Demoaufruf: Die derzeitige Krise ist keine normale Krise. Sie hat die ganze Welt erfaßt und stellt den schwersten Einbruch nach 1945 dar.
Die Krise bedroht unsere Löhne, Arbeitsplätze und Sozialsysteme. Der Staat reagiert, indem er den Verursachern der Krise mit »Rettungspaketen«, »Bad Banks« und Staatshilfen Milliardenbeträge schenkt. Die Gesellschaft und ihre Kinder werden bezahlen müssen. Zehntausende Leiharbeiter haben ihre Jobs verloren, Kurzarbeit grassiert, die Massenarbeitslosigkeit steigt empfindlich. Um die immens gestiegene Staatsverschuldung zu kompensieren, wird es Angriffe auf Löhne, tarifliche Regelungen und Sozialleistungen geben, z.B. bei Renten und Gesundheitsvorsorge. Bereits heute sinken die Realeinkommen durch steigende Inflation.
Was ist zu tun? Das Kind ist in den Brunnen gefallen, – nun heißt es schmerzvolle Erfahrungen sammeln. Es wäre daher an der Zeit einen unabhängigen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der hinterfragt welchen Anteil Politik und Wirtschaft an der Krise haben um aus den planlosen Milliardenstreuungen wenigstens lernen zu können und Verantwortung sichtbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz sollte integraler Bestandteil einer solchen Untersuchung werden.
Doch… Der Bundesrat strebt auf bayrische Initiative an, dass Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu ändern. So dass ein Anspruch auf Informationszugang des Bürgers gegenüber Behörden und sonstigen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank nicht besteht, soweit diese auf Grund von besonderen Gesetzen Aufgaben der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht wahrnehmen oder zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte tätig werden. Die Gesetzesinitiative hat den Bundesrat am 19.12.2008 durchlaufen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (Drucksache) zum kritischen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz) plädiert, das IFG durch einen Artikel 9a –neu– zu ergänzen. Nebenbei, sozusagen.
Die Bundesregierung weist darauf sogar in ihrer Gegenäußerung (Nr.3.) zur Stellungnahme des Bundesrates hin: „Der Vorschlag des Bundesrates steht nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz. Die Bundesregierung wird das Anliegen des Bundesrates prüfen.„
Die Bundesdrucksache 16/11613 und 16/11640 wurden dann am 21.1.2009 im Bundestag beraten. Anschließend ist der Gesetzentwurf unter Federführung des Finanzaussschusses an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 12.2.2009 fand die erste Expertenanhörung statt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte anschließend die Herausnahme der Finanzaufsicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes scharf.
Damit hätten die Bürger keinen Anspruch mehr auf Zugang zu amtlichen Informationen in diesem Bereich. Eine solche Bereichsausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz habe es bisher nur für Nachrichtendienste gegeben. Es könnten weitere Behörden vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden. Damit drohe ein „Dammbruch“.
Es geht also schleichend weiter in die Intransparenz. Der CSU in Bayern drückt schlicht der Schuh bei der Verantwortung zur HRE. Wirtschaftliche Inkompetenz und möglicherweise auch Verquickungen sollen verschleiert werden. Es ist Wahljahr. So legt man Defizite nicht offen auf den Tisch und versucht stattdessen dem Wähler Entscheidungsgrundlagen zu nehmen. Das ist zutiefst undemokratisch und elitär.
Unter diesen rechenschaftslosen Umständen sollen wir bezahlen?
Wir hoffen daher, dass eine breite, friedliche Bevölkerungsmehrheit am kommenden Samstag dem Demonstrationsaufruf „Wir zahlen nicht für eure Krise“ folgt. Machen wir uns Luft.
Am 28.März um 12.00 Uhr in Berlin vor dem Roten Rathaus.
Von Attac gekaperte „Die Zeit“ (8 MB)
Demoaufruf: Die derzeitige Krise ist keine normale Krise. Sie hat die ganze Welt erfaßt und stellt den schwersten Einbruch nach 1945 dar.
Die Krise bedroht unsere Löhne, Arbeitsplätze und Sozialsysteme. Der Staat reagiert, indem er den Verursachern der Krise mit »Rettungspaketen«, »Bad Banks« und Staatshilfen Milliardenbeträge schenkt. Die Gesellschaft und ihre Kinder werden bezahlen müssen. Zehntausende Leiharbeiter haben ihre Jobs verloren, Kurzarbeit grassiert, die Massenarbeitslosigkeit steigt empfindlich. Um die immens gestiegene Staatsverschuldung zu kompensieren, wird es Angriffe auf Löhne, tarifliche Regelungen und Sozialleistungen geben, z.B. bei Renten und Gesundheitsvorsorge. Bereits heute sinken die Realeinkommen durch steigende Inflation.
Was ist zu tun? Das Kind ist in den Brunnen gefallen, – nun heißt es schmerzvolle Erfahrungen sammeln. Es wäre daher an der Zeit einen unabhängigen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der hinterfragt welchen Anteil Politik und Wirtschaft an der Krise haben um aus den planlosen Milliardenstreuungen wenigstens lernen zu können und Verantwortung sichtbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz sollte integraler Bestandteil einer solchen Untersuchung werden.
Doch… Der Bundesrat strebt auf bayrische Initiative an, dass Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu ändern. So dass ein Anspruch auf Informationszugang des Bürgers gegenüber Behörden und sonstigen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank nicht besteht, soweit diese auf Grund von besonderen Gesetzen Aufgaben der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht wahrnehmen oder zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte tätig werden. Die Gesetzesinitiative hat den Bundesrat am 19.12.2008 durchlaufen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (Drucksache) zum kritischen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz) plädiert, das IFG durch einen Artikel 9a –neu– zu ergänzen. Nebenbei, sozusagen.
Die Bundesregierung weist darauf sogar in ihrer Gegenäußerung (Nr.3.) zur Stellungnahme des Bundesrates hin: „Der Vorschlag des Bundesrates steht nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz. Die Bundesregierung wird das Anliegen des Bundesrates prüfen.„
Die Bundesdrucksache 16/11613 und 16/11640 wurden dann am 21.1.2009 im Bundestag beraten. Anschließend ist der Gesetzentwurf unter Federführung des Finanzaussschusses an die Ausschüsse überwiesen worden. Am 12.2.2009 fand die erste Expertenanhörung statt.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte anschließend die Herausnahme der Finanzaufsicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes scharf.
Damit hätten die Bürger keinen Anspruch mehr auf Zugang zu amtlichen Informationen in diesem Bereich. Eine solche Bereichsausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz habe es bisher nur für Nachrichtendienste gegeben. Es könnten weitere Behörden vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden. Damit drohe ein „Dammbruch“.
Es geht also schleichend weiter in die Intransparenz. Der CSU in Bayern drückt schlicht der Schuh bei der Verantwortung zur HRE. Wirtschaftliche Inkompetenz und möglicherweise auch Verquickungen sollen verschleiert werden. Es ist Wahljahr. So legt man Defizite nicht offen auf den Tisch und versucht stattdessen dem Wähler Entscheidungsgrundlagen zu nehmen. Das ist zutiefst undemokratisch und elitär.
Unter diesen rechenschaftslosen Umständen sollen wir bezahlen?
Wir hoffen daher, dass eine breite, friedliche Bevölkerungsmehrheit am kommenden Samstag dem Demonstrationsaufruf „Wir zahlen nicht für eure Krise“ folgt. Machen wir uns Luft.
Am 28.März um 12.00 Uhr in Berlin vor dem Roten Rathaus.
Von Attac gekaperte „Die Zeit“ (8 MB)