Automatische Kennzeichenerfassung ist nach Ansicht der Partei rechtswidrig
Die Brandenburger Piratenpartei hat vor dem Landesverfassungsgericht Beschwerde gegen die automatische Kennzeichenerfassung auf Brandenburger Autobahnen eingelegt. Ein entsprechender Schriftsatz von Beschwerdeführer Marko Tittel ging dem Gericht heute postalisch zu. Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem sowohl das Amts- als auch das Landgericht ein Verfahren nicht zugelassen und einen Rechtsschutz damit verwehrt hatten.
So hatte der Beschwerdeführer, der regelmäßig mit seinem PKW auf der Autobahn A11 verkehrt, eine Untersagung der Praxis der automatischen Kennzeichenerfassung gefordert. Zuvor war bekannt geworden, dass die Brandenburger Polizei in Höhe der Anschlussstellen Prenden und Suckower Forst zwei stationäre Kennzeichenscanner im sogenannten Aufzeichnungsmodus betreibt. Mit Hilfe dieser Geräte werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge kontinuierlich erfasst und gespeichert. Die PIRATEN sehen darin die Gefahr der Errichtung einer riesigen Bewegungsdatenbank und damit einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Gefahr falscher Verdächtigungen.
Zuvor haben bereits Verfassungsgerichte in anderen Bundesländern diese Praxis für teilweise verfassungswidrig erklärt und auf eine Benachrichtigung zufällig erfasster Personen bestanden. Die Piratenpartei Brandenburg hingegen argumentiert, dass das System absichtlich im sogenannten Aufzeichnungs- statt Fahndungsmodus betrieben wird und es demnach keine “zufällig erfassten Personen” geben könne, da grundsätzlich alle Fahrzeugbewegungen aufgezeichnet werden.
Brandenburg Aktuell berichtete über die Verfassungsbeschwerde:
Automatische Kennzeichenerfassung ist nach Ansicht der Partei rechtswidrig
Die Brandenburger Piratenpartei hat vor dem Landesverfassungsgericht Beschwerde gegen die automatische Kennzeichenerfassung auf Brandenburger Autobahnen eingelegt. Ein entsprechender Schriftsatz von Beschwerdeführer Marko Tittel ging dem Gericht heute postalisch zu. Dieser Schritt war notwendig geworden, nachdem sowohl das Amts- als auch das Landgericht ein Verfahren nicht zugelassen und einen Rechtsschutz damit verwehrt hatten.
So hatte der Beschwerdeführer, der regelmäßig mit seinem PKW auf der Autobahn A11 verkehrt, eine Untersagung der Praxis der automatischen Kennzeichenerfassung gefordert. Zuvor war bekannt geworden, dass die Brandenburger Polizei in Höhe der Anschlussstellen Prenden und Suckower Forst zwei stationäre Kennzeichenscanner im sogenannten Aufzeichnungsmodus betreibt. Mit Hilfe dieser Geräte werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge kontinuierlich erfasst und gespeichert. Die PIRATEN sehen darin die Gefahr der Errichtung einer riesigen Bewegungsdatenbank und damit einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sowie die Gefahr falscher Verdächtigungen.
Zuvor haben bereits Verfassungsgerichte in anderen Bundesländern diese Praxis für teilweise verfassungswidrig erklärt und auf eine Benachrichtigung zufällig erfasster Personen bestanden. Die Piratenpartei Brandenburg hingegen argumentiert, dass das System absichtlich im sogenannten Aufzeichnungs- statt Fahndungsmodus betrieben wird und es demnach keine “zufällig erfassten Personen” geben könne, da grundsätzlich alle Fahrzeugbewegungen aufgezeichnet werden.
Brandenburg Aktuell berichtete über die Verfassungsbeschwerde: