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Namentliche Abstimmung zum BKA Gesetz und Verfassungsbeschwerde

Wir nennen die Namen und veröffentlichen an dieser Stelle ebenfalls die Liste der namentlichen Abstimmung zum BKA – Gesetz.

Liste der Bundestagsabstimmung zum BKA – Gesetz (12.11.2008)

Protokoll der Bundestagsdebatte: PDF

Möge die Liste den Wählern lange in Erinnerung bleiben. 2009 ist Wahljahr!

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Verfassungsbeschwerde!

Gegen das vom Bundestag verabschiedete Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) kündigte die Onlinejournalistin, Bürgerrechtlerin und Piratin Twister (Bettina Winsemann) bereits gestern Verfassungsbeschwerde an. Neben der Kritik an der durch das Gesetz ermöglichten Onlinedurchsuchung schliesst sich Twister auch den Worten ihres Anwaltes, Dr. Fredrik Roggan, an: „Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun emanzipiert, ohne dass eine Kompensation dieses Kontrollverlusts vorgesehen wurde. Das ist schon deswegen abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem Geheimdienst als einer normalen Polizeibehörde ähnelt.“

Dr. Roggan vertrat Twister bereits bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, welche im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung zu dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme führte. „Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird.“ so Twister. „Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt.“ Um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde aufzufangen, die sich auf 8.000 Euro belaufen werden, bittet Twister um Spenden auf das vom Forum Informatiker und Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (www.fiff.de) zur Verfügung gestellte

Spendenkonto:

Empfänger: FIfF e.V.
Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz
Sparda Bank Hannover
Konto-Nr.: 800927929
BLZ 25090500

Hinweis:
Bei Spenden auf diesem Konto werden etwaige Überschüsse dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigen geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung an!“ Verfassungsbeschwerden sind, wie bekannt, zunächst einmal kostenfrei.“ erläutert Twister abschliessend. „Es gilt jedoch zu vermeiden, dass durch Formfehler die Verfassungsbeschwerde schon im Vorfeld einer eigentlichen Entscheidung abgelehnt wird. Mit Dr. Roggan steht mir hier ein kompetenter Anwalt zur Seite, der mich bereits bei der letzten Verfassungsbeschwerde unterstützte. Aus diesem Grunde ergeben sich die vorgenannten Kosten. Ich hoffe, dass sich auch bei dieser Verfassungsbeschwerde Menschen finden, die zu den Kosten beitragen. Die Piratenpartei Deutschland (www.piratenpartei.de), deren Mitglied Twister ist, das Bündnis „Freiheit ist Sicherheit“ (www.freiheit-ist-sicherheit.de), das FIFF (www.fiff.de) sowie der AK Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) befürworten die Verfassungsbeschwerde und hoffen, gemeinsam mit Twister, auf rege Unterstützung durch Spenden, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.

Ansprechpartner:
Twister (Bettina Winsemann)
Email: twister@freunde-der-freiheit.de

  1. Ein Mensch

    Ist ja gut, dass ihr die Liste veröffentlicht. Aber hättet ihr sie nicht in einer aufbereiteten Form (oder wenigstens auf die relevanten Seiten beschränkt) publizieren können. Von Hypertext haben parlamentarische Protokoll noch nicht gehört und demenstrechend schwer tut sich Netzbürger mit der Navigation in diesem Textwust.

  2. Sorry. Mangels Zeit kommen solche Dinge vor. Wir werden bei Gelegenheit die Sache graphisch nach Wahlkreisen präsentieren. Dann weis jeder wenn er ansprechen kann.

    Das parlamentarische Protokoll das du meinst beinhaltet lediglich die Debatte. Die ist zwar ganz interessant, aber naja Entscheidungen werden leider vor diesen getroffen.

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