- Datenschutzerklärungen sind häufig zu pauschal und für den Kunden nicht nachvollziehbar
- fehlende Transparenz bei Hardware und Herstellerdschungel von Apps
- fehlende Nachvollziehbarkeit, welche Firmen insgesammt Zugriff auf die so gesammelten Daten bekommen und warum
- beliebige Weiterverwendung von besonders Schützenswerten Daten
- Nutzer können Daten nicht selber löschen
- keine oder unzureichende Auskunft über die gesammelten Daten bei dem Herstellern bzw. Betreibern
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Wearables mit Gesundheitsfunktionen fallen bei Prüfung durch
Wearables – also Activity-Tracker und Smartwatches die Gesundheitsdaten sammeln – fallen bei einer gemeinsammen Prüfung von Landesdatenschutzbeauftragten durch. Auch die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg, Frau Dagmar Hartge, war bei der Prüfung dabei.
Das Fazit aller Geräte und Apps – Durchgefallen!
Die erschütternden Ergebnisse:
„Jede der Daten einzeln betrachtet ist nicht besonders relevant, wenn man aber, wie bei diesen Geräten und Apps, alles zusammenfügt und zusätzlich noch eine eindeutige ID vergibt kann man ein ziemlich genaues Profil der Person erstellen“, so der Datenschutzbeauftragte der Piraten Brandenburg Heiko Brucker.
Diese Daten sind absichtlich vom Gesetzgeber als besonders schützenswert definiert worden. Mit Wearables lässt sich dieser Schutz zu leicht umgehen.
Dagmar Hartge, die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg fasst es folgendermassen zusammen:
„Mit der gemeinsamen Prüfaktion untermauern wir unsere Forderung an die Hersteller von Wearables, Datenschutz und eine transparente Datenverarbeitung endlich als Grundeinstellung vorzusehen. Die Kunden sollten wissen, dass eine datenschutzgerechte Nutzung der meisten Wearables derzeit noch nicht möglich ist.“
Quelle:
[1] http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/780514
[2] http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/780646