Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg erhielt vom zuständigen Minister des Innern Antwort auf die Kleine Anfrage zum Einsatz von Überwachungssoftware im Land Brandenburg. Diese stellen wir im Folgenden – zunächst kommentarlos – im genauen Wortlaut zur Verfügung:
Frage 1: Benutzte das Land Brandenburg ein Programm, wie das vom CCC untersuchte oder ein vergleichbares Programm mit gleichen oder ähnlichen Fähigkeiten zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und/oder zur Online-Durchsuchung?
zu Frage 1: Im Land Brandenburg wurde in bisher einem Fall zur Durchführung einer Quellen-TKÜ durch eine Bundessicherheitsbehörde (ZKA) ein vergleichbares Programm genutzt. Aus technischen Gründen hat jedoch eine Überwachung nicht stattgefunden. Zudem wurde in einem weiteren Verfahren, in dem das Zollfahndungsamt die Ermittlungen durchgeführt hat, aufgrund eines richterlichen Beschlusses eine Quellen-TKÜ-Maßnahme angeordnet und auch durchgeführt.
Frage 2: Wie ist die genaue Funktionalität des benutzten Programms ausgestaltet? In wie vielen Fällen wurde das Programm eingesetzt, mit je welchen Funktionalitäten, auf je welcher Rechtsgrundlage (präventiv oder repressiv), wer zeichnete für die Beschaffung der Software, für dessen Konfiguration zu Einsatzzwecken, für die Anordnung des jeweiligen Einsatzes bzw. den dahingehenden Antrag, für etwaige Amtshilfe-Ersuchen an andere Behörden (zwecks Beschaffung und/oder Installation des fraglichen Programms auf verdächtigen Rechnern) und für die Art und Weise der jeweiligen Einsatz-Durchführung verantwortlich? (bitte Antworten tabellarisch auflisten)
zu Frage 2: In Brandenburg beschränkte sich der Einsatz des benannten Programms ausschließlich auf die Überwachung der via „Skype“ geführten Telekommunikation. Die dazu erforderliche Überwachungssoftware wurde nach hier vorliegenden Erkenntnissen im Auftrag des ZKA entwickelt. Einzelheiten zur dortigen Beschaffung der Software, der Funktionalität, Konfiguration und dortigen Anordnung des jeweiligen Einsatzes sind der Landesregierung nicht bekannt. In Brandenburg erfolgte der Einsatz auf Grundlage der StPO und im Zuge der Amtshilfe durch das ZKA.
Frage 3: Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhte und beruht der Einsatz derartiger Software im Land Brandenburg?
a) Wie und von wem wurde und wird solche Software auf Grundrechtskonformität überprüft?
b) Welche Vorgaben existieren zum Einsatz der fraglichen Software? Unter welchen Voraussetzungen darf der Einsatz ggf. auch zur Strafverfolgung erfolgen? Unter welchen Voraussetzungen darf der Einsatz zur Gefahrenabwehr erfolgen? Welche Maßnahmen sowie welche Konfiguration der Software je zu Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs im repressiven und ggf. im präventiven Bereich sind von den Ermächtigungsgrundlagen umfasst und welche gehen darüber hinaus?
zu Frage 3: In Brandenburg beruht der Einsatz auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses gemäß § 100a ff StPO. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Quellen-TKÜ auf der Rechtsgrundlage des § 100a StPO zulässig (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 13. Sept. 2010, 608 Qs 17/10; LG Landshut, Beschluss vom 20. Jan. 2011, 4 Qs 346/10). Leistet eine Polizeibehörde einer anderen Behörde Amtshilfe, trägt nach den Grundsätzen der Amtshilfe die ersuchende Behörde gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist allerdings für die Durchführung der Amtshilfe selbst verantwortlich. Beiden Behörden, sowohl der ersuchenden als auch der ersuchten, wäre im Falle einer Quellen-TKÜ ein Einsatz von Software untersagt, der sich nicht nur auf Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation beschränkt, sondern auf weitere Bereiche des informationstechnischen Systems Zugriff nimmt.
Frage 4: Wer hat jeweils bei den einzelnen Einsätzen die Überwachungssoftware auf die Computer der Betroffenen aufgespielt und wie geschah dies jeweils? (bitte mit genauer Beschreibung der je vorgenommenen Eingriffe)
zu Frage 4: Die Überwachungssoftware wurde im Rahmen der Amtshilfe durch das ZKA eingebracht. Eine Beschreibung des Vorgehens kann daher nur von dort erfolgen.
Frage 5: Welche Behörde hat Entwicklung, Kauf oder Lizenzierung der Software in Auftrag gegeben?
a) Welche Kosten sind durch die Entwicklung der Software bzw. durch deren Ankauf entstanden? Welche Kosten entstanden beim Einsatz der Software? Von wem werden die vorgenannten Kosten getragen?
b) Ist die Anschaffung einer vergleichbaren Software geplant, welche Fähigkeiten sind vorgesehen, für welche Behörden soll die Software bei welchen Lieferanten beschafft werden?
zu Frage 5: Diese Fragen können von hier nicht beantwortet werden, da Entwicklung, Kauf oder Lizenzierung nach den hier vorliegenden Erkenntnissen in Bundeszuständigkeit erfolgten (siehe auch zu Frage 2). In Brandenburg ist gegenwärtig keine Beschaffung einer vergleichbaren Software geplant. Die Kosten für derartige Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren trägt die sachleitende Staatanwaltschaft. Eine genaue Bezifferung der Kosten kann erst nach Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens erfolgen.
Frage 6: Haben Bundesbehörden bei der Beschaffung der Software (ggf. nur für einzelne Einsätze) Amtshilfe geleistet? Wenn ja, welche Bundesbehörden und im welchen Umfang?
Frage 7: Haben Behörden anderer Bundesländer bei der Beschaffung der Software (ggf. nur für einzelne Einsätze) Amtshilfe geleistet? Wenn ja, wie sah diese konkret aus?
zu Fragen 6 und 7: Nein. Es erfolgte keine Amtshilfe zur Beschaffung bzw. zum Erwerb einer Software.
Frage 8: Waren bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der erhobenen Daten private Firmen beteiligt? Wenn ja, welche und in welcher Form?
zu Frage 8: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Frage 9: Auf welchem Weg gelangen die Daten ausgespähter Personen an die Behörden? Wo stehen die Server, die zur Kontrolle des Trojaners verwendet werden? Wo stehen die Server, auf die die Daten übertragen werden? Wer hat alles Zugriff auf die Server? Kann der Zugriff Dritter ausgeschlossen werden und in welcher Form erfolgt die Archivierung der Daten? Wie ist sichergestellt, dass keine unbefugten Dritten Zugriff auf diese Daten bekommen können?
Frage 10: In welcher Form und wie lange werden die ermittelten Daten sowie deren Auswertung gespeichert? Findet ein Austausch der erlangten Daten auch mit anderen Landes- oder Bundesbehörden statt?
Frage 11: Wie wird im Rahmen der Maßnahme der Schutz Dritter gewährleistet und verhindert, dass Daten von Personen, die in Kontakt mit der Zielperson stehen, eventuell mit erfasst werden?
zu Fragen 9 bis 11: Da die im Brandenburg durchgeführte Maßnahme im Zuge der Amtshilfe durchgeführt wurde, liegen der Landesregierung keine Informationen zur Beantwortung der im Sinne der Fragestellungen formulierten Aspekte der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten vor.
Frage 12: Wie wird sichergestellt, dass es sich bei dem überwachten Rechner um den Rechner der Zielperson handelt, beziehungsweise er allein von dieser Person benutzt wurde und die gewonnen Erkenntnisse zweifelsfrei und eindeutig diesem Benutzer zugeordnet werden können?
zu Frage 12: In den beiden beschriebenen Fällen wurden auf Grundlage der richterlichen Beschlüsse lediglich die Rechner der Betroffenen überwacht. Die Auswertung, d.h. das Auslesen der Daten einschließlich des Hörbarmachens der ausgeleiteten Audiodateien erfolgte durch Ermittlungsbeamte des Zollfahndungsamtes. Probleme bei der Zuordnung wurden nicht berichtet.
Frage 13: Ist der Landesregierung bekannt, dass die vom CCC untersuchten Programme massive Sicherheitslücken, v. a. was die Verschlüsselung angeht, aufweisen und welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, die Manipulation durch Dritte zu erschweren bzw. auszuschließen?
zu Frage 13: Der Landesregierung sind diesbezügliche Presseberichte bekannt. Abschließende Bewertungen können dazu hier jedoch nicht getroffen werden. Das Innenressort beteiligt sich aber an der beabsichtigten Prüfung des zukünftigen Umgangs mit Quellen-TKÜ im Rahmen der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder.
Frage 14: Wurden, sofern ein vergleichbares Programm bisher zum Einsatz kam, die von der Überwachung betroffenen Personen nach der Maßnahme über den Vorgang informiert? Wenn ja, wie sah diese Information aus? Wenn nein, warum nicht?
zu Frage 14: Nein. Das Gesetz sieht vor, dass die Telekommunikation auch ohne Wissen der Betroffenen überwacht und aufgezeichnet werden darf. Es ist des Weiteren vorgesehen, dass eine Benachrichtigung erfolgt, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks, des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit einer Person oder von bedeutenden Vermögenswerten möglich ist. Vorliegend ist das unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) durchzuführende strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Frage 15: Kann nach Ansicht der Landesregierung ausgeschlossen werden, dass Daten des nach der Rechtsprechung absolut geschützten Kernbereiches privater Lebensgestaltung (BVerfG, Urteil vom 3. März 2004, AZ 1 BvR 2378/98 und 1084/99) durch die Maßnahmen erfasst wurden?
zu Frage 15: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Frage 16: Wie bewertet die Landesregierung, dass die auf diesem Wege erlangten Daten in Gerichtsverfahren nicht verwertet werden können sowie dass die Daten, die mit Hilfe der vom CCC untersuchten Software, manipuliert werden können?
zu Frage 16: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse, dass auf diesem Wege erlangte Daten in gerichtlichen Verfahren eingeführt werden sollen.
Es ist nicht Aufgabe der Piraten Anfragen der Grünen populär zu machen. Sinnvoller wäre es die Antworten mit einem Kommentar zu veröffentlichen, bzw. in einem Beitrag zu karikaturieren.
Hallo Achim – es ist Aufgabe der Piraten die Vorgänge und Erkenntnisse rund um politische Themen, wie auch diesen Trojaner, bekannt zu machen: Ganz abseits aller Parteigrenzen. Sind Themen und Inhalte nicht viel wichtiger als “Parteigezänk”?
Ein Kommentar dazu wird folgen, wenn Antworten auf weitere Anfragen vorliegen.
@Achim
Copy and Paste ist einfacher als zu kommentieren. Was erwartest Du?
Ansonsten sind die Antworten erwartbar gewesen und nicht überrachend. Verantwortlichkeit wird halt delegiert, am besten nach /dev/null !
ps: Euer Captcha ist recht unleserlich.
Kommentar zu Rico
Zu aller erst ist es Aufgabe der Piraten Einfluss auf die politische Klasse zu gewinnen, das passiert in Deutschland durch Wahlen oder durch eine geschickte Öffentlichkeitsarbeit (das Finanzkapital beschreitet hier andere Wege).
“Parteiengezänk” machen immer die anderen.
Im übrigen ist es in Brandenburg für die Piraten von grundsätzlicher Bedeutung eine klare Abgrenzung zu den Grünen und der PDS vorzunehmen. Es gibt genug Gründe, sie müssen lediglich thematisiert werden. Das Vorliegende ist nicht zielführend.
Im übrigen ist das Captcha wirklich nicht ohne weiteres leserlich. Andererseits gibt es Schlimmeres, aber Durchschitt reicht nicht.
Achim Agnito
@Achim:
“Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.”
Es sei zudem angemerkt, dass wir als APO uns mitunter gefreut haben, dass FDP (in kleinem Maße) wie auch B90/DIE GRÜNEN sich unserer 40 Fragen in leicht gewandelter Form angenommen haben. Die Antwort der Landesregierung zeigt es nur zu deutlich, welcher Irrglaube in der Grenze des Einsatzes eines Staatstrojaners aka Quellen-TKÜ bei den Behörden existieren.
Wo wäre denn deiner Meinung nach die Abgrenzung zu den Grünen und der “PDS”?
Zu FireFox:
Wahrscheinlich stammt Dein Zitat aus dem Grundgesetz. Allein deshalb aber ist dieser doppelt und dreifach verbriefte Machtanspruch der Parteien noch lange nicht unantastbar. Nur die Verneinung von bestimmten, im Grundgesetz niedergelegten Verfassungsgrundsätzen ist strafbar, zum Beispiel “alle Menschen sind ungleich”könnte zu Problemen führen.
Also, das Grundgesetz ist keine heilige Kuhl, insofern ist die Anführung von Zitaten, nebensächlich und nicht der Sache dienlich. Es hat so etwas Abschliessendes, so, als würde man sagen: Hier das GG und jetzt Schluss der Debatte.
Das GG wurde von Menschen gemacht die durchweg Parteimitglieder waren. Man spricht in der Regel von den “Vätern des GG”. Diesen Machtanspruch der Parteien so fulminant auszubauen wird auf Erfahrungen der Weimarer Republik zurück geführt. Damit liess sich damals alles begründen.
Nur mal nebenbei: Der Riesenaufwand der von den Parteien bei den Wahlen geleistet wird, kann und wird mit dem Auftrag des GG zur Bildung etc. begründet.
Mir ist niemand bekannt, der durch diese Art der Propaganda geistig weiter entwickelt wurde.
Die Auswirkung des GG sind natürlich viel komplexer, besonders dann, wenn der Staat durch die Parteien, das trifft auf jede simple Behörde zu, gelenkt wird. Diese Auswüchse führen zu Aspekten der Macht, die die Piraten durch Transparenz und Teilhabe abschaffen wollen.
Die Verfassungsrealität ist eine andere. Die Parteien benutzen ihre Vormachtstellung zur Sicherstellung ihrer Pfründe, zur Bewahrung des Systems, zur Knechtung, oder wie der Volksmund so treffend sagt, zur “Verarschung” des Volkes.
Mit diesem Erfahrungshintergrund hat der Wähler die Piraten zu dem gemacht, was sie heute schon sind, morgen vielleicht sein könnten.
Dass Du den Begriff “APO” verwendest dürfte historisch gesehen, schlicht unangemessen sein. Die in Westberlin und Westdeutschland verbreitete APO war systemsprengend, also revolutionär. Die sich im späteren Verlauf gegründete “Alternative Liste” (Westberlin) wollte das Parlament als Bühne benutzen und “Staatsknete” für alternative Projekte locker machen.
Dies hat sich dann mit der Übernahme als Landesverband der Grünen und mit der Aufgabe der Rotation erübrigt.
Damit nähern wir uns dem Thema: Was trennt die Piraten von den Grünen?
Viel, zu viel, als dass die Legion von Gründen in diesem spontan geschriebenen Kommentar hier Platz finden könnte. Etwas viel verlangt hier umfassend Stellung zu beziehen.
Bei der PDS ist das viel einfacher, sie war zwei Legislaturperioden mit der SPD in Berlin Regierungspartei. Sie hat lediglich, in der ersten Periode vorrangig, ihre Genossen, hauptsächlich im Kulturbereich, untergebracht. Dazu muss man wissen, dass noch vor der Politik die Kultur die lukrativsten Ämter zu vergeben hat. Politik hat sie nie betrieben, austauschbar.
Ansonsten von ihrem programmatischen Ansatz her hält sie sich an alten Forderungen fest, Verstaatlichung und einigen anbiederischen Haupt- und Nebensätzen. Sie ist vom Grundsatz her staatstragend, Freiheiten des Einzelnen sind ihr fremd. Sie jongliert heute noch mit alten Klassenbegriffen, sie will nicht Transparenz, sie will lediglich Teilhabe.
Eine wirklich wichtige Frage ist: Wie kann die Piratenpartei (Brandenburg) sich als eine Partei für Transparenz und Bürgerrechte darstellen? Wenn dies nicht gelingt fragt sich der Wähler: Warum die Kopie, sollte ich nicht gleich das Original wählen? Das Original in Brandenburg wäre je nach Standpunkt die PDS oder die Grünen.
Dazu sollte nicht vergessen werden, dass das erhöhte Aufkommen an Mitgliedern bei der Piratenpartei nicht hausgemacht, sondern auf äussere Einwirkungen zurück zu führen ist. Dies wird sich so nicht fortführen lassen. Als dringendstes Anliegen scheint mir die Notwendigkeit eine breit angelegte Theoriediskussion zu führen. Hier wird auch die Abgrenzung zu den Grünen eine wichtige Rolle spielen.
Achim Agnito
@Achim:
APO: außerparlamentarische Opposition .. ich finde es interessant, welche Bezüge daraus geschichtlich gezogen werden
Btw: Bundessatzung §1 (1) “Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des GRUNDGESETZES der Bundesrepublik Deutschland und des PARTEIENGESETZES. Sie vereinigt Piraten [..], die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.” – ich wüsste jetzt nicht, wie es meiner Aussage droben entgegen steht bzw. wieso du da anderer Ansicht bist ..
Schön, dass Du diesmal Deinem Zitat eine Quellenangabe beigefügt hast. Es handelt sich hier um einen nicht besonders originellen aber weit verbreiteten Satz, so in etwa wie § 1 der Strassenverkehrsordnung. Das ist aber okay und muss wohl so sein. Für die politische Willensbildung innerhalb der Piraten ist das irrelevant. Ich verweise auf meine ersten Beitrag s.o. Ich halte es für überflüssig die Politik der Grünen auf der Homepage der Piratenpartei darzustellen, auch wenn sie hier mal mit ihrer inhaltlichen Aussage übereinstimmt.Wenn Du da anderer Ansicht bist, bitte schön. Ich habe nicht die Mittel dies zu ändern.
Wenn Du ansonsten Dich an den “bildungspolitischen Äuftrag” der “demokratischen Parteien” beteiligen willst, nur zu. In Brandenburg hinkt ja alles hinterher.
Vielleicht schliesst ihr vom BV einen überparteilichen Vertrag. Mitgliedschaft bei den Grünen und PDS schliesst zwingend die Mitgliedschaft bei den Piraten ein und umgekehrt. Was die PDS betrifft so seit ihr ja schon auf dem besten Weg.
Ich glaube die Sache ist ausdiskutiert.
Achim Agnito
Hallo Achim – bist du eigentlich nur zum trollen hier oder möchtest du auch wirklich etwas beitragen?
Zu Jochen:
Ich weiss nicht so genau was “trollen” bedeutet, wahrscheinlich das Gegenteil von “wirklich etwas beitragen”.
Noch mal in einem Satz: Wenn Partei A auf der ersten Seite ihres Webauftritts für Partei B Reklame macht, dann finde ich dass unnötig, auch wenn die gleichen Fragen gestellt wurden.
Und ich denke mal, dass ich mit dieser Aussage nicht ganz so allein da stehe.
Alles andere ist Zugabe.
Der von mir weiter oben gemachte Vorschlag “als dringendstes Anliegen scheint mir die Notwendigkeit eine breit angelegte Theoriediskussion zu führen. Hier wird auch die Abgrenzung zu den Grünen eine wichtige Rolle spielen” halte ich für einen äusserst konstruktiven Beitrag.
Setz Dich doch inhaltlich damit auseinander.
Noch ein kleiner Hinweis: Die sprunghaft gestiegene Mitgliederzahl in Brandenburg bringt natürlich auch neue Idee, möglicherweise andere Herangehensweisen mit sich.
Falls es irgendwo einen Nabel der Welt gibt, so ist Brandenburg am weitesten davon entfernt.
Achim Agnito
Achim Agnito