[singlepic id=103 w=125 float=left]Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung am Dienstag darauf verständigt, dass die Polizei im Land Brandenburg dauerhaft auf die automatische Kennzeichenfahndung und die Standortfeststellung von Mobiltelefonen zurückgreifen können soll. Handyortung und automatisierte Kennzeichenfahndung wurden im Jahr 2006 eingeführt und in der Folge zweimal befristet verlängert. Die Aufhebung dieser bisherigen landesgesetzlichen Befristung soll dem Landtag im November oder Dezember dieses Jahres vorgelegt werden.
Im Rahmen der geplanten Genehmigung der Ermittlung von Handy-Verkehrsdaten stellt Michael Hensel, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg klar: “Wir fordern den verantwortungsvollen Gebrauch der Befugnisse und die strenge Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und grundgesetzlichen Vorgaben. Die Ermittlung dieser Daten darf nur in Ausnahmefällen erfolgen – beispielsweise wenn sich Menschen, nachgewiesener Weise, in einer Gefahrensituationen befinden, Minderjährige vermisst werden oder sich Personen wegen dringend notwendiger medizinischer Hilfe in Lebensgefahr befinden. Dem Missbrauch der gesetzlichen Möglichkeiten muss entgegen getreten werden, in dem eine regelmäßige Berichterstattungspflicht über die Anwendung der Eingriffsbefugnisse festgeschrieben wird.” Michael Hensel bezieht sich hierbei unter anderem auf den unter der Bezeichnung “Handygate” bekannt gewordenen Vorfall. Bei diesem sammelten sächsische Ermittlungsbehörden, bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch in Dresden, mehr als eine Million Datensätze von Handynutzern.
Darüber hinaus leitet Michael Hensel die Position der Piratenpartei zu der geplanten automatisierten Kennzeichenfahndung aus dem Programm der Piratenpartei ab: “Eine automatisierte Überwachung aller Personen in öffentlichen Räumen durch optisch-elektronische Einrichtungen ist nicht hinnehmbar. Auch im Land Brandenburg gilt für alle Menschen die Unschuldsvermutung. Aus diesem Grund darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Die Erfassung sämtlicher Kraftfahrzeuge und der Abgleich mit existierenden Datenbanken verletzt die Privatsphäre und die Freiheit der Menschen in eklatanter Weise.”
[singlepic id=103 w=125 float=left]Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung am Dienstag darauf verständigt, dass die Polizei im Land Brandenburg dauerhaft auf die automatische Kennzeichenfahndung und die Standortfeststellung von Mobiltelefonen zurückgreifen können soll. Handyortung und automatisierte Kennzeichenfahndung wurden im Jahr 2006 eingeführt und in der Folge zweimal befristet verlängert. Die Aufhebung dieser bisherigen landesgesetzlichen Befristung soll dem Landtag im November oder Dezember dieses Jahres vorgelegt werden.
Im Rahmen der geplanten Genehmigung der Ermittlung von Handy-Verkehrsdaten stellt Michael Hensel, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg klar: “Wir fordern den verantwortungsvollen Gebrauch der Befugnisse und die strenge Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und grundgesetzlichen Vorgaben. Die Ermittlung dieser Daten darf nur in Ausnahmefällen erfolgen – beispielsweise wenn sich Menschen, nachgewiesener Weise, in einer Gefahrensituationen befinden, Minderjährige vermisst werden oder sich Personen wegen dringend notwendiger medizinischer Hilfe in Lebensgefahr befinden. Dem Missbrauch der gesetzlichen Möglichkeiten muss entgegen getreten werden, in dem eine regelmäßige Berichterstattungspflicht über die Anwendung der Eingriffsbefugnisse festgeschrieben wird.” Michael Hensel bezieht sich hierbei unter anderem auf den unter der Bezeichnung “Handygate” bekannt gewordenen Vorfall. Bei diesem sammelten sächsische Ermittlungsbehörden, bei Protesten gegen einen Naziaufmarsch in Dresden, mehr als eine Million Datensätze von Handynutzern.
Darüber hinaus leitet Michael Hensel die Position der Piratenpartei zu der geplanten automatisierten Kennzeichenfahndung aus dem Programm der Piratenpartei ab: “Eine automatisierte Überwachung aller Personen in öffentlichen Räumen durch optisch-elektronische Einrichtungen ist nicht hinnehmbar. Auch im Land Brandenburg gilt für alle Menschen die Unschuldsvermutung. Aus diesem Grund darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Die Erfassung sämtlicher Kraftfahrzeuge und der Abgleich mit existierenden Datenbanken verletzt die Privatsphäre und die Freiheit der Menschen in eklatanter Weise.”