„In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“, so der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und niemand stört sich daran. Gemeint sind Vorratsdatenspeicherung, BKA – Gesetz, Internetsperren usw. welche es schwer haben die Hürden des Grundgesetzes zu passieren.
Wolfgang Schäuble ist nicht nur Innenminister, er trägt als Verfassungsminister die politische Aufsicht über die Wahrung der Verfassung und den verfassungsgemäßen Rechten der Bürger.
Das Zitat sollte in einer Demokratie wenigsten Proteste hervorrufen, denn hier offenbart sich wiederholt nicht nur ein Konflikt zwischen der Tätigkeit als Innenminister und der als Verfassungsminister sondern auch eine „verfassungskonforme“ Grundeinstellung des Ministers. Aus gutem Grund wurde ein Gericht zur Wahrung des Grundgesetzes als letzte Instanz eingebaut.
Die Aussage des Ministers bedeutet übersetzt: „Liebe Richter, haltet euch zurück.“ Oder im Original: „Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden“ bzw. den „einmaligen Kompetenzen“ des Bundesverfassungsgerichts entspreche „ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen„, so Wolfgang Schäuble.
Die CDU thematisiert solche Aussagen nicht, dort ist aktuell die Relegion der Kanzlerin wichtig. Es ist aber kaum glaubhaft das eine breite Parteibasis solche Sätze unkommentiert mittragen würde. Es ist viel wahrscheinlicher das wirtschaftliche Interessen sowie ein Karrieresystem innerhalb der CDU die Basis in ihrer Aussagefähigkeit beschneidet. Damit beschädigt die CDU sowohl ihren Charakter als Volkspartei sowie als demokratische Organisation im Auftrag des Grundgesetzes.
Als Beispiel, wenn die LINKE die Sätze des Innenministers freigesetzt hätte, wäre dies Anlass gewesen zu untermauern, dass ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt wäre um rückwärtsgewandte Flügel zu kontrollieren. Doch wer traut sich diese Frage im Rahmen der CDU zu stellen? Wie oft muss das Verfassungsgericht noch Ansinnen des BMI abweisen? Wie oft muss es noch Rücktrittsforderungen geben? Sind Wahlen noch Wahlen, wenn am Ende Schäuble bestätigt wird? Das Fazit ist, nicht nur die CDU hat ein Demokratieproblem, sondern auch unser Land.
Das seltsame Verständnis des BMI von Grundrechten kann man zum Beispiel, – am heutigen „Welttag gegen Internetzensur„, hier nachlesen.
Die Konsequenz kann nur sein, das die Mächtigen stärker kontrollierbar werden müssen, durch:
- eine starke Volksgesetzgebung,
- die starke kommunale Einbindung der Bürger in politische Prozesse,
- die konsequente Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes,
- ernstzunehmende politische Korruptionsbekämpfung,
- Entflechtung von Wirtschaft und Gesetzgebung,
- sowie einer Reform des Parteiengesetzes, hin zu Vorgaben für Parteien, damit diese dem wichtigem verfassungsgemäßem Auftrag der Volksvertretung deutlich besser gerecht werden können.
„In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“, so der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ und niemand stört sich daran. Gemeint sind Vorratsdatenspeicherung, BKA – Gesetz, Internetsperren usw. welche es schwer haben die Hürden des Grundgesetzes zu passieren.
Wolfgang Schäuble ist nicht nur Innenminister, er trägt als Verfassungsminister die politische Aufsicht über die Wahrung der Verfassung und den verfassungsgemäßen Rechten der Bürger.
Das Zitat sollte in einer Demokratie wenigsten Proteste hervorrufen, denn hier offenbart sich wiederholt nicht nur ein Konflikt zwischen der Tätigkeit als Innenminister und der als Verfassungsminister sondern auch eine „verfassungskonforme“ Grundeinstellung des Ministers. Aus gutem Grund wurde ein Gericht zur Wahrung des Grundgesetzes als letzte Instanz eingebaut.
Die Aussage des Ministers bedeutet übersetzt: „Liebe Richter, haltet euch zurück.“ Oder im Original: „Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden“ bzw. den „einmaligen Kompetenzen“ des Bundesverfassungsgerichts entspreche „ein hohes Maß an Zurückhaltung mit öffentlichen Äußerungen„, so Wolfgang Schäuble.
Die CDU thematisiert solche Aussagen nicht, dort ist aktuell die Relegion der Kanzlerin wichtig. Es ist aber kaum glaubhaft das eine breite Parteibasis solche Sätze unkommentiert mittragen würde. Es ist viel wahrscheinlicher das wirtschaftliche Interessen sowie ein Karrieresystem innerhalb der CDU die Basis in ihrer Aussagefähigkeit beschneidet. Damit beschädigt die CDU sowohl ihren Charakter als Volkspartei sowie als demokratische Organisation im Auftrag des Grundgesetzes.
Als Beispiel, wenn die LINKE die Sätze des Innenministers freigesetzt hätte, wäre dies Anlass gewesen zu untermauern, dass ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt wäre um rückwärtsgewandte Flügel zu kontrollieren. Doch wer traut sich diese Frage im Rahmen der CDU zu stellen? Wie oft muss das Verfassungsgericht noch Ansinnen des BMI abweisen? Wie oft muss es noch Rücktrittsforderungen geben? Sind Wahlen noch Wahlen, wenn am Ende Schäuble bestätigt wird? Das Fazit ist, nicht nur die CDU hat ein Demokratieproblem, sondern auch unser Land.
Das seltsame Verständnis des BMI von Grundrechten kann man zum Beispiel, – am heutigen „Welttag gegen Internetzensur„, hier nachlesen.
Die Konsequenz kann nur sein, das die Mächtigen stärker kontrollierbar werden müssen, durch: