Am 20. Mai 2019 hat die Piratenpartei Brandenburg zusammen mit den individuellen Beschwerdeführern Frau Ulyana Avhustinova und Herrn Thomas Bennühr Verfassungsbeschwerde und Organklage gegen die am 31. Januar 2019 verabschiedete Änderung des Landeswahlgesetzes eingelegt.
Der Landesvorsitzende Guido Körber dazu: „Dieses Gesetz ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht.“
Das beschlossene Paritätsgesetz stellt ein völlig ungeeignetes Mittel dar, weil es andere Ungerechtigkeiten erzeugt, die nach Ansicht der PIRATEN mit der Verfassung nicht vereinbar sind.
Thomas Bennühr, Beschwerdeführer und Listenplatz 2 zur Landtagswahl: „Nach der noch geltenden Rechtslage konnten wir acht Kandidaten für die Landesliste aufstellen. Die Aufstellungsversammlung entschied sich für zwei Frauen und sechs Männer. Wäre das Gesetz bereits in Kraft gewesen, hätten wir nur eine Liste mit maximal 5 Kandidaten aufstellen können, weil sich nicht mehr als zwei Frauen um einen Listenplatz beworben haben. Das verdeutlicht eines der verfassungsrechtlichen Probleme dieses Gesetzes. Größere Parteien werden bevorteilt, da sie über einen größeren Bewerberpool verfügen undeher eine ausreichende und paritätisch besetzte Liste aufstellen können als kleinere Parteien.“
Für eine größere Repräsentanz der Bevölkerungsgruppen im Landtag schlagen die PIRATEN Brandenburg das System von Kumulieren und Panaschieren vor, wie es bei den Kommunalwahlen praktiziert wird. Dabei entscheiden die Wähler durch die Abgabe von Stimmen für ganze Listen oder einzelne Bewerber darüber, wie sich das Parlament zusammensetzt. Hierbei legen nicht die Parteien alleine fest, welche Personen über die Landesliste in den Landtag gewählt werden, sondern der Souverän trifft die maßgebliche Entscheidung. Aus Sicht der PIRATEN ist dies der denkbar demokratischste Weg zur Parlamentsbildung.
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Am 20. Mai 2019 hat die Piratenpartei Brandenburg zusammen mit den individuellen Beschwerdeführern Frau Ulyana Avhustinova und Herrn Thomas Bennühr Verfassungsbeschwerde und Organklage gegen die am 31. Januar 2019 verabschiedete Änderung des Landeswahlgesetzes eingelegt.
Das beschlossene Paritätsgesetz stellt ein völlig ungeeignetes Mittel dar, weil es andere Ungerechtigkeiten erzeugt, die nach Ansicht der PIRATEN mit der Verfassung nicht vereinbar sind.
Für eine größere Repräsentanz der Bevölkerungsgruppen im Landtag schlagen die PIRATEN Brandenburg das System von Kumulieren und Panaschieren vor, wie es bei den Kommunalwahlen praktiziert wird. Dabei entscheiden die Wähler durch die Abgabe von Stimmen für ganze Listen oder einzelne Bewerber darüber, wie sich das Parlament zusammensetzt. Hierbei legen nicht die Parteien alleine fest, welche Personen über die Landesliste in den Landtag gewählt werden, sondern der Souverän trifft die maßgebliche Entscheidung. Aus Sicht der PIRATEN ist dies der denkbar demokratischste Weg zur Parlamentsbildung.
Verweise auf die Klageschrift und Anhänge
Klageschrift
Anlagen: