Nachdem in der vergangenen Woche bereits die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im brandenburgischen Landtag eine Antwort auf die Kleine Anfrage zum Einsatz von Überwachungssoftware im Land Brandenburg erhielt, wurde nun auch die Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Hans-Peter Goetz vom zuständigen Minister beantwortet:
Ich frage daher die Landesregierung,
Frage 1: Ob und wenn ja, von welchen Landessicherheitsbehörden auf welcher Rechtsgrundlage Quellen-TKÜ durchgeführt wird?
zu Frage 1: Nein. Gegenwärtig führt die Polizei des Landes Brandenburg keine Maßnahmen der Überwachung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs mittels der so genannten „Quellen–TKÜ“ durch. Zur Umsetzung eines richterlichen Beschlusses wurde in bisher einem Fall Amtshilfe durch eine Bundessicherheitsbehörde (ZKA) geleistet. Zudem wurde in einem weiteren Verfahren, in dem das Zollfahndungsamt die Ermittlungen durchgeführt hat, aufgrund eines richterlichen Beschlusses eine Quellen-TKÜ-Maßnahme angeordnet und auch durchgeführt. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Quellen-TKÜ auf der Grundlage des § 100a StPO zulässig (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 13. Sept. 2010, 608 Qs 17/10; LG Landshut, Beschluss vom 20. Jan. 2011, 4 Qs 346/10).
Frage 2: Welche Software hierfür verwendet wird und wie sichergestellt ist, dass ausschließlich auf laufende TK-Vorgänge zugegriffen wird?
zu Frage 2: Die benannten richterlichen Anordnungen beschränkten sich ausschließlich auf die Überwachung der via „Skype“ geführten Telekommunikation. Die dazu erforderliche Überwachungssoftware wurde nach hier vorliegenden Erkenntnissen im Auftrag des ZKA durch die Fa. DigiTask entwickelt. Aus technischen Gründen fand im genannten ersten Fall keine Überwachung statt. Die Auswertung, d. h. das Auslesen der Daten einschließlich des Hörbarmachens der ausgeleiteten Audiodateien erfolgte im zweiten genannten Fall durch Ermittlungsbeamte des Zollfahndungsamtes.
Die brandenburgische Landesregierung räumt somit erstmals öffentlich ein, dass im Land Brandenburg die durch den Chaos Computer Club (CCC) auf das Schärfste kritisierte Software der Firma DigiTask zum Einsatz kam. Der CCC wies nach, dass diese Software einen größeren Funktionsumfang aufweist als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil im Jahr 2008 genehmigte. In diesem Zusammenhang hatte das BVerfG dem Einsatz von Überwachungssoftware bei behördlichen Ermittlungen sehr enge Grenzen gesetzt. Das BVerfG hat bei der Herleitung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht explizit betont, dass ein eigener gesetzlicher Rahmen für die Quellen-TKÜ notwendig ist und die eingesetzte Software technisch nur in der Lage sein darf, aktive Telekommunikation zu überwachen und zu speichern. Der Paragraph 100a StPO – den die Landesregierung in den Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Erklärung verwendet – stellt daher keine rechtliche Grundlage für eine Quellen-TKÜ dar, die im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG steht.
[singlepic id=114 w=150 float=right]Michael Hensel, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg, stellt hierzu fest: „Die Antworten der brandenburgischen Landesregierung auf die Kleinen Anfragen belegen, dass im Land Brandenburg rechtswidrig eine nicht verfassungskonforme Software zur Verfolgung von Straftaten eingesetzt wurde. Außerdem erschreckt die augenscheinliche Unkenntnis der Landesregierung und der involvierten Behörden über die Schwere des Eingriffes in die Grundrechte. Die Regierung unterschlägt in den Antworten zudem, dass die Software neben den zwei aufgedeckten Fällen auch in zwei weiteren Verfahren richterlich genehmigt wurde, dort aber aus verschiedenen Gründen nicht zum Einsatz kam. Die Verfolgung von Straftaten ist eine wichtige Aufgabe des Staates, deren Erfüllung wir begrüßen. Rechtsbrüche seitens der Strafverfolgungsbehörden dürfen aber niemals hingenommen oder gar gefördert werden, da der Rechtsstaat sonst ausgehöhlt würde. Bis heute wurden – obwohl sich scheinbar insbesondere die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an unserem umfangreichen Fragenkatalog orientiert hat – noch nicht alle aufgeworfenen Fragen beantwortet. Zur weiteren tiefgründigen Aufklärung des Sachverhaltes sehen wir der Beantwortung unserer 40 Fragen durch die Landesregierung weiterhin entgegen.“
Nachdem in der vergangenen Woche bereits die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im brandenburgischen Landtag eine Antwort auf die Kleine Anfrage zum Einsatz von Überwachungssoftware im Land Brandenburg erhielt, wurde nun auch die Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Hans-Peter Goetz vom zuständigen Minister beantwortet:
Die brandenburgische Landesregierung räumt somit erstmals öffentlich ein, dass im Land Brandenburg die durch den Chaos Computer Club (CCC) auf das Schärfste kritisierte Software der Firma DigiTask zum Einsatz kam. Der CCC wies nach, dass diese Software einen größeren Funktionsumfang aufweist als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil im Jahr 2008 genehmigte. In diesem Zusammenhang hatte das BVerfG dem Einsatz von Überwachungssoftware bei behördlichen Ermittlungen sehr enge Grenzen gesetzt. Das BVerfG hat bei der Herleitung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht explizit betont, dass ein eigener gesetzlicher Rahmen für die Quellen-TKÜ notwendig ist und die eingesetzte Software technisch nur in der Lage sein darf, aktive Telekommunikation zu überwachen und zu speichern. Der Paragraph 100a StPO – den die Landesregierung in den Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Erklärung verwendet – stellt daher keine rechtliche Grundlage für eine Quellen-TKÜ dar, die im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG steht.
[singlepic id=114 w=150 float=right]Michael Hensel, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg, stellt hierzu fest: „Die Antworten der brandenburgischen Landesregierung auf die Kleinen Anfragen belegen, dass im Land Brandenburg rechtswidrig eine nicht verfassungskonforme Software zur Verfolgung von Straftaten eingesetzt wurde. Außerdem erschreckt die augenscheinliche Unkenntnis der Landesregierung und der involvierten Behörden über die Schwere des Eingriffes in die Grundrechte. Die Regierung unterschlägt in den Antworten zudem, dass die Software neben den zwei aufgedeckten Fällen auch in zwei weiteren Verfahren richterlich genehmigt wurde, dort aber aus verschiedenen Gründen nicht zum Einsatz kam. Die Verfolgung von Straftaten ist eine wichtige Aufgabe des Staates, deren Erfüllung wir begrüßen. Rechtsbrüche seitens der Strafverfolgungsbehörden dürfen aber niemals hingenommen oder gar gefördert werden, da der Rechtsstaat sonst ausgehöhlt würde. Bis heute wurden – obwohl sich scheinbar insbesondere die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an unserem umfangreichen Fragenkatalog orientiert hat – noch nicht alle aufgeworfenen Fragen beantwortet. Zur weiteren tiefgründigen Aufklärung des Sachverhaltes sehen wir der Beantwortung unserer 40 Fragen durch die Landesregierung weiterhin entgegen.“