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Bankgeheimnis – oder die Spur des „verbrannten“ Geldes

burningmoneyAuf Grund des Geldwäschegesetzes und der totalen Aufweichung des Bankgeheimnisses in Europa, ist jeder größeren Geldspur nach zukommen. Davor blieben auch Prominente nicht verschont. Komischerweise ist das bei der derzeitigen Finanzkrise, ausgelöst durch den Handel mit Derivaten und faulen Krediten nicht gemacht worden. Auch hier sind ja Gewinne entstanden durch den Verkauf der hohlen Nüsse. Wie soll man so etwas nennen? Raub – Diebstahl – Umverteilung? Wenn jemand ein Auto kauft und danach feststellt es ist nur die Karosse, wird er Himmel und Hölle in Bewegung setzen den Verursacher und Geldeinstreicher an den Haken zu bekommen. Ganz sicher wird er von der Justiz und den Behörden unterstützt. –Strafsache xy bleibt nicht ungelöst-. Doch was geschieht? Menschen wie Du und ich zahlen am Ende die Zeche, und die Geldgewinnler lachen sich in das Fäustchen. „Danke für die Steuergroschen Eurer Kinder und Kindeskinder“, wird wohl niemand sagen.

Oktober 2006 meldete DPA: Staat schnüffelt in den Konten – was ist seither nicht alles möglich.  „Fiskus und Behörden können jedes Konto ausspähen, auch ohne konkreten Anfangsverdacht. Von den Daten profitieren auch andere Ämter. Nicht nur Steuerfahnder, auch ganz normale Finanzbeamte dürfen die Bankkonten der Bundesbürger ausspähen, ganz legal. Das Recht dazu gibt ihnen das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Und neben der Finanzverwaltung haben auch Arbeits-, Sozial- und andere Ämter Zugriff auf die diskreten Daten. Viele Bürger ahnen gar nicht, wer sich alles über ihre finanziellen Verhältnisse informieren kann.

Behördenvernetzung: Über eine Anfrage bei der BaFin erhalten die Daten bereits jetzt Ermittlungsbehörden, also …: Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter, Strafgerichte. Außerdem kann über das Bundesamt für Finanzen jedes Finanzamt den Datenpool einsehen. Auch andere Behörden erhalten Einblick, insbesondere Leistungsbehörden wie …: Arbeitsagentur, Sozialamt, Wohnungsamt, Familienkasse, Bafög-Amt, die für das Bundeserziehungsgeld zuständigen Stellen, Gerichte.

Was die Behörden erfahren: Jede Bank muss ihrem Kunden eine Aufstellung sämtlicher in einem Jahr angefallener Erträge und Spekulationsgewinne zusenden. Der Bürger muss diese Aufstellung auf Anfrage ans Finanzamt weiterleiten, da er zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet ist. Wichtig: Das Finanzamt kann bei der Bank auch unmittelbar umfangreichere Auskünfte einholen, Leistungsbehörden haben diese Möglichkeit nicht. Da die Ämter ihre Erkenntnisse jedoch untereinander austauschen, kommen auch Sozialamt, Bafög-Stelle oder andere Stellen an die Kontostände.“

  1. Das angeblich Tucholsky-Gedicht, das im Okt schon mal durch die Blogs (und Qualitätsmedien) geisterte, ist Fake.

  2. Wär es nicht eine gute Idee, das im Artikel zu korrigieren?

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