Ein Beitrag von Mathias Taege (Direktkandidat im Wahlkreis 60)
Die Sicherheitsdebatte, die im Zuge des Anschlages von Berlin losgetreten wurde, hat nun auch Brandenburg erreicht und nimmt absurde Züge an. Ministerpräsident Woidke spricht sich in einem Interview der PNN für mehr Videoüberwachung [1], aber auch für elektronische Fußfesseln bei Gefährdern aus [2]. Generell plädiert er für einen starken Staat. Auch Innenminister Schröter bläst in das selbe Horn.
Die Debatte über die Sicherheit wird hoch emotional geführt, geht aber an der Realität vorbei. Dies lässt sich bereits am nachfolgenden Beispiel ersehen:
Elektronische Fußfesseln für „Gefährder“
So ist der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag zu entnehmen, dass der Personenkreis der „Gefährder“ in Brandenburg aus weniger als 10 Personen besteht. [3]
Zitat der Landesregierung hierzu:
„Die Zahl der in Brandenburg auffälligen islamistischen „Gefährder“ und „Relevanten Personen“ liegt derzeit jeweils im oberen einstelligen Bereich.“
Zum Vergleich: Der Verfassungsschutzbericht verweist aktuell auf 470 rechte Gefährder in Brandenburg, oder, wie es da heißt „Gewaltbereite Rechtsextremisten“. [4]
Nun könnte man bei der geringen Zahl islamistischer „Gefährder“ in Brandenburg argumentieren, dass man da ruhig Fußfesseln zur Anwendung bringen kann. Eine derartige Argumentation verkennt aber, dass Gefährder noch keine Straftaten begangen haben, geschweige denn für Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten lässt sich eine derartige Maßnahme daher nicht rechtfertigen.
Anders sähe es da schon bei den 16 – teils rechtskräftig verurteilten – Straftätern aus dem rechten Spektrum aus, die sich der Haft entzogen haben bzw. deren Haftbefehle nicht umgesetzt werden konnten, wie eine kleine Anfrage der CDU ergab. [5]
Hätte man ihnen nicht längst Fußfesseln anlegen können und sollen?
Rechtsgrundlage des Einsatzes von elektronischen Fußfesseln ist der vor sechs Jahren in das Strafgesetzbuch eingefügte § 68b Abs. 1 S. 3 Nr. 4 StGB. Danach setzt die Weisung zum Tragen einer Elektronischen Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) voraus, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Erreichung des Ziels, den Verurteilten von weiteren Straftaten der in § 66 Abs. 3 S. 1 StGB genannten Art abzuhalten, erforderlich erscheinen muss. [6]
Die EAÜ (Elektronische Aufenthaltsüberwachung) setzt hierbei insbesondere voraus, dass eine Strafe von mindestens drei Jahren vollständig vollstreckt, bzw. dass die Erledigung einer Maßregel wie der Sicherungsverwahrung eingetreten ist, und
weiter die Gefahr schwerer Straftaten, insbesondere Gewalt- und Sexualstraftaten, besteht.
Sofern die Ermittlungsbehörden der bereits verurteilten oder noch abzuurteilenden rechtsextremistischen Straftäter jemals habhaft werden, ist bei ihnen im Rahmen der Führungsaufsicht zu gegebener Zeit im Einzelfall auf der Grundlage von § 68b StGB durchaus ein Einsatz elektronischer Fußfesseln denkbar.
Kommen wir nun zu einem anderen Punkt, der beabsichtigten Ausweitung der Videoüberwachung:
Unsere Landesregierung erstellt regelmäßig Berichte über die Wirksamkeit von polizeilichen Maßnahmen, zu denen neben Telekommunikationsüberwachung und Bestandsdatenauskunft auch die Videoüberwachung zählt. Im neunten Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes [7] sind unter Top 3 „Videoüberwachung“ folgende Daten zu finden:
Potsdam im Jahr 2001:
Anzahl der Straftaten im videoüberwachten Bereich: 234
Anzahl der Straftaten im angrenzenden Bereich: 1.395
Anzahl der Straftaten in der gesamten Stadt: 22.365
und zum Vergleich …
Potsdam im Jahr 2015:
Anzahl der Straftaten im videoüberwachten Bereich: 286
Anzahl der Straftaten im angrenzenden Bereich: 1.550
Anzahl der Straftaten in der gesamten Stadt: 19.915
Ähnliche Ergebnisse sind auch in den anderen Städten in Brandenburg mit Videoüberwachung zu beobachten. Kriminalität nimmt in den videoüberwachten Bereichen nicht zwingend ab. So hat sich in Frankfurt (Oder) im Vergleich von 2001 zu 2015 die Anzahl der registrierten Straftaten im videoüberwachten Bereich sogar mehr als verdoppelt!
Ausnahme ist Erkner, wo es zuletzt eine deutliche Verringerung der Anzahl von Straftaten im videoüberwachten Bereich gab. Allerdings ging dort die Anzahl der Straftaten insgesamt auch überproportional zurück.
Auffällig ist, dass in den untersuchten Städten die Anzahl registrierter Straftaten in den letzten Jahren flächendeckend zurückgegangen ist. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass es tatsächlich weniger strafbare Handlungen gibt. Es kann aber auch einfach nur seine Ursache darin finden, dass zuletzt weniger Polizeibeamte mit der Ermittlung von Straftaten betraut wurden.
Ist die Forderung nach mehr Videoüberwachung da noch haltbar?
Aufgenommen werden bereits jetzt hauptsächlich – anlasslos – Personen, die sich zufällig im Bereich der Kamera aufhalten und keinerlei Straftat planen oder beabsichtigen zu begehen. Die Videoüberwachung selbst verhindert keine Straftaten. Kameras können nicht eingreifen, wenn eine Straftat geschieht. Aus dem Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales ergibt sich, dass es in videoüberwachten Bereichen nicht zwingend zu einem Rückgang von Straftaten kommt. Teilweise ist es in solchen Bereichen sogar zu einem deutlichen Anstieg gekommen. Der Einsatz von Kameras kann also allenfalls im Nachgang zu einer erfolgten Straftat im Einzelfall bei der Aufklärung eines Verbrechens helfen.
Wir PIRATEN stehen für eine Politik, die gerade auch bei so emotionalen Themen wie der inneren Sicherheit die Freiheits- und Bürgerrechte der Bürger im Blick hat und nur effektive und verhältnismäßige Instrumente zum Schutz der Bürger einsetzen will. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnen wir ab. [8]
Quellen:
[1] http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1146139/
[2] http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/01/sicherheitsdebatte-fussfessel-islamistische-gefaehrder.html
[3] https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/5587-zahl-der-gefaehrder-auf-hoechststand
[4] http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/07/brandenburger-verfassungsschutzbericht-schroeter-warnt-vor-extre.html
[5] https://kleineanfragen.de/brandenburg/6/3633-nicht-vollstreckte-haftbefehle-in-brandenburg
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Fu%C3%9Ffessel
[7] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_5000/5086.pdf
[8] https://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm („Privatsphäre“)
moin
„eine gesellschaft, die ihre freiheit aufgibt, um sicherheit zu gewinnen, hat beides nicht verdient!“
– fragt mich nicht, wer das gesagt hat, das zitat stammt von einem, der die us-verfassung von 1776 mitverfasst hat –
es bedarf keiner erklärung, keiner rechtfertigung.
ich stehe auf seiten der opfer.
mag es nun 9/11 sein, charliy oder breitscheitplatz.
meine anteilnahme gilt den opfern.
—
wo andere damals waren, weiss ich nicht und kann ich nicht beurteilen.
ich habe den „deutschen herbst“ erlebt..
kapieren kann nur, wer es selbst erlebt hat.
über http lässt sich nix verstehen.
es gibt da ne rede von helmut schmidt.
die sollte zitiert werden.
z