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Beitrag von Andreas Schramm, Direktkandidat zur Bundestagswahl im Wahlkreis 61

23. Mai 2017 – Tag des Grundgesetzes

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erlassen. 1.]
Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde es die Verfassung des gesamten deutschen Volkes. 2.]
Aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des nationalsozialistischen Unrechtsstaates kommt den im Grundgesetz verankerten Grundrechten besondere Bedeutung zu. Sie stellen unmittelbar geltendes Recht dar, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an sie gebunden. Grundrechte stellen dementsprechend Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat dar. 3.]
Schutzgut ist die persönliche Freiheit, die die Regel darstellt. Beschränkungen können nur in Ausnahmefällen erfolgen. Grund und Ziel unserer Freiheiten ist die Menschenwürde. 4.]

Seit Erlass des Grundgesetzes -verstärkt nach den Anschlägen vom 11.09.2001- kommt es immer wieder zu „Angriffen“ auf unsere Freiheit. Die mit dem Grundgesetz verbundenen Freiheiten sollen Stück für Stück aufgegeben und der angeblich damit verbundenen „Inneren Sicherheit“ oder vorgeblichen wirtschaftlichen Notwendigkeiten geopfert werden.

Die Liste der „Angriffe“ auf das Grundgesetz wird nahezu jedes Jahr länger. 5.]

2001: Sicherheitspaket I
2002: Sicherheitspaket II
2002: Einführung der Rasterfahndung in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen
2003 Kontodaten-Abruf (Rot-Grün)
2004 Terrorismusabwehrzentrum
2005 Luftsicherheitsgesetz
2005 Biometrischer Reisepass
2006 Anti-Terror-Datei
2006 Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz
2007 Zentrale Steuernummer
2008 Vorratsdatenspeicherung
2008 BKA-Novelle
2009 Strafbarkeit von Terrorcamp-Besuchen
2011 Visa-Warndatei
2011 Verlängerung der “Anti-Terror-Gesetze” (Schwarz-Gelb)
2012 Bundeswehr im Inland
2012 Einführung der Nazi-Verbunddatei

Der Versuch der Aushöhlung der Grundrechte setzt sich bis zuletzt fort, beispielsweise durch das verdachtsunabhängige Sammeln von Datenströmen 6.] , die permanente Ausweitung der Videoüberwachung 7.], die Novelle des BKA-Gesetzes 8.] oder etwa den automatisierten Zugriff auf biometrische Passbilder. 9.]

Ob nun der 1998 verabschiedete „Große Lauschangriff“, das 2005 verabschiedete „Luftsicherheitsgesetz“ oder die sog. „Rasterfahndung“ – regelmäßig konnten unsere Law & Order – Politiker erst vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. 10.] 11.] 12.]

Die Aufgabe der Freiheit für ein angebliches mehr an Sicherheit hat tatsächlich bislang nicht zu größerer Sicherheit geführt. Die Sicherheitslage ist heute mehr denn je unsicher. Es wird deshalb höchste Zeit den Irrweg der letzten Jahre zu beenden. Mit Law&Order-Politikern von CDU/CSU, SPD und Grünen wird dies nicht möglich sein; sie tragen bis heute die Verantwortung für viele die Freiheit einschränkende Gesetze, deren Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Eine glaubwürdige Alternative stellen hier die PIRATEN als Freiheitspartei des 21. Jahrhunderts dar.

PS: Die PIRATEN Brandenburg fordern den 23. Mai als „Tag des Grundgesetzes“ als bundeseinheitlichen Feiertag festzulegen 13.]


Quellen:
  1. Es fehlen:
    2017 #digitaleCharta
    2017 #netzDG

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