Wie bereits berichtet hat das Bundesverfassungsgericht sich heute zur Urteilsverkündung in der Klage zum Einsatz von Wahlmaschinen zusammengefunden. Es hat dabei den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt. Grund ist, dass die Wähler die Auszählung nicht kontrollieren konnten. Der Bundestag wird jedoch nicht aufgelöst, da es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt.
Wahlsysteme sind laut der Begründung des Bundesverfassungsgerichts nur dann zulässig, wenn der Wähler jederzeit ohne Fachkenntnisse die Korrektheit der Stimmabgabe und Stimmauszählung überprüfen kann.
Update: Die Piratenpartei Deutschland begrüßt in einer Pressemitteilung das Urteil.
Wie bereits berichtet hat das Bundesverfassungsgericht sich heute zur Urteilsverkündung in der Klage zum Einsatz von Wahlmaschinen zusammengefunden. Es hat dabei den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt. Grund ist, dass die Wähler die Auszählung nicht kontrollieren konnten. Der Bundestag wird jedoch nicht aufgelöst, da es keine Hinweise auf eine Manipulation gibt.
Wahlsysteme sind laut der Begründung des Bundesverfassungsgerichts nur dann zulässig, wenn der Wähler jederzeit ohne Fachkenntnisse die Korrektheit der Stimmabgabe und Stimmauszählung überprüfen kann.
Update: Die Piratenpartei Deutschland begrüßt in einer Pressemitteilung das Urteil.