Geschlechter- und Familienpolitik Politik Pressemitteilung

PIRATEN Brandenburg fordern gemeinsames Sorgerecht ab Geburt

Am 31.01.2013 findet die Abstimmung zum Gesetzentwurf der elterlichen Sorge von nichtehelichen Kindern im Bundestag statt. Zuvor wurde im Dezember 2012 eine Anhörung mit Sachverständigen zur wesentlichen Einschätzung des aktuellen Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss durchgeführt.

Nach mehrheitlicher Meinung der Sachverständigen ist ein gemeinsames Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung, wie es beispielsweise auch in Frankreich die Regel ist, zu bevorzugen. Entgegen dem Antragsmodell wird durch die Experten das Widerspruchsmodell favorisiert. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand halten könnte.

»Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder von nichtverheirateten Eltern weiterhin vom Gesetzgeber benachteiligt werden. Die PIRATEN Brandenburg fordern daher ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt. Diese Forderung wurde nun auch von den Sachverständigen des Rechtsausschusses zum Sorgerecht bestätigt.«, erklärt Clara Jongen, 2. Vorsitzende des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland. Dazu auch Henry Gießwein, Beisitzer im Landesvorstand Thüringen: »Die Abgeordneten des Bundestags haben die Möglichkeit einen Gesetzesentwurf zu fordern und zu verabschieden, der ein gemeinsames Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung im Gesetz festschreibt. Das würde nicht nur Verwaltungskosten reduzieren und Eltern entlasten, sondern würde eine grundlegende Veränderung in der Familienpolitik bewirken. Deutschland rangiert nicht grundlos bei Geburtenrate, Familien- und Kinderfreundlichkeit auf einem der letzten Plätze innerhalb der EU. Letztlich ist das die Folge der über Jahrzehnte fehlgeleiteten Politik durch parteinahe Lobbyverbände, welche eigene Interessen in den Vordergrund stellen.«

Neben den Landesverbänden Thüringen, Niedersachsen, Bayern, Brandenburg und Saarland der Piraten, setzen sich unzählige Vereine für die Gleichstellung unverheirateter Elternteile beim Sorgerecht ein. Gleichfalls begrüßen wir Bestrebungen in anderen Parteien, die sich mit dem gemeinsamen Sorgerecht für einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik einsetzen.

  1. Ich bin auch der Meinung, dass ein gemeinsames Sorgerecht die Regel sein sollte. Andernfalls werden die Kinder, vor allem bei Streitigkeiten zwischen den Eltern, ungemein benachteiligt, insbesondere in deren persönlicher Entwicklung, was sich dann auf ihre eigenen Beziehungen auswirken kann.

  2. Das gemeinsame Sorgerecht hat auch den Vorteil, dass nach einer Trennung sich seltener um das Sorgerecht gestritten wird, wenn Gerichte anerkannt haben das “gemeinsam” der Standard sein soll. Das kann nur gut für Kinder sein, denn Kinder haben nahezu immer das bestreben beide Eltern behalten zu wollen.

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