404 Abgeordnete im Bundestag haben sich dazu bekannt, Grundrechte und das Bundesverfassungsgericht zu ignorieren. Nur 148 stimmten dagegen und 7 konnten sich bei einer so wichtigen Entscheidung nicht positionieren.Am 2.3.2010 hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung bescheinigt, dass eine anlasslose Überwachung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darauf erklärte die Bundesregierung nun die EU-Richtlinie dazu abwarten zu wollen. Die wurde am 8.4.2014 vom Europäischen Gerichtshof mit der grundsätzlich gleichen Begründung gestoppt.
Offensichtlich sind zwei so klare Absagen kein Grund für die CDU/CSU, so ein grundlegend schädliches Vorhaben auf zu geben. Zusammen mit ihrer Mehrheitsbeschaffungspartei SPD haben sie dann das Vorhaben gegen jeden besseren Rat wieder aufgenommen und der Justizminister Maas, mit dem so ein Gesetz ja auf keinen Fall zu machen gewesen sein sollte, hat dazu einen Entwurf produziert, der noch schlimmer als das letzte Gesetz ist, aber angeblich alle Anforderungen von Karlsruhe berücksichtigen solle.
Moment, Karlsruhe hat geurteilt, dass eine anlasslose Überwachung nicht verfassungskonform ist. Welche Art von Wahrnehmungsstörung ist notwendig, um dann eine anlasslose Überwachung als verfassungskonform anzusehen?
Auch dieses Gesetz wird mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Die Gefahr, dass es umgesetzt wird, dürfte relativ gering sein. Aber es wird mal wieder zu massiven Kosten und verschwendeter Zeit führen. Telekommunikationsanbieter müssen sich technisch und organisatorisch darauf vorbereiten den Unsinn umzusetzen; dazu sind sie verpflichtet, so lange dieses Gesetz Bestand hat.
Das Bundesverfassungsgericht arbeitet auch nicht nur mit Luft, dazu kommen viele Rechtsanwälte und weitere Aufwendungen.
Es wird Zeit für eine Produkthaftung für Gesetze. Die 404 Abgeordneten, die offensichtlich Leseschwächen haben wenn es um Verfassung und Gerichtsurteile geht, sollten für diese Fehlleistung mit Ansage zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein Beitrag von Guido Körber, 2. Vorsitzender RV-DOS
Offensichtlich sind zwei so klare Absagen kein Grund für die CDU/CSU, so ein grundlegend schädliches Vorhaben auf zu geben. Zusammen mit ihrer Mehrheitsbeschaffungspartei SPD haben sie dann das Vorhaben gegen jeden besseren Rat wieder aufgenommen und der Justizminister Maas, mit dem so ein Gesetz ja auf keinen Fall zu machen gewesen sein sollte, hat dazu einen Entwurf produziert, der noch schlimmer als das letzte Gesetz ist, aber angeblich alle Anforderungen von Karlsruhe berücksichtigen solle.
Moment, Karlsruhe hat geurteilt, dass eine anlasslose Überwachung nicht verfassungskonform ist. Welche Art von Wahrnehmungsstörung ist notwendig, um dann eine anlasslose Überwachung als verfassungskonform anzusehen?
Auch dieses Gesetz wird mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden. Die Gefahr, dass es umgesetzt wird, dürfte relativ gering sein. Aber es wird mal wieder zu massiven Kosten und verschwendeter Zeit führen. Telekommunikationsanbieter müssen sich technisch und organisatorisch darauf vorbereiten den Unsinn umzusetzen; dazu sind sie verpflichtet, so lange dieses Gesetz Bestand hat.
Das Bundesverfassungsgericht arbeitet auch nicht nur mit Luft, dazu kommen viele Rechtsanwälte und weitere Aufwendungen.
Es wird Zeit für eine Produkthaftung für Gesetze. Die 404 Abgeordneten, die offensichtlich Leseschwächen haben wenn es um Verfassung und Gerichtsurteile geht, sollten für diese Fehlleistung mit Ansage zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein Beitrag von Guido Körber, 2. Vorsitzender RV-DOS