Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist nun etwas mehr als 3 Jahre alt.
Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Bundesgesetz sollte ein neues Bürgerrecht schaffen, indem es allen Bürgern grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten verschafft. Auskunftspflichtig sind die Stellen des Bundes die öffentliche Aufgaben für den Bund erbringen. Bestehenden Geheimhaltungsinteressen soll mit einer Aufzählung von Ausnahmen Rechnung getragen werden.
- §3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
- §4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
- §5 Schutz personenbezogener Daten
- §6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Doch das Gesetz wird seinem Ziel, für mehr Transparenz in die öffentliche Verwaltung zu sorgen, noch immer nicht gerecht. So löst es immer noch Erstaunen aus wenn ein Bürger Akteneinsicht begehrt.
Noch in seinem ersten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz für die Jahre 2006/2007 prophezeite der Bundesbeauftragte Peter Schaar, dass die Zahl der Anträge noch ansteigen werde.
Zu diesem Zeitpunkt waren für die Jahre 2006 und 2007 insgesamt 3 523 Anträge an die Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden gestellt worden. Die Erwartungshaltung des Bundesbeauftragten hat sich nicht wirklich nicht bestätigt.
So gingen im ersten Halbjahr des Jahres 2008 insgesamt nur 987 Auskunftsersuche bei den Behörden des Bundes ein, das entspricht 0,0012 Prozent der Gesamtbevölkerung. (Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 16/11477)
Die Zahl der Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist 2008 im Vergleich zum Vorjahr von 1265 auf 1548 leicht gestiegen. Deutlich gestiegen sind zugleich aber auch die Ablehnungen von 247 auf 536.
Die Zahl der vollständig beantworteten Anfragen ging von 681 auf 618 zurück. Nur unvollständig wurden 193 Anfragen (Vorjahr 128) beantwortet. Es drängt sich der Verdacht auf das der Regierung nicht viel an diesem Gesetz liegt.
Transparenz über das Gesetz selbst ist ein wesentlicher Schritt für dessen Erfolg. Die Internetseiten der Ministerien weisen aber nur selten, an kaum erkennbaren Stellen auf den Informationsanspruch hin. Den Bürgern selbsttätig zu erklären was ihre Rechte sind, sollte der Regierung deutlich mehr am Herzen liegen. Das gilt auch für das Umwelt- und das Verbraucherinformationsgesetz.
Wenig geändert hat sich auch die bürokratische Verweigerungshaltung gegenüber den Bürgern. Nach wie vor werden wichtige Anfragen unter dem Vorwand abgelehnt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter seien gefährdet. Eine sorgfältige Prüfung der Anträge findet oft nicht statt.
Charakteristisch für die Einstellung der Bundesregierung ist der Vorstoß von Horst Seehofer, die Bankenaufsicht (BaFin) aus der Transparenzregelung auszukoppeln. In Zeiten der Finanzkrise und der allgemein immer wieder postulierten Forderung transparenter Märkte, ein widersprüchliches und schädliches Ansinnen. (Video)
Die Bilanz: Das Gesetz und sein Vollzug sind an einigen Stellen dringend reformbedürftig. Wir erinnern „sachte“ an die Mautverträge.
In Norwegen wurde im Mai 2010 ein elektronisches System, das eine Übersicht über alle ein- und ausgehenden Briefe der Regierung gibt eingeweiht. Dabei ist über ein Suchsystem Absender, Empfänger, Betreff und Datum zugänglich: http://www.oep.no
Am ersten Tag gab es 1300 Anträge auf Akteneinsicht, fast so viel wie in Deutschland pro Jahr: http://smart-grid.tmcnet.com/news/2010/05/18/4795395.htm
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/de