Im Mai 2011 soll in der Bundesrepublik Deutschland die nächste große Volkszählung durchgeführt werden. Dieser “Zensus 2011” soll ermitteln, wie viele Menschen in unserem Land leben, wie sie wohnen und arbeiten [1]. Anders als bei der letzten Volkszählung im Jahr 1987 erfolgt die Datenerhebung dieses Mal in erster Linie “registergestützt”. Das bedeutet, es werden Daten aus Registern der Verwaltung, vor allem der kommunalen Meldebehörden, der Bundesagentur für Arbeit, der Vermessungsverwaltung sowie aus “allgemein zugänglichen Quellen” ausgewertet. Nur ein Teil der Bevölkerung muss persönliche Angaben machen. Dazu gehören die 17,8 Millionen Immobilienbesitzer und -vermieter sowie zehn Prozent der Bevölkerung (ca. 8 Millionen Bürger), die per Stichprobe erhoben werden. Letztere müssen vor allem Fragen zu Bildung, Ausbildung und Beruf beantworten.
Die Kritiker des Vorhabens bemängeln, dass die Daten nicht anonymisiert werden: Name, Anschrift und Identifikationsnummer werden vier Jahre lang nicht-anonymisiert gespeichert. Über die Identifikationsnummer ist eine Zuordnung zu weiteren Daten möglich. Zum anderen wird die Zusammenführung von Daten aus den verschiedenen Verwaltungsregistern kritisiert. Dies stelle eine Zweckentfremdung der ursprünglich für andere Aufgaben erhobenen Daten dar. Kritisiert wird ebenfalls, dass die Bürger unter Androhung von Bußgeldern dazu verpflichtet sind, in den Fragebögen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen [2]. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Auch gehe die Datenerhebung über den von der EU geforderten Umfang hinaus. So würde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage dies nicht vorschreibe [3].
Diese Kritikpunkte möchte der “Arbeitskreis Zensus” des AK Vorrat mittels einer Verfassungsbeschwerde juristisch prüfen lassen. Wie bereits bei der Verfassungs- beschwerde gegen ELENA, die von 22.000 Bürger mitgezeichnet wurde, wird auch diesmal der Verein zur Förderung von Bürgerrechten und Datenschutz (FoeBuD) die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen [4]. Die beauftragte Rechtsanwältin für diesen Fall ist Eva Dworschak. Bis jetzt haben sich 9.370 Menschen zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde bereiterklärt (Stand: 1. Juli 22:20 Uhr). Mitzeichnungsfrist ist Montag, der 12. Juli.
Mit dem Zensus 2011 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Erhebung teil. Bereits 2000/2001 wurde eine solche Erhebung durchgeführt. Damals waren Deutschland und Schweden die einzigen beiden Staaten innerhalb der EU, die nicht am europaweiten Zensus teilnahmen. Ein konkretes Ziel des Zensus 2011 ist es, die amtliche Einwohnerzahl Deutschlands neu zu ermitteln. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass die aktuelle Einwohnerzahl um etwa 1,3 Millionen Personen zu hoch angesetzt ist [5].
Die erste Verfassungsbeschwerde ist schon eingereicht: http://www.ferner.eu/?p=2380