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Paritätsgesetz für Landeslisten verabschiedet

CCBY Guido Körber

Piraten werden Verfassungsbeschwerde einlegen

Am 31.1.2019 hat der Landtag Brandenburg das Paritätsgesetz verabschiedet. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, werden die PIRATEN Brandenburg dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen.

„Das Gesetz ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung, dazu gibt es mehrere Gutachten, die die freie Wahl durch ein Quoten-Gesetz massiv eingeschränkt sehen“ so der Landesvorsitzende Thomas Bennühr. „Kleine oder neugegründete Parteien können auf diesem Weg vom politischen Prozess ausgeschlossen werden.“

Der 2. Vorsitzende, Guido Körber dazu: „Eine Quote ist kein gutes Mittel für Gleichberechtigung, die muss darauf basieren Menschen und nicht Kategorien zu sehen.“

Pressemitteilung, versandt am 31.1.2019, 16:50

  1. Hans-Jürgen Martin

    Das beschlossene Gesetz ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch und vor allem rechtswidrig:
    1. Das behauptete Argument, im Landtag fehle der „weibliche Blick“ als Korrektiv zum männlichen, das sei undemokratisch, setzt unbewiesen voraus, daß Frau immer „typisch weiblich“ dächten und Männer stets „typisch männlich“. Das ist natürlich Unsinn. Etliche Frauen dürften gerade deshalb in den Parteien Karriere gemacht haben, WEIL sie sich an „männliche“ Denkweisen und Verhaltensmuster angepaßt haben.
    2. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 (Aktenzeichen: 1 BvR 2019/16) entschieden, es müsse ab diesem Jahr einen dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister geben, also neben männlichen und weiblichen auch „intersexuellen“ Menschen möglich sein, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Eine paritätische Verteilung von Mandaten auf Frauen und Männer wird daher alsbald zu einer neuen Klage führen mit dem Ziel, auch „intersexuellen“ Menschen gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung Landtags-Mandate zu sichern. Sobald die Klage Erfolg hat (womit zu rechnen ist), erscheinen weitere Klagen nicht ausgeschlossen.
    3. Ein Wähler beansprucht grundsätzlich das Recht, die Personen zu wählen, die seine Anliegen am besten vertreten – unabhängig von ihrem Geschlecht. Durch eine 50-50-Quote wird dieses Recht ausgehebelt: Nun soll er eine Person unabhängig von ihrer politischen Position deshalb wählen, weil sie laut Liste das „richtige“ Geschlecht hat.
    4. Selbst wenn ein Wähler nicht nach Programm wählen möchte, sondern nach dem bevorzugten Geschlecht, wird sein Wahlrecht beschnitten: Ich selbst z. B. sähe gerne zwei, drei Legislaturperioden lang nur Frauen in meinem Landtag, habe mit einem „Paritätsgesetz“ keine Chance, für ein solches Vorhaben meine Stimme abzugeben.

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