Wie verschiedene Medien – unter anderem die Berliner Morgenpost, Welt Online, Märkische Allgemeine und Märkische Oderzeitung – berichten, setzen Fahnder derzeit auch im Land Brandenburg eine Trojaner-Software ein, um Personen zu überwachen. Erst am Samstag hatte der Chaos Computer Club (CCC) bekannt gegeben, dass er eine „staatliche Spionagesoftware“ analysiert habe, die von Ermittlern in Deutschland zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen eingesetzt werde. „Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware“, teilte der CCC mit.
Das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg gibt an, für die vorgenommene Überwachung, die Amtshilfe einer Bundessicherheitsbehörde in Anspruch zu nehmen. Nach Aussage eines Sprechers hätten weder der Verfassungsschutz, noch die brandenburgische Polizei, die Software beschafft. Die Überwachungsmaßnahmen betreffen nach Ministeriumsaussagen derzeit eine Person, bei der laut Aussage erstmals die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) eingesetzt werde. Das Ministerium beteuert, dass für den Einsatz eine richterliche Genehmigung vorliege, möchte jedoch keine weiteren Details nennen, da das Verfahren noch laufe.
Die vom CCC analysierte Software und der Trojaner-Einsatz im Land Brandenburg werfen zahlreiche Fragen auf und erschüttern das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat nachhaltig. Diese stellen sich unter anderem die Frage, ob die Aussage des Landesministeriums – nach der das Ministerium selbst über keine derartige Software verfügt und eine Bundessicherheitsbehörde Amtshilfe geleistet hat – nicht im Gegensatz zu den Aussagen eines Sprechers des Bundesministers des Innern steht, wonach keine Bundesbehörde des Innern diese Software eingesetzt hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Behörden hier den „Schwarzen Peter“ gegenseitig zuschieben und keine nachprüfbaren Fakten schaffen.
Die PIRATEN Brandenburg haben daher einen offenen Brief an die Landesregierung und Sicherheitsbehörden gerichtet, in der im Rahmen von 40 Fragen Auskunft zur Verwendung von Trojaner-Software verlangt wird. Auf diese Weise soll unter anderem geklärt werden, auf welchen Rechtsgrundlagen der Einsatz der Software beruht, welche Personen über ihn informiert wurden und wie die Rechte der ausgespähten Personen und Unbeteiligter gewahrt werden. Michael Hensel, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg:
„Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Trojaner-Einsatz bei behördlichen Ermittlungen sehr enge Grenzen gesetzt – so sollten sie sich ausschließlich auf die Kommunikation am Computer, wie beispielsweise auf Telefonate über das Internet vor einer Verschlüsselung, beschränken. Wir wollen Klarheit darüber, ob diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bei dem Einsatz der Software eingehalten wurden. Wir verlangen darüber hinaus, dass die eingesetzte Software durch unabhängige Institutionen und die Vorgänge durch parlamentarische Untersuchungsausschüsse überprüft werden. Die Behörden sind in diesem Fall nicht mehr vertrauenswürdig.“
Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme hergeleitet. Dieses wird mit der analysierten Software massiv verletzt. Clara Jongen, 2. Vorsitzende der Piratenpartei Brandenburg:
„Der Einsatz einer Software zur Quellen-TKÜ, die verdeckte und weitergehende Funktionen beinhaltet, als dies das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, muss als klarer Rechtsbruch gedeutet werden. Wir fordern den Einsatz dieser Software sofort einzustellen, bis alle Hintergründe zweifelsfrei geklärt und die Rechtmäßigkeit der Anwendung nachgewiesen wurde. Den Ermittlungsbehörden muss ein für allemal untersagt werden, Grundrechte verletzende Werkzeuge zu nutzen.“
na fein! also wenn se nix finden kann gern was runtergeschoben werden? sette fache
Das wird ja immer schöner, aber es ist zu erwarten, dass in noch mehreren Bundesländern, dieser Bundestrojaner eingesetzt wurde. Ich habe den leisen Verdacht, dass hier wohl einige ehemalige Stasimitarbeiter dafür verantwortlich sind ;). Das ist ein Skandal, der unbedingt aufgedeckt werden muss und die Verantwortlichen gehören vor Gericht.
@Patrick Schindler: Weswegen?
Verfassungsbruch ist nicht strafbar
von wegen nur EIN Fall….
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12192635/2242247/Zweiter-Fall-von-Trojaner-Anwendung-in-Brandenburg-Bundesbehoerde.html
Rainer May sagt:
11. Oktober 2011 um 15:50
@Patrick Schindler: Weswegen?
Verfassungsbruch ist nicht strafbar
Leider. Und das ist der schwerste Mangel an dieser Verfassung.
Dennoch gibt es nachfolgende Gesetze und die erlauben nun mal
kein zügelloses Ausspionieren.