Am Dienstag stellte der Datenschutzbeauftragte von Thüringen einen Gesetzentwurf (1)
für ein Transparenzgesetz vor. Das Transparenzgesetz, das ohnehin von Rot-Rot-Grün (2) vorgesehen war, führte nun zu einer neuen Debatte über Transparenz in der öffentlichen Verwaltung.
Der neu-vorgestellte Gesetzentwurf geht über die vergleichbare Gesetzte in den Bundesländern Hamburg und Rheinlandpfalz hinaus, die Vorreiter sind.
Anstatt wie bisher nur auf Antrag Informationen herauszugeben, soll die Verwaltung nun proaktiv sämtliche öffentlichen Informationen in einem Onlineportal der Bevölkerung zugänglich machen.
Die Veröffentlichungspflicht umfasst Dienstanweisungen, Gutachten und Studien, Verträge der Daseinsvorsorge, Baugenehmigungen sowie umfangreiche Daten von Unternehmen in öffentlicher Hand.
In Brandenburg kam nun die Debatte durch die Veröffentlichung des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes [3] erneut auf, der anfangs als nicht-öffentliche Information klassifiziert wurde. Warum solche Berichte nicht generell veröffentlicht werden, erschließt sich uns nicht.
Wie ist steht es um die Transparenz in Brandenburg?
Die letzte Gesetzesänderung gab es von Rot/Rot in 2013, die die Informationsfreiheit zwar gewährt. Dies ist geschieht jedoch nicht proaktiv, sondern nur auf -teils kostenpflichtige- Anfrage.(4)
Dazu Raoul Schramm, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg
“Die Veröffentlichung von Berichten und Gutachten, wie die des Landesrechnungshofs zum BER, sollte nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall sein. Daher kann die Forderung nur sein, dass wir in Brandenburg endlich ein echtes Transparenzgesetz beschließen.
Brandenburg war in den 90iger-Jahren mal Vorreiter was Datenschutz und Informationsfreiheit anging. So gab es schon seit 1992 den Datenschutz und Informationsfreiheit in der Landesverfassung. Aber seit dem ist leider nicht viel passiert und die Vorreiterrolle übernahmen dann Hamburg, Rheinlandpfalz und jetzt Thüringen! Brandenburg ist bei dem Thema ebenfalls sehr weit zurückgefallen. Daran ändert auch die Gesetzesänderung von 2013 wenig.
Was fehlt ist ein echtes Transparenzgesetz”
(1) https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/tlfdi-transparenzgesetz-entwurf.pdf
(2) https://netzpolitik.org/2016/transparenz-vorreiter-thueringer-datenschutzbeauftragter-stellt-entwurf-fuer-transparenzgesetz-vor/
(3) http://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-ueber-neuen-hauptstadtflughafen-opposition-will-haftung-des-ex-ber-aufsichtsrats-erneut-pruefen/12943726.html
(4) http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.348093.de
(5) http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.234828.de
Am Dienstag stellte der Datenschutzbeauftragte von Thüringen einen Gesetzentwurf (1)
für ein Transparenzgesetz vor. Das Transparenzgesetz, das ohnehin von Rot-Rot-Grün (2) vorgesehen war, führte nun zu einer neuen Debatte über Transparenz in der öffentlichen Verwaltung.
Der neu-vorgestellte Gesetzentwurf geht über die vergleichbare Gesetzte in den Bundesländern Hamburg und Rheinlandpfalz hinaus, die Vorreiter sind.
Anstatt wie bisher nur auf Antrag Informationen herauszugeben, soll die Verwaltung nun proaktiv sämtliche öffentlichen Informationen in einem Onlineportal der Bevölkerung zugänglich machen.
Die Veröffentlichungspflicht umfasst Dienstanweisungen, Gutachten und Studien, Verträge der Daseinsvorsorge, Baugenehmigungen sowie umfangreiche Daten von Unternehmen in öffentlicher Hand.
In Brandenburg kam nun die Debatte durch die Veröffentlichung des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes [3] erneut auf, der anfangs als nicht-öffentliche Information klassifiziert wurde. Warum solche Berichte nicht generell veröffentlicht werden, erschließt sich uns nicht.
Wie ist steht es um die Transparenz in Brandenburg?
Die letzte Gesetzesänderung gab es von Rot/Rot in 2013, die die Informationsfreiheit zwar gewährt. Dies ist geschieht jedoch nicht proaktiv, sondern nur auf -teils kostenpflichtige- Anfrage.(4)
Dazu Raoul Schramm, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg
“Die Veröffentlichung von Berichten und Gutachten, wie die des Landesrechnungshofs zum BER, sollte nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall sein. Daher kann die Forderung nur sein, dass wir in Brandenburg endlich ein echtes Transparenzgesetz beschließen.
Brandenburg war in den 90iger-Jahren mal Vorreiter was Datenschutz und Informationsfreiheit anging. So gab es schon seit 1992 den Datenschutz und Informationsfreiheit in der Landesverfassung. Aber seit dem ist leider nicht viel passiert und die Vorreiterrolle übernahmen dann Hamburg, Rheinlandpfalz und jetzt Thüringen! Brandenburg ist bei dem Thema ebenfalls sehr weit zurückgefallen. Daran ändert auch die Gesetzesänderung von 2013 wenig.
Was fehlt ist ein echtes Transparenzgesetz”
(1) https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/tlfdi-transparenzgesetz-entwurf.pdf
(2) https://netzpolitik.org/2016/transparenz-vorreiter-thueringer-datenschutzbeauftragter-stellt-entwurf-fuer-transparenzgesetz-vor/
(3) http://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-ueber-neuen-hauptstadtflughafen-opposition-will-haftung-des-ex-ber-aufsichtsrats-erneut-pruefen/12943726.html
(4) http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.348093.de
(5) http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.234828.de