Trotz einer von 134.000 Menschen mitgezeichneten Petition gegen Netzsperren und massiver Proteste verabschiedete die Bundesregierung am 18. Juni 2009 das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, welches am 23.02.2010 offiziell in Kraft trat. Zwar wurde die Anwendung des Gesetzes vorerst zu Gunsten des von der Netzgemeinde und Experten geforderten Ansatzes „Löschen statt Sperren“ per „Nichtanwendungserlass“ der neuen Bundesregierung ausgesetzt, Anträge zur Aufhebung des Gesetzes wurden jedoch im Bundestag bisher abgelehnt. Stattdessen sollte es eine Evaluation des Löschansatzes nach einem Jahr geben und danach eine Entscheidung über die Zukunft des Gesetzes getroffen werden.
Diese einjährige Evaluierungsfrist wird im Februar 2011 vorüber sein. Angesichts der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskriminalamts in Bezug auf den Erfolg des Löschansatzes ist damit zu rechnen, dass das Zugangserschwerungsgesetz doch noch zur Anwendung gelangt. Deshalb plant der FoeBuD e.V., Verfassungsbeschwerde für Mitte Februar nächsten Jahres einzureichen.
Die Kritikpunkte sind dieselben wie schon im Vorfeld der Einführung des Gesetzes:
- Das Gesetz schafft die technische Grundlage für eine Zensurinfrastruktur im Internet.
- Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, welche gar kein strafbares Material beinhalten. Dies zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
- Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Die Sperren können leicht umgangen und die Seiten dann weiterhin aufgerufen werden.
- Das Sperren kann die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
- Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Der FoeBuD e.V. ruft dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschliessen. Dazu bietet der Verein auf seiner Webseite eine einfache Beteiligungsmöglichkeit an. Den Teilnehmern entstehen dabei keine Kosten, diese werden von FoeBuD getragen und über Spenden finanziert.
Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei schließt sich diesem Aufruf an und fordert ihre Mitglieder, Unterstützer und Symphatisanten auf, an der Verfassungsbeschwerde teilzunehmen. Unser Ziel ist es, eine ähnlich große Gegenbewegung wie vor der Verabschiedung des Gesetzes auf die Beine zu stellen. Die Ablehnung des Jugendmedienstaatsvertrages in dieser Woche hat gezeigt, dass wir mit unserem Protest etwas erreichen können.
Sollte das Zugangserschwerungsgesetz doch noch rechtskräftig werden und zur Anwendung kommen, wäre der Kampf gegen Zensur und die Einführung einer Sperrinfrastruktur im Internet im letzten Jahr umsonst gewesen. Lassen wir es nicht dazu kommen!
Trotz einer von 134.000 Menschen mitgezeichneten Petition gegen Netzsperren und massiver Proteste verabschiedete die Bundesregierung am 18. Juni 2009 das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, welches am 23.02.2010 offiziell in Kraft trat. Zwar wurde die Anwendung des Gesetzes vorerst zu Gunsten des von der Netzgemeinde und Experten geforderten Ansatzes „Löschen statt Sperren“ per „Nichtanwendungserlass“ der neuen Bundesregierung ausgesetzt, Anträge zur Aufhebung des Gesetzes wurden jedoch im Bundestag bisher abgelehnt. Stattdessen sollte es eine Evaluation des Löschansatzes nach einem Jahr geben und danach eine Entscheidung über die Zukunft des Gesetzes getroffen werden.
Diese einjährige Evaluierungsfrist wird im Februar 2011 vorüber sein. Angesichts der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit des Bundeskriminalamts in Bezug auf den Erfolg des Löschansatzes ist damit zu rechnen, dass das Zugangserschwerungsgesetz doch noch zur Anwendung gelangt. Deshalb plant der FoeBuD e.V., Verfassungsbeschwerde für Mitte Februar nächsten Jahres einzureichen.
Die Kritikpunkte sind dieselben wie schon im Vorfeld der Einführung des Gesetzes:
Der FoeBuD e.V. ruft dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschliessen. Dazu bietet der Verein auf seiner Webseite eine einfache Beteiligungsmöglichkeit an. Den Teilnehmern entstehen dabei keine Kosten, diese werden von FoeBuD getragen und über Spenden finanziert.
Der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei schließt sich diesem Aufruf an und fordert ihre Mitglieder, Unterstützer und Symphatisanten auf, an der Verfassungsbeschwerde teilzunehmen. Unser Ziel ist es, eine ähnlich große Gegenbewegung wie vor der Verabschiedung des Gesetzes auf die Beine zu stellen. Die Ablehnung des Jugendmedienstaatsvertrages in dieser Woche hat gezeigt, dass wir mit unserem Protest etwas erreichen können.
Sollte das Zugangserschwerungsgesetz doch noch rechtskräftig werden und zur Anwendung kommen, wäre der Kampf gegen Zensur und die Einführung einer Sperrinfrastruktur im Internet im letzten Jahr umsonst gewesen. Lassen wir es nicht dazu kommen!