Der heutige 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Dieser Tag ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Erklärung umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind.
Menschenrechte sind die angeborenen, unveräußerlichen Rechte jedes Menschen, die die moralische und rechtliche Basis des menschlichen Zusammenlebens bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d. h. höher gestellt als die Gesetze des Staates. Sie können daher auch nicht von diesem verliehen, sondern nur als solche anerkannt werden.
Zwar ist die Erklärung völkerechtlich nicht bindend, sie mahnt aber, dass nicht nur Staaten oder Gruppen Rechte besitzen, sondern alle Menschen, unabhängig von Herkunft Geschlecht, Religion und Alter, Handlungen oder Taten. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich 1948, dauerhaft nationale und internationale Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte einhalten zu können. Viele Verträge und Konventionen folgten und präzisierten die einzelnen Rechte, damit sie völkerrechtlich verbindlich wurden.
Zu den Rechten zählt das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Art.3), aber auch das Recht auf Asyl (Art. 14 Ziff. 1) und das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen (Art. 13 Ziff. 1).
Am 19.09.2014 wurde im Bundesrat dem sogenannten Asylkompromiss zugestimmt. Damit sollen sich Asylbewerber in Zukunft u. a. nach drei Monaten frei in ganz Deutschland bewegen dürfen. Gleichzeitig gelten Länder wie Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina nun als sichere Drittstaaten. Abschiebungen von in diesen Ländern verfolgten Roma im Eilverfahren werden nun der Normalfall sein.
Für die PIRATEN in Brandenburg ist die Abschaffung der Residenzpflicht Teil ihres Programms. Sie fordern die Abschaffung der Residenzpflicht allerdings nicht erst ab dem vierten Monat, sondern ab sofort.
„Mit dem sogenannten Asylkompromiss wird das Grundrecht auf Asyl, welches ohnehin durch Art.16a des Grundgesetzes schon stark eingeschränkt ist, noch weiter ausgehöhlt. Dies ist mit unseren Werten und dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieften Recht auf Asyl nicht vereinbar„, erklärt Lutz Bommel, Pirat aus Bad Liebenwerda in Brandenburg und Mitglied des Landesvorstandes der Piratenpartei Brandenburg.
Der heutige 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Dieser Tag ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Erklärung umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind.
Menschenrechte sind die angeborenen, unveräußerlichen Rechte jedes Menschen, die die moralische und rechtliche Basis des menschlichen Zusammenlebens bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d. h. höher gestellt als die Gesetze des Staates. Sie können daher auch nicht von diesem verliehen, sondern nur als solche anerkannt werden.
Zwar ist die Erklärung völkerechtlich nicht bindend, sie mahnt aber, dass nicht nur Staaten oder Gruppen Rechte besitzen, sondern alle Menschen, unabhängig von Herkunft Geschlecht, Religion und Alter, Handlungen oder Taten. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich 1948, dauerhaft nationale und internationale Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte einhalten zu können. Viele Verträge und Konventionen folgten und präzisierten die einzelnen Rechte, damit sie völkerrechtlich verbindlich wurden.
Zu den Rechten zählt das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Art.3), aber auch das Recht auf Asyl (Art. 14 Ziff. 1) und das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen (Art. 13 Ziff. 1).
Am 19.09.2014 wurde im Bundesrat dem sogenannten Asylkompromiss zugestimmt. Damit sollen sich Asylbewerber in Zukunft u. a. nach drei Monaten frei in ganz Deutschland bewegen dürfen. Gleichzeitig gelten Länder wie Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina nun als sichere Drittstaaten. Abschiebungen von in diesen Ländern verfolgten Roma im Eilverfahren werden nun der Normalfall sein.
Für die PIRATEN in Brandenburg ist die Abschaffung der Residenzpflicht Teil ihres Programms. Sie fordern die Abschaffung der Residenzpflicht allerdings nicht erst ab dem vierten Monat, sondern ab sofort.
„Mit dem sogenannten Asylkompromiss wird das Grundrecht auf Asyl, welches ohnehin durch Art.16a des Grundgesetzes schon stark eingeschränkt ist, noch weiter ausgehöhlt. Dies ist mit unseren Werten und dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbrieften Recht auf Asyl nicht vereinbar„, erklärt Lutz Bommel, Pirat aus Bad Liebenwerda in Brandenburg und Mitglied des Landesvorstandes der Piratenpartei Brandenburg.