Das Zensur-Gesetz ist noch nicht formell begraben, da werden schon wieder Internetsperren geplant. Als Vorwand dienen jetzt Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag. Erneut geht es darum, eine Zensurinfrastruktur zu errichten und das Fernmeldegeheimnis einzuschränken.
In der von der Piratenpartei Deutschland heute veröffentlichten – wahrscheinlichen – Endversion des GlückStV-Vertragstextes heisst es in Paragraph 9 Absatz 1 Nummer 5:
„Die zuständige Behörde des jeweiligen Landes kann Diensteanbietern [..], insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zuden unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.„
Hätte im Zugangserschwerungs-(„Zensursula“)-Gesetz nur das BKA Befugnisse zur Sperrung einzelner Seiten gehabt, erlaubt der vorliegende Entwurf nun jedem Bundesland Sperren in Eigenverantwortung vornehmen zu lassen. Und es wird nach der Errichtung der dafür nötigen Infrastruktur nicht bei der Sperrung von Glücksspielseiten bleiben.
„Man kann ja nicht sagen, dass die Politiker aus der „Zensursula“ Debatte nichts gelernt hätten. Sie haben immerhin ihr Vorhaben in dunklen Hinterzimmern ausgeklüngelt, damit sie die Bevölkerung erneut vor vollendeten Tatsachen stellen konnten„, kommentiert Wolfgang Dudda, Beisitzer der Piratenpartei, die Entstehung des Vertrages. „Nach dem Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) wird es aber den Ministerpräsidenten der Länder auch jetzt nicht gelingen, Grundrechte und bürgerliche Freiheiten einzuschränken. Dafür werden wir entschieden sorgen.„
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Das Zensur-Gesetz ist noch nicht formell begraben, da werden schon wieder Internetsperren geplant. Als Vorwand dienen jetzt Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag. Erneut geht es darum, eine Zensurinfrastruktur zu errichten und das Fernmeldegeheimnis einzuschränken.
In der von der Piratenpartei Deutschland heute veröffentlichten – wahrscheinlichen – Endversion des GlückStV-Vertragstextes heisst es in Paragraph 9 Absatz 1 Nummer 5:
Hätte im Zugangserschwerungs-(„Zensursula“)-Gesetz nur das BKA Befugnisse zur Sperrung einzelner Seiten gehabt, erlaubt der vorliegende Entwurf nun jedem Bundesland Sperren in Eigenverantwortung vornehmen zu lassen. Und es wird nach der Errichtung der dafür nötigen Infrastruktur nicht bei der Sperrung von Glücksspielseiten bleiben.
„Man kann ja nicht sagen, dass die Politiker aus der „Zensursula“ Debatte nichts gelernt hätten. Sie haben immerhin ihr Vorhaben in dunklen Hinterzimmern ausgeklüngelt, damit sie die Bevölkerung erneut vor vollendeten Tatsachen stellen konnten„, kommentiert Wolfgang Dudda, Beisitzer der Piratenpartei, die Entstehung des Vertrages. „Nach dem Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) wird es aber den Ministerpräsidenten der Länder auch jetzt nicht gelingen, Grundrechte und bürgerliche Freiheiten einzuschränken. Dafür werden wir entschieden sorgen.„
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