[singlepic id=182 w=175 float=right]Am heutigen Dienstag, den 16. Oktober 2012, wird das Gesetz zur Neugründung einer Lausitzer Universität in das Kabinett des Landes Brandenburg eingebracht. Erst in der kommenden Woche, am 24. Oktober 2012, befasst sich der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“. Die Volksinitiative sammelte zuvor mehr als 33.000 gültige Unterschriften gegen das Vorhaben der Wissenschaftsministerin. Die PIRATEN Brandenburg kritisieren seit Monaten das undemokratische Vorgehen des Ministeriums und bekräftigen diese Kritik nun erneut.
»Dass das Kabinett nun die umstrittene Neuordnung der Lausitzer Hochschullandschaft beschließt, zeigt, wie ignorant die Landesregierung mit den Forderungen der Bevölkerung umgeht«, erklärt Michael Hensel, erster Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg. »Vor dem Hintergrund, dass die Anhörung der Volksinitiative erst in der kommenden Woche stattfindet, ist dieses Verhalten eine Farce. Das Vorgehen zeigt ein Mal mehr, dass es nie darum ging, die beste Lösung zu finden. Von Anfang an war die Auflösung der Hochschulen als festes und unverrückbares Ziel definiert.« Nach Ansicht des Wissenschaftsministeriums sollen die Brandenburgische Technische Universität Cottbus sowie die Hochschule Lausitz aufgelöst und anschließend als „Technische Universität Lausitz“ neugegründet werden.
»Das Vorgehen des Ministeriums bringt ein nicht mehr zeitgemäßes Demokratieverständnis zum Ausdruck. Der Plan der Auflösung zweier Hochschulen wurde ohne eine ernstzunehmende Einbeziehung der Beteiligten und gegen den Willen der BTU Cottbus verfolgt«, so Hensel weiter. »Zehntausende Unterschriften gegen dieses Vorhaben sind ein klares Zeichen an den brandenburgischen Landtag und die Landesregierung.« Der Landtag wird sich im November mit der Volksinitiative beschäftigen und im Anschluss das Gesetz im Plenum behandeln. Spätestens im Januar 2013 wird mit einem abschließenden Beschluss zum Gesetz gerechnet.
Ich sehe kein Problem darin, dass die Landesregierung den Entwurf jetzt schon eingereicht hat:
1. Ist das immernoch ein Entwurf und kann geändert werden.
2. Ist die Anhörung der Volksinitiative noch bevor das Gesetz verabschiedet wird.
3. Können die Vertreter der VI jetzt besser auf die Position der Landesregierung vorbereiten.