Am heutigen Dienstag, dem 20. März 2012, stimmte das brandenburgische Kabinett der von Innenminister Dietmar Woidke vorgelegten neuen Verwaltungsverordnung zu, die den Zugang zu Volksbegehren erleichtern soll. Mit den vom brandenburgischen Landtag bereits im Dezember 2011 beziehungsweise Januar 2012 beschlossenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen verlängert sich die Eintragungsfrist für Volksbegehren von bisher vier auf künftig sechs Monate; außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger nun auch per Brief an einem Volksbegehren beteiligen. Die erforderlichen Unterlagen zum “Briefeintrag” können darüber hinaus auch per E-Mail beantragt werden. Zusätzlich sieht der durch das Kabinett beschlossene Verordnungsentwurf vor, dass auch in mobilen Bürgerbüros Unterschriften für Volksbegehren geleistet werden können. Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für weitergehende Reformen ein und fordert die Abschaffung des sogenannten “Amtseintrages”.
»Unterschriften für Volksbegehren können derzeit nicht wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Die gesetzlichen Regelungen sehen stattdessen vor, dass die Unterschrift nur in einer Behörde geleistet werden kann, die teilweise nur wenige Stunden in der Woche und zu arbeitnehmerunfreundlichen Zeiten geöffnet ist«, erklärt Michael Hensel, erster Vorsitzender der PIRATEN Brandenburg. »Diese Einschränkung wird im Volksmund gemeinhin als Amtseintrag bezeichnet. Die Möglichkeit eines “Briefeintrages” ist zwar ein erster Schritt – dieser geht aber nicht weit genug. Die PIRATEN setzen sich für die Abschaffung derartiger Hürden ein, da sie Volksbegehren erschweren und zur Politikverdrossenheit beitragen. Stattdessen fordern wir die Ermöglichung der Unterstützerunterschriftensammlung auf offener Straße – wie es bei landes- und bundesweiten Wahlen schon lange Standard ist.«
Am heutigen Dienstag, dem 20. März 2012, stimmte das brandenburgische Kabinett der von Innenminister Dietmar Woidke vorgelegten neuen Verwaltungsverordnung zu, die den Zugang zu Volksbegehren erleichtern soll. Mit den vom brandenburgischen Landtag bereits im Dezember 2011 beziehungsweise Januar 2012 beschlossenen Verfassungs- und Gesetzesänderungen verlängert sich die Eintragungsfrist für Volksbegehren von bisher vier auf künftig sechs Monate; außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger nun auch per Brief an einem Volksbegehren beteiligen. Die erforderlichen Unterlagen zum “Briefeintrag” können darüber hinaus auch per E-Mail beantragt werden. Zusätzlich sieht der durch das Kabinett beschlossene Verordnungsentwurf vor, dass auch in mobilen Bürgerbüros Unterschriften für Volksbegehren geleistet werden können. Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für weitergehende Reformen ein und fordert die Abschaffung des sogenannten “Amtseintrages”.
»Unterschriften für Volksbegehren können derzeit nicht wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Die gesetzlichen Regelungen sehen stattdessen vor, dass die Unterschrift nur in einer Behörde geleistet werden kann, die teilweise nur wenige Stunden in der Woche und zu arbeitnehmerunfreundlichen Zeiten geöffnet ist«, erklärt Michael Hensel, erster Vorsitzender der PIRATEN Brandenburg. »Diese Einschränkung wird im Volksmund gemeinhin als Amtseintrag bezeichnet. Die Möglichkeit eines “Briefeintrages” ist zwar ein erster Schritt – dieser geht aber nicht weit genug. Die PIRATEN setzen sich für die Abschaffung derartiger Hürden ein, da sie Volksbegehren erschweren und zur Politikverdrossenheit beitragen. Stattdessen fordern wir die Ermöglichung der Unterstützerunterschriftensammlung auf offener Straße – wie es bei landes- und bundesweiten Wahlen schon lange Standard ist.«