Anlässlich der ersten Lesung am 11.11.2010 und der für dieses Jahr geplanten Verabschiedung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) im Brandenburger Landtag, nimmt der Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland zur umstrittenen Novelle Stellung.
Bezugnehmend auf die technische Umsetzung wird die Neufassung des JMStV der Komplexität des Web 2.0 in keiner Weise gerecht. Das Regelwerk ist ein teures und mit großem Aufwand verbundenes Placebo ohne jegliche Schutzwirkung, da es auf einfache Art und Weise, sowohl von Anbietern wie auch von den zu schützenden Jugendlichen, aus technischer Sicht umgangen werden kann.
Eines der Hauptprobleme, das durch die Neuregelung entstehen wird, ist die Zuordnung des Internets zum klassischen Rundfunk. Dieser zeichnet sich durch kontrolliert wenige Sender von Informationen aus, die jeweils ein Signal gleichzeitig und nicht zeitversetzt an alle regional erreichbaren Empfänger senden (RGebStV §1 (1)). Im Gegensatz dazu kann im Internet jeder Teilnehmer anderen Informationen auf spezifischen Abruf zur Verfügung stellen – und dies nicht nur regional begrenzt (wie die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernseh- und Radiosender in unserem Land), sondern weltweit und zu jeder Zeit. Unterschiedliche Teile eines “Internetangebotes” können zwar teilweise als Rundfunk, teilweise als Telemedium zugeordnet werden – für Ersteres müssen aber die Voraussetzungen des Rundfunks erfüllt sein. Keine Voraussetzung dafür ist die Einbindung von Audio- oder Videodaten, die individuell auf Abruf abgespielt werden können. Dies rechtfertigt in keinem Fall die Einordnung des Internets zum Rundfunk, da die Linearität des Angebotes – das nicht Zeitversetzte – eindeutig fehlt.
Nicht nur die technische Umsetzung der Regelungen ist fraglich, auch aus medienpolitischer und -pädagogischer Sicht wird die Kritik an der Neufassung immer lauter. So zeigt der AK Zensur in einem bemerkenswerten Test die Probleme auf, die bei einer Altersklassifizierung von Webseiten entstehen können.
Die Novelle beinhaltet unter anderem eine “freiwillige” Pflicht der Alterskennzeichnung aller deutschen Internetangebote. Alternativ dazu können Anbieter ihre Inhalte auf bestimmte “Sendezeiten” einschränken oder herkömmliche Zugangssysteme verwenden. Allein die Begrenzung auf Sendezeiten ist mit der Struktur und der weltweiten Vernetzung des Internets nicht vereinbar. Mit Hilfe einer noch zu entwickelnden Jugenschutzsoftware sollen Inhalte aufgrund der Alterskennzeichnung gefiltert werden. Das Jugendschutzprogramm soll außerdem so konzipiert werden, dass es nicht gekennzeichnte Inhalte zuverlässig in die verschiedenen Alterskategorien einteilen kann.
Nach Planungen des Gesetzgebers können Eltern so später die Software auf den Rechnern ihrer Kinder installieren. Diese seien dann – so zumindest die Vorstellung der Landespolitiker – vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet besser geschützt.
Durch den JMStV werden die Kinder von überforderten Eltern – und um die geht es eigentlich hauptsächlich – kaum geschützt. Eltern, die sich Gedanken über den Medienkonsum ihrer Kinder machen, kann mit Whitelist-Angeboten wie “Frag Finn” weitaus besser geholfen werden. Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, werden auch die angebotenen Filter für die Alterskennzeichnung nicht installieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kennzeichnung nicht schützt, oder wer wird ausländische Seiten am falschen Kennzeichnen ihrer Seiten hindern?
Da der JMStV alle nicht klassifizierten Inhalte als für “Minderjährige ungeeignet” einstuft, droht Jugendlichen zudem eine deutliche Einschränkung des Informationsangebotes. Dies betrifft voraussichtlich vor allem den Zugriff auf Computer in Schulen und Bibliotheken, da diese mit großer Wahrscheinlichkeit Filtersoftware installieren werden. Ebenso könnten ausländische Seiten nicht mehr aufgerufen werden, da diese den gesetzlichen Regularien nicht unterliegen und nicht gekennzeichnet werden müssen. Ein Zugriff auf z.B. Webseiten von ausländischen Museen oder Städten wäre somit nicht mehr gegeben und sind als Informationsquelle nicht mehr geeignet.
Der Neuregelung des JMStV unterliegen sämtliche Anbieter von Webseiten und Diensten, wie Blogs, Wiki-Seiten (vgl. Wikipedia), private Nachrichtenportale, Twitter, Facebook, Amazon, Internet-Shops oder Foren. Zudem verpflichtet der §7 JMStV jeden Anbieter dazu, einen Jugendschutzbeauftragten zu beauftragen und anzugeben. Allein die Kosten für die Beauftragung sind für Betreiber kleiner Webseiten untragbar. Ein Verstoß gegen eine der Regeln (§24 JMStV) ist eine Ordnungswidrigkeit und kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 € nach sich ziehen – ein Damoklesschwert für jeden Betreiber einer Webseite.
Ebenso ist anzuführen, dass der Computer im klassischen Sinne nicht mehr unbedingt die primäre Quelle zur Informationsbeschaffung darstellt. Bei Spiele-Konsolen, Mobiltelefonen oder gar Fernsehgeräten erscheint der Einsatz und die Nutzung von Filtersoftware bei der Fülle an unterschiedlichen Geräten schwierig bis gar unmöglich.
Wolle man sich also auch Schülern gegenüber präsentieren, muss eine Seite im Internet mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Dies hat zur Folge, dass der Seitenbetreiber sämtliche Inhalte, die Dritte einstellen können – beispielsweise Kommentare – auf ihre Eignung für Jugendliche hin überprüfen muss. Die Novellierung des JMStV ist eine Überforderung aller Inhaltsanbieter. Sie steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen für den Jugendschutz. Denn zum einen ist der Einsatz von Filterprogrammen freiwillig und zum anderen ließen sich alle Maßnahmen technisch leicht umgehen. Die Einführung eines technisch letztlich wirkungslosen Schutzsystems käme beispielsweise lediglich den wirtschaftlichen Interessen von Herstellern von Filtersoftware entgegen. Weitere Profiteure wären Klassifizierungsstellen und Anwälte. Letztere können die neuen Regeln für Abmahnungen in erheblichem Ausmaß ausnutzen.
In Anbetracht der mehr als berechtigten und dargelegten Kritik, der Unverhältnismäßigkeit, der teilweise fehlenden Normenklarheit sowie der mangelnden Durchführbarkeit der geplanten Änderung des JMStV, fordern die Brandenburger Piraten die Mitglieder des Brandenburger Landtages mit Nachdruck auf, ein eindeutiges Zeichen zu setzen, sich nicht zu enthalten und der Ratifizierung somit nicht zuzustimmen.
Kann man nicht einfach eine TLD FSK schaffen?
Die registrierten Domaininhaber können sich dann mit den Regeln für die einzelnen Altersgruppen beschäftigen.
Somit sollte dann jeder der Beispiel.6.FSK nutzt klar sein das diese Webseiten für Kinder bis 6 sind.
Allerdings muss ich anmerken das dieses System schobei der FILM FSK versagt!
In einem Film mit FSK6 sollte es Wörter wie Pofick nicht geben! (siehe Friendship! Wörterbuchszene)
Müsste eine derartige TLD nicht auch weltweit eingeführt werden? Letztendlich würde das Ganze, nur auf Deutschland bezogen, doch auf das Gleiche hinaus laufen. Domains, die nicht der TLD entsprechen, müssten dann weggefiltert werden von den Programmen.
Muss nicht, das FSK für Videos gilt auch nur national!
Mir geht es nur um die Idee nicht das ganze Netz für Kinder zu filtern, sondern ein Kindernetz mit Inhalten für Kinder zu schaffen.
Eltern können so das Internet sperren und nur das Kindernet je Alter freigeben.
Somit müssen sich nur Anbieter mit Inhalten für Kinder gewissen Regeln unterwerfen! Somit muss auch jeder Anbieter die natianalen Regeln beachten!
Es könnte auch mit einer Subdomain gelöst werden.
Beispiel.fsk8.de
Mit freundlichen Grüßen
toosten
Von meinem iPad gesendet!
Dieser Email-Account dient hauptsächlich zum versenden von Emails!!!
Ehrlich gesagt haben Eltern es schwer. Einerseits sollen Eltern Ihre Kinder behüten und andererseits diskutieren wir hier wie selbstverständlich darüber, wie Eltern ihre Kinder an Zensur schon von kleinauf gewöhnen sollen.
Hier sollte mehr Wert auf Medienkompetenz, Eigenverantwortung und Vertrauen bei Eltern und Kinder gelegt werden. Ich filtere jedenfalls den Internetzugang meiner Kinder nicht. Aber rede schon mit Ihnen darüber.
Ach ja @firefox: Surf-Sticks gibt es ab 16 Jahren. Ich habe mich mal spasseshalber erkundigt 🙂