Zur heute verkündeten Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht erklärt die Piratenpartei Brandenburg:
„Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat, auf den wir lange gewartet haben“, so der Parteivorsitzende der Piraten Brandenburg Axel Mehldau. „Das Bundesverfassungsgericht hat mehr als deutliche Worte für die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung gefunden. Jetzt müssen alle bisher auf Vorrat gespeicherten Daten gelöscht werden.“
Seine Stellvertreterin Susanne Kübler fügt an: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. Es lässt keinerlei Spielraum für eine anlasslose Speicherung beliebiger Daten auf Vorrat. Damit erteilt das Gericht dem Präventionsstaat eine klare Absage zu Gunsten des Rechtsstaats. Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber dies endlich akzeptiert und in Zukunft aufhört, die Grenzen des Rechtsstaats unter dem Vorwand von Sicherheit und Terrorabwehr permanent auszutesten und zu überschreiten.“
Und Landesschatzmeister Sören Zetzsche ergänzt: „Der Kampf der Piraten gegen die Errichtung von Überwachungsinfrastrukturen in Deutschland geht weiter. Mit ELENA und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag existieren bereits neue Gesetze, welche Bürgerrechte intensiv einschränken. Leider können wir uns nicht auf den Urteilen des obersten deutschen Gerichts ausruhen, sondern müssen weiterhin ein wachsames Auge auf den Gesetzgeber haben.“
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde am 9. November 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es verpflichtete Telekommunikationsanbieter, alle bei der Nutzung elektronischer Kommunikation (Internet, Handy, Mail, Telefon, Fax…) anfallenden Verkehrsdaten ohne konkreten Hinweis auf Gefahren für die Dauer von sechs Monaten zu speichern. Bekanntheit erlangte das Gesetz dadurch, dass rund 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde dagegen einlegten, darunter viele heutige Mitglieder der Piratenpartei.
Pressemitteilung zum Download (pdf): PM 2010-03-02
Zur heute verkündeten Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht erklärt die Piratenpartei Brandenburg:
„Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat, auf den wir lange gewartet haben“, so der Parteivorsitzende der Piraten Brandenburg Axel Mehldau. „Das Bundesverfassungsgericht hat mehr als deutliche Worte für die Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung gefunden. Jetzt müssen alle bisher auf Vorrat gespeicherten Daten gelöscht werden.“
Seine Stellvertreterin Susanne Kübler fügt an: „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. Es lässt keinerlei Spielraum für eine anlasslose Speicherung beliebiger Daten auf Vorrat. Damit erteilt das Gericht dem Präventionsstaat eine klare Absage zu Gunsten des Rechtsstaats. Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber dies endlich akzeptiert und in Zukunft aufhört, die Grenzen des Rechtsstaats unter dem Vorwand von Sicherheit und Terrorabwehr permanent auszutesten und zu überschreiten.“
Und Landesschatzmeister Sören Zetzsche ergänzt: „Der Kampf der Piraten gegen die Errichtung von Überwachungsinfrastrukturen in Deutschland geht weiter. Mit ELENA und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag existieren bereits neue Gesetze, welche Bürgerrechte intensiv einschränken. Leider können wir uns nicht auf den Urteilen des obersten deutschen Gerichts ausruhen, sondern müssen weiterhin ein wachsames Auge auf den Gesetzgeber haben.“
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde am 9. November 2007 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es verpflichtete Telekommunikationsanbieter, alle bei der Nutzung elektronischer Kommunikation (Internet, Handy, Mail, Telefon, Fax…) anfallenden Verkehrsdaten ohne konkreten Hinweis auf Gefahren für die Dauer von sechs Monaten zu speichern. Bekanntheit erlangte das Gesetz dadurch, dass rund 35.000 Bürger Verfassungsbeschwerde dagegen einlegten, darunter viele heutige Mitglieder der Piratenpartei.
Pressemitteilung zum Download (pdf): PM 2010-03-02