Kommunale Mitbestimmung wird maßgeblich über die Einwohnerbeteiligungsatzung geregelt. Das Land Brandenburg hatte dazu Empfehlungen für die Kommunen abgegeben, nach denen Strausberg sich nun richten möchte.
Neben der Teilnahme an der Einwohnerfragestunde wird in der Einwohnerbeteiligungssatzung dem Bürger zugestanden, Einwohnerversammlungen einberufen zu lassen. Das sollte mit einem Antragsverfahren funktionieren, in der 5% der Einwohner diesen Antrag unterschreiben sollen.
Grob gerechnet wären das hier bei der Einwohnerzahl Strausbergs von 26.000 Einwohnern gut 1.300 Unterschriften. Wenn also in einem Stadtteil oder in einem Wohngebiet die Bürger der Meinung wären, dass ihre Probleme auf einer Einwohnerversammlung besprochen werden müssten, dann müssten sie sehr kräftig die Werbetrommel rühren.
Um das zu ändern wurde auf der letzten Stadtverordnetenversammlung ein Änderungsantrag eingebracht, der dazu führte das die Satzungsaufstellung zurückgezogen wurde und überarbeitet wird. Nun ist sie erneut Gegenstand.
Stadtverordneter Jens Knoblich: “Mir ging es einfach um ein Zeichen, dass dem Bürger Vertrauen entgegen gebracht wird. Dass er auch merkt, dass er Mitspracherecht hat. Und das sahen die Ausschussmitglieder dann auch so.”
Der Hauptausschuss ist nun der Argumentation von Jens Knoblich vollständig gefolgt und hat einen neuen Entwurf der Einwohnerbeteiligungssatzung aufgestellt. Dieser läßt die 5% Hürde fallen und fordert nur noch 50 Unterschriften von den Bürgern. Jetzt entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
Kommunale Mitbestimmung wird maßgeblich über die Einwohnerbeteiligungsatzung geregelt. Das Land Brandenburg hatte dazu Empfehlungen für die Kommunen abgegeben, nach denen Strausberg sich nun richten möchte.
Neben der Teilnahme an der Einwohnerfragestunde wird in der Einwohnerbeteiligungssatzung dem Bürger zugestanden, Einwohnerversammlungen einberufen zu lassen. Das sollte mit einem Antragsverfahren funktionieren, in der 5% der Einwohner diesen Antrag unterschreiben sollen.
Grob gerechnet wären das hier bei der Einwohnerzahl Strausbergs von 26.000 Einwohnern gut 1.300 Unterschriften. Wenn also in einem Stadtteil oder in einem Wohngebiet die Bürger der Meinung wären, dass ihre Probleme auf einer Einwohnerversammlung besprochen werden müssten, dann müssten sie sehr kräftig die Werbetrommel rühren.
Um das zu ändern wurde auf der letzten Stadtverordnetenversammlung ein Änderungsantrag eingebracht, der dazu führte das die Satzungsaufstellung zurückgezogen wurde und überarbeitet wird. Nun ist sie erneut Gegenstand.
Der Hauptausschuss ist nun der Argumentation von Jens Knoblich vollständig gefolgt und hat einen neuen Entwurf der Einwohnerbeteiligungssatzung aufgestellt. Dieser läßt die 5% Hürde fallen und fordert nur noch 50 Unterschriften von den Bürgern. Jetzt entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.