Andrea Johlige hat einen längeren und vor allem auch lesenswerten Beitrag zur Debatte “Berliner Flüchtlinge nach Brandenburg” verfasst.
Diese Ansicht teile ich durchaus! Entspricht er doch eh dem, was wir auf unseren letzten Parteitag beschlossen haben und generell bezüglich dem Umgang mit Flüchtlingen.
Hier unser Positionspapier zu der Thematik!
In den Erstaufnahmeeinrichtungen haben wir durchaus die Kapazitäten um einen Teil der Flüchtlinge auf zunehmen. Schwieriger wird es da bei den Übergangsformen oder auf der Seite der Kommunen! Denn es dauert einfach zu lange bis die Geflüchteten wiederum Rechtssicherheit haben. Das liegt auch an der Problematik, dass an den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen immer wieder rum geschraubt wird. Zum anderen, dass wir eine chronische Unterfinanzierung bei den Sozialgerichten haben, die obendrein noch Führungslos sind, siehe PNN.
Es wurde von Berlin ja schon signalisiert, dass sie die Kosten, die uns durch die zusätzlichen Flüchtlinge entstehen, übernehmen. Daher wird es auch nicht am Geld scheitern. Denn die Versorgung der Flüchtlinge wurde eh schon im Haushalt eingestellt. Wie Andrea auch schon richtig schreibt, sind die Kapazitäten und das Personal, zumindest für die Erstaufnahme, vorhanden. Auch die Landkreise (da nehme ich mal meinen Landkreis Potsdam Mittelmark) haben schon vorgesorgt und rechnen in der Regel mit einem nochmaligen Anstieg. Das wäre für PM 3.000 die für 2016 prognostiziert wurden. Real kamen in den ersten 3 Monaten gerade mal knapp 300 die angekommen sind. Daher wäre da prinzipiell Luft drin, um entsprechende Kontingente zu verteilen.
Nur haben wir in Brandenburg ein mehrstufiges System. Erstaufnahme, dann Übergangswohnformen und dann erst Dezentrale Unterbringung!
In der Erstaufnahme sind sie mit Gesundheitscheck und bis zu 3 monatigen (die Zahl kann da sehr variieren, von wenigen Tagen, aber eben auch bis zu 3 Monaten) Aufenthalt dabei, wo sie ebenfalls den Asylantrag stellen und Personalien aufgenommen werden (Kleiner Scherz: Zum xten mal auf der Odyssee).
In den Übergangswohnformen fängt zum Teil schon die Sprachförderung (meist durch ehrenamtliche Helfer) und Teilintegration. Ist der Status dann gesichert haben sie entweder das Bleiberecht und dann idr Anspruch auf reguläre Sozialleistung, Wohnung und Arbeit. Oder werden eben abgeschoben! Die Verweildauer in den Übergangswohnformen liegt zwischen ein paar Monaten bis zu Jahren, bei komplizierten Fällen und wie gut die entsprechenden Behörden und Gerichte arbeiten.
Daher muss eine der Bedienungen sein, dass Brandenburg nur dann ein Teil der Flüchtlinge von Berlin übernimmt, wenn endlich die Probleme an den Sozialgerichten angegangen werden. Da das Landessozialgericht beiden Bundesländer dient, liegt es in beiderseitigem Interesse, dass da a) Mehr Richterstellen geschaffen werden und b) man hier nicht länger das für Parteipolitik nutzt. Und da mein ich beide… SPD und CDU in Berlin. Ihr könnt ja gerne Wahlkampf spielen und Pöstchen verteilen. Aber eben nicht auf den Schultern des Landessozialgerichts! Außerdem muss auch geklärt werden, ob da Berlin (es sind ja auch Berliner Flüchtlinge) oder Brandenburg zuständig ist!
Brandenburg hilft, wir können helfen, wir werden auch helfen! Aber die Probleme müsst ihr dennoch selbst beheben! Und das Lageso, das Tauziehen um das Landessozialgericht und die ganzen Verwaltungsbaustellen müsst ihr schon lösen! Das obliegt eurer Verantwortung…
PS: Wie bei Andrea und ihrem Beitrag, dient das erstmal nur der Versachlichung der Debatte. Die Verhandlungen darüber müssen wir sachlich führen. Und das ganze ist bei wieder steigenden Flüchtlingszahlen, dann auch erstmal wieder vorbei! Auch über die Höhe der Kontingente müssen wir diskutieren.
Aber eben offen und sachlich!
Dieser Gastbeitrag wurde von Mathias Täge, Mitglied des Presseteams, verfasst.
Andrea Johlige hat einen längeren und vor allem auch lesenswerten Beitrag zur Debatte “Berliner Flüchtlinge nach Brandenburg” verfasst.
Diese Ansicht teile ich durchaus! Entspricht er doch eh dem, was wir auf unseren letzten Parteitag beschlossen haben und generell bezüglich dem Umgang mit Flüchtlingen.
Hier unser Positionspapier zu der Thematik!
In den Erstaufnahmeeinrichtungen haben wir durchaus die Kapazitäten um einen Teil der Flüchtlinge auf zunehmen. Schwieriger wird es da bei den Übergangsformen oder auf der Seite der Kommunen! Denn es dauert einfach zu lange bis die Geflüchteten wiederum Rechtssicherheit haben. Das liegt auch an der Problematik, dass an den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen immer wieder rum geschraubt wird. Zum anderen, dass wir eine chronische Unterfinanzierung bei den Sozialgerichten haben, die obendrein noch Führungslos sind, siehe PNN.
Es wurde von Berlin ja schon signalisiert, dass sie die Kosten, die uns durch die zusätzlichen Flüchtlinge entstehen, übernehmen. Daher wird es auch nicht am Geld scheitern. Denn die Versorgung der Flüchtlinge wurde eh schon im Haushalt eingestellt. Wie Andrea auch schon richtig schreibt, sind die Kapazitäten und das Personal, zumindest für die Erstaufnahme, vorhanden. Auch die Landkreise (da nehme ich mal meinen Landkreis Potsdam Mittelmark) haben schon vorgesorgt und rechnen in der Regel mit einem nochmaligen Anstieg. Das wäre für PM 3.000 die für 2016 prognostiziert wurden. Real kamen in den ersten 3 Monaten gerade mal knapp 300 die angekommen sind. Daher wäre da prinzipiell Luft drin, um entsprechende Kontingente zu verteilen.
Nur haben wir in Brandenburg ein mehrstufiges System. Erstaufnahme, dann Übergangswohnformen und dann erst Dezentrale Unterbringung!
In der Erstaufnahme sind sie mit Gesundheitscheck und bis zu 3 monatigen (die Zahl kann da sehr variieren, von wenigen Tagen, aber eben auch bis zu 3 Monaten) Aufenthalt dabei, wo sie ebenfalls den Asylantrag stellen und Personalien aufgenommen werden (Kleiner Scherz: Zum xten mal auf der Odyssee).
In den Übergangswohnformen fängt zum Teil schon die Sprachförderung (meist durch ehrenamtliche Helfer) und Teilintegration. Ist der Status dann gesichert haben sie entweder das Bleiberecht und dann idr Anspruch auf reguläre Sozialleistung, Wohnung und Arbeit. Oder werden eben abgeschoben! Die Verweildauer in den Übergangswohnformen liegt zwischen ein paar Monaten bis zu Jahren, bei komplizierten Fällen und wie gut die entsprechenden Behörden und Gerichte arbeiten.
Daher muss eine der Bedienungen sein, dass Brandenburg nur dann ein Teil der Flüchtlinge von Berlin übernimmt, wenn endlich die Probleme an den Sozialgerichten angegangen werden. Da das Landessozialgericht beiden Bundesländer dient, liegt es in beiderseitigem Interesse, dass da a) Mehr Richterstellen geschaffen werden und b) man hier nicht länger das für Parteipolitik nutzt. Und da mein ich beide… SPD und CDU in Berlin. Ihr könnt ja gerne Wahlkampf spielen und Pöstchen verteilen. Aber eben nicht auf den Schultern des Landessozialgerichts! Außerdem muss auch geklärt werden, ob da Berlin (es sind ja auch Berliner Flüchtlinge) oder Brandenburg zuständig ist!
Brandenburg hilft, wir können helfen, wir werden auch helfen! Aber die Probleme müsst ihr dennoch selbst beheben! Und das Lageso, das Tauziehen um das Landessozialgericht und die ganzen Verwaltungsbaustellen müsst ihr schon lösen! Das obliegt eurer Verantwortung…
PS: Wie bei Andrea und ihrem Beitrag, dient das erstmal nur der Versachlichung der Debatte. Die Verhandlungen darüber müssen wir sachlich führen. Und das ganze ist bei wieder steigenden Flüchtlingszahlen, dann auch erstmal wieder vorbei! Auch über die Höhe der Kontingente müssen wir diskutieren.
Aber eben offen und sachlich!
Dieser Gastbeitrag wurde von Mathias Täge, Mitglied des Presseteams, verfasst.