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Mindestspeicherfrist – Neuauflage der verfassungswidrigen Vorratsspeicherung

CC-BY-SA Andreas Gerhold

Bereits im Jahr 2006 legt die EU mit der Richtlinie 2006/24/EG den Grundstein für die „Vorratsspeicherung“. Deutschland war nun beauftragt die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Doch bereits dieser Versuch scheiterte kläglich beim Bundesverfassungsgericht, da sowohl das Ausmaß des staatlichen Zugriffs als auch der technische Schutz nur unzureichend geregelt waren.
Mit den sogenannten „Mindestspeicherfristen“ startet nun also ein neuer Versuch die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit sowie unsere Privatsphäre zu untergraben. Zusammenfassend geht es also um unser aller Freiheit und folglich auch, ob wir weiterhin eine (freiheitliche) Demokratie sein wollen. Wir ernst das Thema ist zeigte sich nicht zuletzt bei den Ermittlungen gegen das regierungskritische Online-Blog netzpolitik.org oder im Fall der Abiturientin Schneider, die am Flughafen von Philadelphia stundenlang verhört wurde.

„Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.“ – Aristoteles

Die Piratenpartei hat deshalb die Kampagne „100.000 Unterschriften gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit dem Chaos Computer Club (CCC), digitalcourage oder dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wollen wir ein Zeichen gegen die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten und Überwachung der Bürger setzen.
Bis zur vollständigen Ausspähung der Bürger ist es nicht mehr weit, sie findet teilweise bereits statt.
Unterstützt uns bei unserem Vorhaben und unterschreibt gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung!

Weitere Informationen unter: