2019 Allgemein Arbeit und Soziales

Brandenburg behindertenfreundlich?

Landtag Brandenburg (CC-BY-SA 3.0 Roland.h.bueb (Wikipedia))

Hände weg von Art. 12 Abs. 4 der Landesverfassung!

Der Landtag behauptete kürzlich vor dem Landesverfassungsgericht: „In der Verfassung des Landes Brandenburg gibt es kein Gebot zur Gleichstellung behinderter Menschen.“ (Landtagsdrucksache 6/11559, S. 61 [1]). 

Ist dies ein versteckter Hinweis darauf, dass die Landtagsparteien die entsprechende Passage aus der Verfassung des Landes Brandenburg streichen wollen?

In Art. 12 Abs. 4 Verfassung des Landes Brandenburg heißt es: 
„Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, für die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen.“

Erst kürzlich hat der Landtag es abgelehnt, landeseigene Gebäude barrierearm zu gestalten (Antwort des Landtages auf die Petition 2395/6).  
Hierzu sei er nicht verpflichtet, weil 3 cm an den baurechtlichen Bedingungen hierfür fehlten. 

In Worten noch einmal: DREI Zentimeter! Also etwa eine Daumenbreite!

Wo nur so knapp keine Pflicht besteht, kann man nicht auf freiwilliger Basis tätig werden? Einfach nur aus Anstand und Respekt für Mitmenschen?

Schon länger lehnt es die Landesregierung ab, den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) [2] zu verpflichten, den Transport von alters- und behindertengerechten Fahrrädern in den Zügen zuzulassen. 
Solche Fahrräder sind in den Zügen des VBB im Gegensatz zu „normalen“ Fahrrädern nicht zugelassen (§ 11 Abs. 1 der Beförderungsbedingungen).

Ein solcher Umgang mit unserer Verfassung wundert nicht, denn im Landtag ist nach dem Handbuch „Landtag Brandenburg, Namen – Daten – Fakten“, 3. Auflage, Stand Mai 2018, kein einziger schwerbehinderter Abgeordneter. 
Soweit ersichtlich, soll dies nach dem Willen der derzeit im Landtag vertretenen Parteien auch so bleiben.

Deshalb fordern die Piraten:
Hände weg von Artikel 12 Absatz 4! 

Es müssen endlich möglichst gleiche Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden. 
Inklusion ist ein Menschenrecht.

Jeder der heute noch gesund ist, kann morgen schon auf ständige Hilfe angewiesen sein.

[1] Beschlussempfehlung  und Bericht des Hauptausschusses – Landtagsdrucksache 6/11559 https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w6/drs/ab_11500/11559.pdf
[2] Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg https://www.vbb.de/