Das Land Brandenburg soll aus dem Konjunkturpaket des Bundes rund 340 Mio. Euro erhalten. Das Land und seine Kommunen müssen sich mit rund 114 Mio. Euro an der Finanzierung des Paketes beteiligen, – damit stehen rund 455 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der Konjunkturpakete sind für zwei Jahre die Schwellenwerte, unterhalb derer kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig ist, heraufgesetzt worden. Im Bereich der Bauleistungen wurde beispielsweise für freihändige Vergaben der Wert auf 100.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) und für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. Euro (vorher: 100.000 Euro) erhöht.
Analog zu Transparency International fordern wir, dass auf einheitlichen Websites von Bund und Ländern die Rahmendaten veröffentlicht werden.
Zu den Rahmendaten vor der Vergabe gehören:
- Vergebende Kommune bzw. Landeseinrichtung
- Vergabeart
- Kurzfassung der Leistungsbeschreibung
- geschätzter Auftragswert.
Zu den Rahmendaten nach der Vergabe gehören:
- Angabe der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen
- Ausgewählter Auftragnehmer
- Auftragssumme
- Datum der Auftragsvergabe.
Der Bund, die Länder und Kommunen müssen sich zur Veröffentlichung dieser Angaben verpflichten.
Sowohl bei der freihändigen Vergabe, bei der ohnehin kaum Formvorschriften einzuhalten sind, als auch bei der beschränkten Ausschreibung darf sich der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Bieter zusammenstellen. Gerade deswegen ist mehr Transparenz nötig.
Vorbild ist die US-amerikanische Website recovery.gov, auf der zukünftig über alle Ausgaben des US-amerikanischen Konjunkturprogramms Rechenschaft abgelegt werden soll. Die Landesregierung sollte zeitnah eine Internetseite einrichten, auf der alle Projekte des Konjunkturpakets veröffentlicht werden. Auf der Internetseite sollen die Herkunft und die Höhe der Fördergelder ebenso dargestellt werden wie die Ausschreibungsdetails. Die Internetseite muss ständig aktualisiert werden, damit sich die Menschen «tagesaktuell» über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Brandenburg informieren können.
Weiterhin sollten bestehende Instrumente der Korruptionsprävention stärker angewendet werden. Dazu gehören das Mehraugenprinzip bei der Vergabe, eine umfassende Dokumentation der Vergabeentscheidung und die Öffentlichkeit der Sitzungen der politischen Entscheidungsgremien bei den Vergabeentscheidungen.
Das Land Brandenburg soll aus dem Konjunkturpaket des Bundes rund 340 Mio. Euro erhalten. Das Land und seine Kommunen müssen sich mit rund 114 Mio. Euro an der Finanzierung des Paketes beteiligen, – damit stehen rund 455 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der Konjunkturpakete sind für zwei Jahre die Schwellenwerte, unterhalb derer kein öffentliches Ausschreibungsverfahren notwendig ist, heraufgesetzt worden. Im Bereich der Bauleistungen wurde beispielsweise für freihändige Vergaben der Wert auf 100.000 Euro (vorher: 30.000 Euro) und für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. Euro (vorher: 100.000 Euro) erhöht.
Analog zu Transparency International fordern wir, dass auf einheitlichen Websites von Bund und Ländern die Rahmendaten veröffentlicht werden.
Zu den Rahmendaten vor der Vergabe gehören:
Zu den Rahmendaten nach der Vergabe gehören:
Der Bund, die Länder und Kommunen müssen sich zur Veröffentlichung dieser Angaben verpflichten.
Sowohl bei der freihändigen Vergabe, bei der ohnehin kaum Formvorschriften einzuhalten sind, als auch bei der beschränkten Ausschreibung darf sich der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Bieter zusammenstellen. Gerade deswegen ist mehr Transparenz nötig.
Vorbild ist die US-amerikanische Website recovery.gov, auf der zukünftig über alle Ausgaben des US-amerikanischen Konjunkturprogramms Rechenschaft abgelegt werden soll. Die Landesregierung sollte zeitnah eine Internetseite einrichten, auf der alle Projekte des Konjunkturpakets veröffentlicht werden. Auf der Internetseite sollen die Herkunft und die Höhe der Fördergelder ebenso dargestellt werden wie die Ausschreibungsdetails. Die Internetseite muss ständig aktualisiert werden, damit sich die Menschen «tagesaktuell» über die Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Brandenburg informieren können.
Weiterhin sollten bestehende Instrumente der Korruptionsprävention stärker angewendet werden. Dazu gehören das Mehraugenprinzip bei der Vergabe, eine umfassende Dokumentation der Vergabeentscheidung und die Öffentlichkeit der Sitzungen der politischen Entscheidungsgremien bei den Vergabeentscheidungen.