Bleib so wie Du bist.
Der 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes
Heute vor 70 Jahren unterzeichneten die Vertreterinnen und Vertreter des Parlamentarischen Rates jenes Dokument, welches bis heute die Grundlage unseres Staatswesens bildet. In Menschenleben gerechnet wäre das Grundgesetz schon einige Jahre in Rente. Glücklicherweise trifft dies auf unsere Verfassung nicht zu. Sie bildet unverändert die wichtigste Richtschnur für das Zusammenleben der Menschen in unserem Land und erweist sich stets aufs Neue als wichtiger Kompass in aktuellen Fragen.
Dass unser Grundgesetz auch nach 70 Jahren kein bisschen aus der Zeit gefallen scheint, ist der Weitsicht seiner Mütter und Väter zu verdanken. Sie schufen in Erfahrung der unbeschreiblichen Verbrechen des Nationalsozialismus ein Regelwerk, welches Dank des entsprechenden Artikels auf ewig die Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bilden und die Grundrechte der Bürger sichern soll.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Dieser Satz ist nicht nur bloße Floskel, sondern Anspruch und Herausforderung zugleich.
Das Grundgesetz erweist sich hierbei – ungeachtet aller Angriffe, denen es täglich aufs Neue ausgesetzt ist – als überaus stabiles Fundament, auch weil die hierdurch geschaffenen Institutionen – bei aller berechtigten Kritik – ein großes Vertrauen in der Gesellschaft genießen. Umso bedauerlicher ist es, dass man es 1990, als fünf Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitraten, versäumt hat, dieses Vertrauen in das Grundgesetz noch einmal durch eine Volksabstimmung bestätigen zu lassen. Eine deutliche Mehrheit wäre dieser Verfassung gewiss gewesen.
Um dem Grundgesetz die gebotene Würdigung zuteil werden zu lassen, plädiert die Piratenpartei Brandenburg dafür, den Tag des Grundgesetzes zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Auch und gerade weil zahlreiche Länder die bei uns verankerten und unveränderlichen Grundrechte als Vorbild für ihre eigene Verfassung gewählt haben.
Das Grundgesetz wurde 1949 nicht Verfassung genannt, weil die Deutschen im Westen nicht die von den 3 westlichen Siegermächten (Frankreich, Großbritannien, USA) beabsichtigte Teilung Deutschlands festschreiben wollten.
Es sollte sich nach den Vätern des Grundgesetzes nicht um eine Verfassung, sondern um ein vorläufiges Gesetz handeln (darum der Name Grundgesetz).
Diese Vorläufigkeit ergibt sich auch heute noch aus Art. 146 GG.
Was soll also bleiben?
Ein vorläufiges Gesetz?
Daß das Grundgesetz nicht nur Auswirkungen auf die BRD hat(te), zeigten die gegen die BRD gerichteten Unruhen und Demonstrationen in der DDR 1974, nachdem das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Grundgesetzes die DDR für unmündig und ohne Existenzberechtigung erklärte.
Es handelt sich also um ein kriegerisches Gesetz.
So untersagt es -im Gegensatz zur ehemaligen Verfassung der DDR- nicht den Angriffskrieg, sondern lt. Bundesverfassungsgericht nur den Krieg ohne Zustimmung des Bundestages.
Viele aus der ehemaligen Verfassung der DDR bekannte Grundrechte fehlen im Grundgesetz ganz, so
– das Recht auf Wohnung (derzeit besonders aktuell),
– das Recht auf Schutz der Gesundheit,
– das Recht auf Hilfe bei Invalidität und im Alter (auch aktuell nach dem Bundesteilhabegesetz, gegen das die brandenburger Piraten sich einstimmig positionierten und das nun erste verfaulte Früchte trägt),
– das Recht auf Hilfe im Ausland,
– das Recht auf Arbeit,
– das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
– das Eingaberecht (das einige ältere ex-DDR-Bürger noch heute nutzen [wollen], obwohl es in der BRD unbekannt ist; ähnlich ist nur das sehr viel enger gefaßte Petitionsrecht),
– das Recht auf Freizeit und Erholung,
– das Recht auf Bildung und die Gewährleistung dieses Rechtes unabhängig vom Geldbeutel (Schulgeldfreiheit).
Daß selbst Art. 1 Abs. 1 GG nur ungenügend durchdacht ist, zeigt ein Blick in Art. 7 Abs. 2 Verfassung des Landes Brandenburg.
(Diese Verfassung wurde übrigens durch das Volk angenommen, das Grundgesetz jedoch dem Volke verordnet.)
Es wird Zeit, eine moderne Verfassung für Gesamtdeutschland zu erarbeiten.
Der 23. Mai ist kein Feier-, sondern ein Gedenk- und Trauertag.