiheit halten wir für verfassungswidrig. 

Der Landtag Brandenburg beauftragte daraufhin am 24. Juni die Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Universität Giessen, Frau Prof. Dr. Jelena von Achenbach, mit der Vertretung. Während Prof. von Achenbach zumindest eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 31. August 2019 beantragte, bedankte sich das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz in Potsdam beim Verfassungsgericht zwar für die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zu unserer Klage, erklärte jedoch, dass eine derartige Stellungnahme „derzeit“ nicht beabsichtigt sei.

Wir sind gespannt auf die Erwiderung unserer Klage. Die Frist läuft in wenigen Tagen ab.

Mehr zu unserer Klage:

Unsere Klage richtet sich gegen die Verletzung

  • des Demokratieprinzips (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 VerfBbg, Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG),
  • des Verbots der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts (Differenzierungsverbot, Art. 12 Abs. 2 VerfBbg, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG),
  • der Parteienfreiheit (Art. 20 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 VerfBbg bzw. Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG)
  • der Chancengleichheit der Parteien (Art. 20 Abs. 1 VerfBbg bzw. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG)
  • der Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl (Art. 22 Abs. 3 Satz 1 VerfBbg, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG)
  • der aktiven und passiven Wahlrechtsgleichheit (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VerfBbg bzw. Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG)
  • des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf geschlechtliche Identität (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), insbesondere derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

Die Piratenpartei Deutschland (nachfolgend „Piratenpartei“ genannt) mitsamt ihrer Untergliederungen bekennt sich uneingeschränkt zu dem unumstößlichen Grundsatz, dass ein jeder Mensch gleich an Rechten geboren wird. Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder Identität ist für die Piratenpartei hiermit unvereinbar. Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße Geschlechterpolitik. Aus diesem Grund verfolgt die Piratenpartei seit jeher eine Politik, die die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Schon aus ihrem Grundsatzprogramm geht hervor, dass fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen grundsätzlich abgelehnt werden. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb die Piratenpartei auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden ablehnt. Die Piratenpartei selbst erhebt aus diesem Grundverständnis heraus nicht einmal das Geschlecht der eigenen Mitglieder (vgl. Grundsatzprogramm der Piratenpartei: https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm#Geschlechter-_und_Familienpolitik ).

Die Piratenpartei setzt sich somit für die tatsächliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts ein. Das demokratische System ermöglicht und garantiert ein faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen Einzelner innerhalb des Staates. Aus diesem Grund will die Piratenpartei die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Einzelnen steigern und die gleichberechtigte Partizipation jedes einzelnen Bürgers am politischen und gesellschaftlichen Leben fördern. Jeder Mensch sollte – unabhängig von seinem Geschlecht – auf die Politik, von der er direkt betroffen ist, in gleicher Weise Einfluss nehmen können.

Das Parité-Gesetz führt hingegen nicht zu der Gleichberechtigung aller Geschlechter, sondern verfolgt vielmehr das Ziel, die Zusammensetzung der Kandidatenlisten (und damit letztendlich des Parlaments selbst) hinsichtlich der Geschlechterverteilung derer der Gesamtbevölkerung anzunähern. Eine solche gesetzlich vorgeschriebene paritätische Besetzung von Wahllisten ausschließlich mit Frauen und Männern und fest zugeteilten Listenplätzen (Reißverschlussprinzip) ist jedoch nicht nur verfassungswidrig. Sie ist vielmehr auch ein Hindernis bei der Modernisierung des Wahlrechts hin zu einer wirklichen und demokratischen Entscheidungshoheit über die Zusammensetzung der Volksvertretung durch den Souverän. 

Die Piratenpartei setzt sich deshalb dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger bei allen Wahlen mehr Möglichkeiten haben, um die Personen in die Parlamente zu wählen, welchen sie ihre Interessenvertretung am besten zutrauen. Für das 21. Jahrhundert braucht es ein zukunftsfähiges Wahlmodell auf allen politischen Ebenen, auch auf der Landesebene. Dafür braucht das Wahlrecht nicht neu erfunden werden: Als verfassungsrechtlich unbedenkliche Alternative zu paritätisch besetzten Wahllisten könnten die Wählenden die Möglichkeit des „Panaschierens“ und „Kumulierens“ bei jeder Wahl, also auch auf Landes- und Bundesebene erhalten. Die Wählenden sollen Kandidaten verschiedener Parteien (Panaschieren) und zusätzlich gezielt einzelne Kandidaten (Kumulieren) wählen dürfen.

Auf diese Weise würde dem Grundrecht der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Geschlechter nicht nur Genüge getan. Nein, die Wählerinnen und Wähler entscheiden schlussendlich selber darüber, welche Personen sie mit ihrer Interessenvertretung im Parlament beauftragen möchten.
Dies bedeutet, dass die Frage, ob und wie viele Frauen, Männer und Diverse im Parlament vertreten sind, einzig und allein in der Verantwortung des gesamten Wahlvolkes, liegt. Dies wäre ein wahrer demokratischer Fortschritt, ohne Bevormundung durch die Gesetzgebung, ohne Beeinflussungsmöglichkeiten der Parteigremien über die Zusammensetzung des Parlaments.

Die komplette Klageschrift bzw. Verfassungsbeschwerde kann hier eingesehen oder heruntergeladen werden: https://www.piratenbrandenburg.de/2019/05/verfassungsbeschwerde-und-organklage-gegen-paritaetsgesetz-eingereicht/

Pressemitteilung dazu, verschickt am 29.8.2019:

Stand Verfassungsbeschwerde gegen Parité-Gesetz

Die Piratenpartei Brandenburg hat am 20. Mai 2019 gegen das Parité-Gesetz Organklage bzw. Verfassungsbeschwerde eingereicht.Die Antragsfrist zur Erwiderung wurde bis zum 31. August 2019 verlängert. Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz in Potsdam bedankte sich beim Verfassungsgericht zwar für die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zu unserer Klage, erklärte jedoch, dass eine derartige Stellungnahme „derzeit“ nicht beabsichtigt sei.

Thomas Bennühr, Kandidat zur Landtagswahl und Beschwerdeführer: „Kein Konzept gegen die Bildungsmisere, kein flächendeckendes High-Speed-Internet, keine Investitionen in der Fläche, keine Förderung der Klein- und mittelständischen Unternehmen, kein Geld für Radwege. Dafür viel Geld für eine gescheiterte Verwaltungsstrukturreform, den BER usw. Und zu guter Letzt noch ein Parité-Gesetz, das verfassungswidrig ist. Wirklich wichtige Probleme der Bürger/innen in Brandenburg wurden nicht angepackt. Deshalb braucht es PIRATEN im Landtag.“

  1. Georg von Boroviczeny

    auch ihr könnt (ich reiche es zum nächstem bpt wieder ein, die Ini https://lqfb.piratenpartei.berlin/initiative/show/221.html („Geschlecht“ im Personenstandsgesetz streichen) unterstützen.
    Sollte das geschehen, wären solche Dummheiten, wie dieses ‚Parité-Gesetz‘ gar nicht möglich, weil es dann kein ‚amtliches‘ Geschlecht mehr gibt, höchstens eine freiwillige Erklärung dazu

    • Guido Körber

      Wir haben ein ständiges Antragsportal:
      https://wiki.piratenbrandenburg.de/SAPO

      Schmeiss es einfach da rein, dann wird es beim nächsten LPT oder OPT der die Antragsfrist wahrt behandelt (der nächste LPT ist zu kurz dran, da ist die Frist durch).

  2. Holger-DOS

    >>Das Parité-Gesetz führt hingegen nicht zu der Gleichberechtigung aller Geschlechter, sondern verfolgt vielmehr das Ziel, die Zusammensetzung der Kandidatenlisten (und damit letztendlich des Parlaments selbst) hinsichtlich der Geschlechterverteilung derer der Gesamtbevölkerung anzunähern. <<

    Das ist ein Irrtum.
    In Brandenburg fehlen mindestens 40.000 Frauen, in vielen Gegenden Brandenburgs kommen auf 100 Männer nicht einmal mehr 80 Frauen.
    Auf Grund der verfehlten Sozialpolitik und der gegen das Staatsziel auf Vollbeschäftigung (Art. 48 Landesverfassung) verstoßende Arbeitsmarktpolitik wird sich dieser Frauenmangel noch verschärfen.
    (Beispiel Schule: Die Landesregierung hat vor kurzem den zeitlich längsten Schulweg mit dem ÖPNV mit 2,5
    Stunden angegeben. Ein Kind mit diesem Schulweg ist folglich 5 Stunden pro Tag unterwegs, um in die Schule zu
    gehen. Wer will das seinem Kind schon zumuten?
    Beispiel Arzt: Viele Gegenden haben nicht einmal mehr einen Allgemeinmediziner, in anderen Gegenden
    herrscht hingegen ein Ärzteüberschuß. Dennoch genehmigt die kassenärztliche Vereinigung auch weiterhin die
    Abwanderung von Ärzten aus unterversorgten in überversorgte Gebiete. Widersprüche der Patienten dagegen
    werden lapidar mit dem Hinweis abgeschmettert, der Patient habe kein Widerspruchsrecht. Wer will schon in
    einem Land ohne Ärzte leben?
    Beispiel Arbeitsmarkt: Aus Mittelzentren wurden (und geplant ist dies auch weiterhin) Landesbehörden
    abgezogen, ohne Gegenmaßnahmen für den Wirtschaftskraftverlust zu treffen. Da Landesbehörden zu den
    größeren Arbeitgebern eines Mittelzentrums gehören, kommt es deswegen zu Arbeitsplatzverlusten auf Grund
    der Schließung von Geschäften Gewerbetreibender.)
    Nach einem für den Landtag erstellten Gutachten aus 2013 (?) wandern wegen dieser Arbeits- und Sozialpolitik ca. 6.500 junge Frauen pro Jahr aus Brandenburg ab.
    Ziel ist also nicht, den Landtag an die Bevölkerungszusammensetzung anzupassen.
    Dies kann in Ostdeutschland nicht das Ziel sein.
    Denn hier fehlen (auch auf Grund der größten Vernichtung eines Industrie- und Wissenschaftsstandortes in Friedenszeiten in den 1990er Jahren) insgesamt mehr als 1 Million Frauen.
    Ein Parité-Gesetz wäre also in Westdeutschland, insbesondere in Hamburg (dort leben mehr Frauen als Männer), zur Erfüllung des Ziels der Angleichung von Parlaments- und Bevölkerungszusammensetzung denkbar, in Ostdeutschland ist es jedoch verfehlt.

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