Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes [1] in den Landtag Brandenburg eingebracht. In dem 35-seitigen Entwurf, der sich offenkundig an die SPD und ihren Innenminister Schröter richtet, fordert sie die Ausweitung der Schleierfahndung auf ganz Brandenburg, massive Ausweitung der Videoüberwachung und Einführung von mobiler Videoüberwachung (Bodycam).
Als Grund für diesen massiven Angriff auf die Grundrechte und damit auch Freiheit jedes einzelnen Bürgers, gibt sie die abstrakte Gefahrenlage an.
Hierzu Kai Hamacher (Spitzenkandidat der Piraten Brandenburg zur Bundestagswahl):
„Wenn in einem Gesetzentwurf die Eingriffe in die Grundrechte der Bürger mehr als dreimal so lang sind wie die Zweckmäßigkeit des Gesetzes, dann sollte man es bei einem Entwurf belassen und ihn schreddern! Wir Piraten haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass Videoüberwachung [2] sich nicht zur Gefahrenabwehr eignet. Warum die vermeintliche ‚Gefahrenabwehr‘ nun noch ausgeweitet und das ganze Bundesland Brandenburg zu einem Gefahrengebiet gemacht werden soll, ist wohl nur mit dem begonnenen Bundestagswahlkampf zu erklären.
Wir PIRATEN lehnen diesen Gesetzentwurf in aller Schärfe ab!“
Und Hamacher (Piraten) weiter:
„In Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg ist der Datenschutz für die Bürger geregelt. [3] In § 11 (2) heißt es ‚Einschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes im Rahmen der darin festgelegten Zwecke zulässig. Jede Erhebung personenbezogener Daten ist dem Berechtigten zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt.
Eine anlasslose Massenüberwachung – wie nun von der CDU-Fraktion gefordert – ist mit der Landesverfassung in Brandenburg nicht einmal ansatzweise in Einklang zu bringen. Unabhängig davon, dass eine derartige Massenüberwachung nicht mehr Sicherheit für die Bürger mit sich bringen, ist die Massenüberwachung auch nicht mit Art. 11 der Verfassung kompatibel. Die massiven Probleme bei der Polizei liegen unter anderem am Abbau der Personalstellen die unter dem damaligen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorangetrieben worden sind.[4] .“
Quellen:
[1] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_6000/6021.pdf
[2] https://www.piratenbrandenburg.de/2017/01/unsaegliche-sicherheitsdebatte-auf-purer-emotionsbasis/
[3] https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792
[4] http://m.tagesspiegel.de/brandenburg-weiterer-personalabbau-bei-der-polizei/772604.html
Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes [1] in den Landtag Brandenburg eingebracht. In dem 35-seitigen Entwurf, der sich offenkundig an die SPD und ihren Innenminister Schröter richtet, fordert sie die Ausweitung der Schleierfahndung auf ganz Brandenburg, massive Ausweitung der Videoüberwachung und Einführung von mobiler Videoüberwachung (Bodycam).
Als Grund für diesen massiven Angriff auf die Grundrechte und damit auch Freiheit jedes einzelnen Bürgers, gibt sie die abstrakte Gefahrenlage an.
Hierzu Kai Hamacher (Spitzenkandidat der Piraten Brandenburg zur Bundestagswahl):
„Wenn in einem Gesetzentwurf die Eingriffe in die Grundrechte der Bürger mehr als dreimal so lang sind wie die Zweckmäßigkeit des Gesetzes, dann sollte man es bei einem Entwurf belassen und ihn schreddern! Wir Piraten haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass Videoüberwachung [2] sich nicht zur Gefahrenabwehr eignet. Warum die vermeintliche ‚Gefahrenabwehr‘ nun noch ausgeweitet und das ganze Bundesland Brandenburg zu einem Gefahrengebiet gemacht werden soll, ist wohl nur mit dem begonnenen Bundestagswahlkampf zu erklären.
Wir PIRATEN lehnen diesen Gesetzentwurf in aller Schärfe ab!“
Und Hamacher (Piraten) weiter:
„In Artikel 11 der Verfassung des Landes Brandenburg ist der Datenschutz für die Bürger geregelt. [3] In § 11 (2) heißt es ‚Einschränkungen sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes im Rahmen der darin festgelegten Zwecke zulässig. Jede Erhebung personenbezogener Daten ist dem Berechtigten zur Kenntnis zu geben, sobald der Zweck der Erhebung dies zulässt.
Eine anlasslose Massenüberwachung – wie nun von der CDU-Fraktion gefordert – ist mit der Landesverfassung in Brandenburg nicht einmal ansatzweise in Einklang zu bringen. Unabhängig davon, dass eine derartige Massenüberwachung nicht mehr Sicherheit für die Bürger mit sich bringen, ist die Massenüberwachung auch nicht mit Art. 11 der Verfassung kompatibel. Die massiven Probleme bei der Polizei liegen unter anderem am Abbau der Personalstellen die unter dem damaligen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) vorangetrieben worden sind.[4] .“
Quellen:
[1] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_6000/6021.pdf
[2] https://www.piratenbrandenburg.de/2017/01/unsaegliche-sicherheitsdebatte-auf-purer-emotionsbasis/
[3] https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792
[4] http://m.tagesspiegel.de/brandenburg-weiterer-personalabbau-bei-der-polizei/772604.html