EU Kommissarin Cecilia Malmström hat verkündet, dass das CETA Handelsabkommen mit Kanda nicht verändert wird, sondern jetzt so abgeschlossen werden soll wie es Ende 2014 verhandelt war. eu-kommissarin-malmstroem-will-ceta-vertrag-nicht-neu-verhandeln
Damit bleibt dann nur die Option dieses Abkommen komplett weg zu werfen. Es enthält diverse Probleme die einen Abschluss völlig inakzeptabel machen.
Die mittlerweile auf eine sehr beite Ablehnung treffenden intransparenten Schiedsgerichte sind fester Bestandteil von CETA. Laut Frau Mamlström könnte man da mit Kanada über eine spätere Änderung reden. Praktisch heisst das also erst mal Schiedsgerichte einführen und dann später keine Änderungen mehr zulassen.
Danke Frau Malmström, aber da können wir drauf verzichten. Wer mal einen aufmerksamen Blick in den Vertragtext geworfen hat, dem ist schon klar, dass eine ehrlicherer Umgang mit der Wahrheit z.B. bei Hütchenspielern zu finden ist.
Es gibt ganz viele Probleme mit CETA, Dinge die für die Bürger und die weit überwiegende Mehrzahl der Wirtschaft nicht akzeptabel sind. Teilweise sind die problematischen Regelungen geschickt versteckt.
Schauen wir doch mal im CETA Text in das Kapitel 22 zu geistigem Eigentum ab Seite 334. Wenn man bis zum Artikel 15 auf der Seite 349 durchhält stellt man fest, dass in den dann folgenden Artikeln festgelegt wird, dass bei gewerblichen Verstößen gegen geistiges Eigentum generell strafrechtliche Maßnahmen möglich sein sollen. Dazu gehören Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Richtig brisant wird diese Verschärfung dann durch den Artikel 23 auf Seite 352. Hier wird die Beweislast bei Verstößen gegen geistiges Eigentum glatt umgekehrt. Urheberschaft soll demnach angenommen werden wenn der vermeintliche Urheber ein Exemplar mit seinem Namen vorweisen kann. Wer den Artikel nicht genau liest meint zunächst, dass er sich nur auf literarische Texte und künstlerische Werke bezieht, aber der zweite Absatz erweitert dies auf alle Copyrights.
Angeblich ist das nur eine erneute Festschreibung einer Formulierung aus der Berner Konvention. Tatsächlich enthält die Berner Konvention aber erstens nicht die Ausweitung auf Copyrights und zweitens stammt die letzte Fassung von 1979.
Eine zweifelhafte Regelung aus einer Zeit zu der digitale Werke nicht existent waren soll also in einem Handelsabkommen des 21. Jahrhunderts so erweitert werden, dass sie zur Erpressung verwendet werden kann? Geeignete „Beweismittel“ sind heutzutage leicht erstellt und eine Durchsuchung inklusive Beschlagnahme von betriebswichtigen Unterlagen und Geräten kann leicht ein Unternehmen ruinieren.
Danke Frau Malmström, nehmen Sie ihr nicht mehr zu änderndes CETA und gehen Sie.
Ein Text von
Guido Körber Mitglied der Piratenpartei
EU Kommissarin Cecilia Malmström hat verkündet, dass das CETA Handelsabkommen mit Kanda nicht verändert wird, sondern jetzt so abgeschlossen werden soll wie es Ende 2014 verhandelt war. eu-kommissarin-malmstroem-will-ceta-vertrag-nicht-neu-verhandeln
Damit bleibt dann nur die Option dieses Abkommen komplett weg zu werfen. Es enthält diverse Probleme die einen Abschluss völlig inakzeptabel machen.
Die mittlerweile auf eine sehr beite Ablehnung treffenden intransparenten Schiedsgerichte sind fester Bestandteil von CETA. Laut Frau Mamlström könnte man da mit Kanada über eine spätere Änderung reden. Praktisch heisst das also erst mal Schiedsgerichte einführen und dann später keine Änderungen mehr zulassen.
Danke Frau Malmström, aber da können wir drauf verzichten. Wer mal einen aufmerksamen Blick in den Vertragtext geworfen hat, dem ist schon klar, dass eine ehrlicherer Umgang mit der Wahrheit z.B. bei Hütchenspielern zu finden ist.
Es gibt ganz viele Probleme mit CETA, Dinge die für die Bürger und die weit überwiegende Mehrzahl der Wirtschaft nicht akzeptabel sind. Teilweise sind die problematischen Regelungen geschickt versteckt.
Schauen wir doch mal im CETA Text in das Kapitel 22 zu geistigem Eigentum ab Seite 334. Wenn man bis zum Artikel 15 auf der Seite 349 durchhält stellt man fest, dass in den dann folgenden Artikeln festgelegt wird, dass bei gewerblichen Verstößen gegen geistiges Eigentum generell strafrechtliche Maßnahmen möglich sein sollen. Dazu gehören Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Richtig brisant wird diese Verschärfung dann durch den Artikel 23 auf Seite 352. Hier wird die Beweislast bei Verstößen gegen geistiges Eigentum glatt umgekehrt. Urheberschaft soll demnach angenommen werden wenn der vermeintliche Urheber ein Exemplar mit seinem Namen vorweisen kann. Wer den Artikel nicht genau liest meint zunächst, dass er sich nur auf literarische Texte und künstlerische Werke bezieht, aber der zweite Absatz erweitert dies auf alle Copyrights.
Angeblich ist das nur eine erneute Festschreibung einer Formulierung aus der Berner Konvention. Tatsächlich enthält die Berner Konvention aber erstens nicht die Ausweitung auf Copyrights und zweitens stammt die letzte Fassung von 1979.
Eine zweifelhafte Regelung aus einer Zeit zu der digitale Werke nicht existent waren soll also in einem Handelsabkommen des 21. Jahrhunderts so erweitert werden, dass sie zur Erpressung verwendet werden kann? Geeignete „Beweismittel“ sind heutzutage leicht erstellt und eine Durchsuchung inklusive Beschlagnahme von betriebswichtigen Unterlagen und Geräten kann leicht ein Unternehmen ruinieren.
Danke Frau Malmström, nehmen Sie ihr nicht mehr zu änderndes CETA und gehen Sie.