Im November 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht in der Frage der „Altanschließerproblematik“ eine wegweisende Entscheidung zu Gunsten von Altanschließern getroffen. 1.]
Der Abgeordnete Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) fragte nun im Brandenburger Landtag nach den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nach. Er wollte insbesondere wissen, welche Aufgabenträger bisher in welcher Höhe Schadensersatzansprüche mit Bezug auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Land geltend gemacht haben. 2.]

Nach Angaben der Landesregierung wurden von 27 Antragstellern Staatshaftungsansprüche in Höhe von 256.930.504,76 € angemeldet. Darunter befänden sich der WAS Scharmützelsee- Storkow/Mark und die Stadt Cottbus mit Forderungen von jeweils mehr als 50 Mio. €. Weitere Ansprüche seien unbeziffert angemeldet worden. Das Land Brandenburg habe bislang alle Anträge auf Staatshaftung abgelehnt. „Fehler“ seien vom Land nicht gemacht worden. 2.]

Hierzu Kai Hamacher, der die Piraten des Landesverbandes Brandenburg auf Listenplatz 1 zur Bundestagswahl anführt:
„Es hat den Anschein, dass sich die Landesregierung auch weiterhin aus ihrer Verantwortung stehlen will. Bereits in der Vergangenheit hätten viele Gerichtsverfahren vermieden werden können, wenn die Landesregierung an einer konstruktiven Lösung zugunsten der Altanschließer mitgearbeitet hätte. Spätestens im Hinblick auf die nun im Raum stehenden Klagen der Abwasserzweckverbände, sollte sich die Landesregierung endlich zu ihrer Verantwortung bekennen und schnell, nachvollziehbar und fair handeln. Die Abwasserzweckverbände sind in ihrer Arbeit finanziell zu unterstützen.“
Und Hamacher ergänzt:
„Die Willkür und das Handeln in dieser Problematik erinnern nicht gerade an Rechtsstaatlichkeit. Die Landesregierung darf das Vertrauen der Bürger in Politik und Rechtsstaatlichkeit nicht weiter untergraben.“


Quellen:
  1. Staschek

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