Die Rot-rote Landesregierung mit Innenminister Schröter (SPD) plant für Brandenburg ein neues Polizeigesetz. [1.]
Das beabsichtigte Polizeigesetz, welches zutreffender Weise besser Anti-Freiheitsgesetz genannt werden sollte, schränkt die Grundrechte der Menschen in Brandenburg (nach bereits in der Vergangenheit erfolgten Verschärfungen) noch weiter ein.
Eingeschränkt werden mit dem beabsichtigten neuen Polizeigesetz:
– das Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung),
– das Grundrecht auf auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung)
– das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes, Artikel 16 Absatz 1 der Landesverfassung)
– das Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes, Artikel 17 Absatz 1 der Landesverfassung)
– das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 15 Absatz 1 der Landesverfassung)
sowie
– das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Landesverfassung)
Unter dem Deckmäntelchen der „Abwehr von Gefahren des Terrorismus“ soll mit dem neuen Polizeigesetz ein weiterer Angriff auf unsere Grundrechte vorgenommen und Mitte des Monats im Landtag durchgewunken werden. Der Gesetzentwurf ist durchzogen von „unbestimmten Rechtsbegriffen“, ich halte ihn für verfassungsrechtlich bedenklich.
Unklar ist bereits schon, wann Terrorismus überhaupt vorliegt. Wann konkret etwa sind Straftaten dazu bestimmt „die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern“ oder „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates, eines Landes oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“?
Wenn für Juristen schon nicht klar ist, was unter den unbestimmten Rechtsbegriffen zu verstehen ist, wie soll dann der Polizist auf der Straße sein Handeln daran orientieren?
Die Liste der beabsichtigten Einschränkungen unserer Grundrechte ist lang. Möglich sollen bald Wochen lange Ingewahrsamnahmen, Quellen-TKÜ, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote und der Einsatz von Sprengmitteln werden. Ein Verstoß gegen Aufenthaltsvorgaben kann dann nach Polizeirecht schnell eine mehrjährige Haftstrafe bedeuten. Ein Novum, dass solch ein Straftatbestand in ein Polizeigesetz in Brandenburg hineingeschrieben wird.
Dass etwa eine Aufenthaltsvorgabe der Polizei einen „echten“ Terroristen beeindruckt, mag Innenminister Schröter glauben, ich glaube es nicht. Mit diesem Gesetz besteht damit die reale Gefahr, dass das Gesetz gegen unliebsame Personen eingesetzt wird, etwa um Aktivisten von der Teilnahme an Demonstrationen abzuhalten. Diese Gefahr ist umso größer im Hinblick auf den Rechtsruck in der Gesellschaft mit drohender Regierungsbeteiligung von Rechtspopulisten.
Im Hinblick auf die Liste an Einschränkungen unserer Grundrechte kann es dann auch nicht überraschen, dass mit dem neuen Polizeigesetz gleich noch eine massive Ausweitung der Schleierfahndung, der Einsatz von Bodycams und eine verstärkte Videoüberwachung kommen soll.
Unerheblich ist, dass viele der Eingriffe unter einen Richtervorbehalt gestellt werden. Dies deshalb, da die Polizei grundsätzlich zu Eingriffen befugt sein wird. Zudem ist unsicher, wann und mit welcher Qualität eine Nachprüfung durch die überlastete Justiz erfolgt. Einmal erfolgte rechtswidrige Grundrechtseingriffe lassen sich auch nicht ungeschehen machen.
Es gibt also viele Gründe, um gegen das neue Polizeigesetz mobil zu machen.
Für die Piratenpartei als Freiheitspartei des 21. Jahrhunderts ist es vollkommen klar, dass einem solchen Gesetzentwurf entgegengetreten wird.
Ein breites Bündnis ruft nun für den 10. November 2018 zur Demonstration gegen das neue Polizeigesetz auf. [2.]
Treffpunkt ist Samstag, 10.11.2018 – 13.30 Uhr am Bahnhof Charlottenhof in Potsdam
Wir freuen uns über eine große Anzahl an Teilnehmern an der Demo. Setzt mit eurer Teilnahme ein starkes Zeichen gegen die beabsichtigten Eingriffe in unsere Grundrechte.
Mehr den je gilt:
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Andreas Schramm,
Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg und Vertreter der Piraten Brandenburg im Bündnis gegen das neue Polizeigesetz
[1.] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9800/9821.pdf
[2.] https://nopolgbbg.de/
Die Rot-rote Landesregierung mit Innenminister Schröter (SPD) plant für Brandenburg ein neues Polizeigesetz. [1.]
Das beabsichtigte Polizeigesetz, welches zutreffender Weise besser Anti-Freiheitsgesetz genannt werden sollte, schränkt die Grundrechte der Menschen in Brandenburg (nach bereits in der Vergangenheit erfolgten Verschärfungen) noch weiter ein.
Eingeschränkt werden mit dem beabsichtigten neuen Polizeigesetz:
– das Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung),
– das Grundrecht auf auf Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes, Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung)
– das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes, Artikel 16 Absatz 1 der Landesverfassung)
– das Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes, Artikel 17 Absatz 1 der Landesverfassung)
– das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 15 Absatz 1 der Landesverfassung)
sowie
– das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Landesverfassung)
Unter dem Deckmäntelchen der „Abwehr von Gefahren des Terrorismus“ soll mit dem neuen Polizeigesetz ein weiterer Angriff auf unsere Grundrechte vorgenommen und Mitte des Monats im Landtag durchgewunken werden. Der Gesetzentwurf ist durchzogen von „unbestimmten Rechtsbegriffen“, ich halte ihn für verfassungsrechtlich bedenklich.
Unklar ist bereits schon, wann Terrorismus überhaupt vorliegt. Wann konkret etwa sind Straftaten dazu bestimmt „die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern“ oder „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates, eines Landes oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen“?
Wenn für Juristen schon nicht klar ist, was unter den unbestimmten Rechtsbegriffen zu verstehen ist, wie soll dann der Polizist auf der Straße sein Handeln daran orientieren?
Die Liste der beabsichtigten Einschränkungen unserer Grundrechte ist lang. Möglich sollen bald Wochen lange Ingewahrsamnahmen, Quellen-TKÜ, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote und der Einsatz von Sprengmitteln werden. Ein Verstoß gegen Aufenthaltsvorgaben kann dann nach Polizeirecht schnell eine mehrjährige Haftstrafe bedeuten. Ein Novum, dass solch ein Straftatbestand in ein Polizeigesetz in Brandenburg hineingeschrieben wird.
Dass etwa eine Aufenthaltsvorgabe der Polizei einen „echten“ Terroristen beeindruckt, mag Innenminister Schröter glauben, ich glaube es nicht. Mit diesem Gesetz besteht damit die reale Gefahr, dass das Gesetz gegen unliebsame Personen eingesetzt wird, etwa um Aktivisten von der Teilnahme an Demonstrationen abzuhalten. Diese Gefahr ist umso größer im Hinblick auf den Rechtsruck in der Gesellschaft mit drohender Regierungsbeteiligung von Rechtspopulisten.
Im Hinblick auf die Liste an Einschränkungen unserer Grundrechte kann es dann auch nicht überraschen, dass mit dem neuen Polizeigesetz gleich noch eine massive Ausweitung der Schleierfahndung, der Einsatz von Bodycams und eine verstärkte Videoüberwachung kommen soll.
Unerheblich ist, dass viele der Eingriffe unter einen Richtervorbehalt gestellt werden. Dies deshalb, da die Polizei grundsätzlich zu Eingriffen befugt sein wird. Zudem ist unsicher, wann und mit welcher Qualität eine Nachprüfung durch die überlastete Justiz erfolgt. Einmal erfolgte rechtswidrige Grundrechtseingriffe lassen sich auch nicht ungeschehen machen.
Es gibt also viele Gründe, um gegen das neue Polizeigesetz mobil zu machen.
Für die Piratenpartei als Freiheitspartei des 21. Jahrhunderts ist es vollkommen klar, dass einem solchen Gesetzentwurf entgegengetreten wird.
Ein breites Bündnis ruft nun für den 10. November 2018 zur Demonstration gegen das neue Polizeigesetz auf. [2.]
Treffpunkt ist Samstag, 10.11.2018 – 13.30 Uhr am Bahnhof Charlottenhof in Potsdam
Wir freuen uns über eine große Anzahl an Teilnehmern an der Demo. Setzt mit eurer Teilnahme ein starkes Zeichen gegen die beabsichtigten Eingriffe in unsere Grundrechte.
Mehr den je gilt:
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“
Andreas Schramm,
Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg und Vertreter der Piraten Brandenburg im Bündnis gegen das neue Polizeigesetz
[1.] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9800/9821.pdf
[2.] https://nopolgbbg.de/