Bundeswehr für den Einsatz im Inneren – zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Bevölkerung ?
Ganz leise mit durchgewinkt? Am Montagmorgen konnten wir vernehmen, dass die Bundesregierung in der Nacht vom Sonntag zum Montag einige neue Änderungen in das Staatsgefüge eingebracht hat. Die Turbulenzen an den Finanzmärkten sind seit Montag dem
6. Oktober das Topthema, welches die Tage beherrscht. In gleichem Atemzug wird beschlossen, dass auch der Einsatz der Bundeswehr auf dem Territorium des deutschen Staates legitimiert werden soll. Dafür muss aber auch das Grundgesetz geändert werden.
Was haben sich denn die Altvorderen dabei gedacht, als genau d a s nach dem 2. Weltkrieg ausgeschlossen wurde? Sind diese Gründe dafür nun nichtig?
DPA meldet am 6. Oktober 2008:
„Berlin (dpa) – Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach jahrelangen Auseinandersetzungen darauf geeinigt, die Bundeswehr bei Notfällen auch im Inneren einzusetzen und eine Verfassungsänderung herbeizuführen. «Es wird eine Grundgesetzänderung geben», sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Sonntagabend in Berlin. SPD-Fraktionschef Peter Struck sprach von «Nothilfe» in Fällen, wo zum Beispiel «die Marine der Wasserschutzpolizei helfen kann».“
Klar, z.B. bei der Kontrolle zu schnell fahrender Sportboote, kann dann auch ein Torpedoschnellboot zu Einsatz kommen. Danke Herr Kauder, das war auch unser erster Gedanke, als wir die Meldung bekamen. Ein Kanonenboot am Spreeufer und vielleicht ein Unterseeboot mit Raketenabschussrampen im Wannsee. Jetzt fühlt sich die Bevölkerung gleich viel sicherer.
Weiter heißt es bei DPA:
„Kauder sagte, die Bundeswehr solle im Bedarfsfall auch die Polizei unterstützen. Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) begrüßte den Beschluss «zum Schutz der Bürger in Deutschland», wie sein Sprecher sagte.“
Jetzt wird das schon genauer. Nimmt man an das die Polizei in absehbarer Zeit mit ihren hoheitlichen Aufgaben in den Ländern und Städten bald überfordert sein wird? Warum in so zeitlich engem Zusammenhang mit der Finanzkrise? Ständig beeilt man sich zu betonen, dass die Spareinlagen sicher sind. Die Menschen sich keine Sorgen wegen der Ersparnisse machen müssen. Der Staat für eventuelle Ausfälle einsteht. Wird auch diese Absicherung noch in der Nacht vom Sonntag zum Montag kommende Woche vielleicht in gesetzes-trockene Tücher gepackt?
Misch Dich ein!
Der Zusammenhang mit der Finanzkrise und dieser „kleinen und unbedeutenden“ Änderung des Grundgesetzes scheint mir ein bisschen vage…..
Wenn mir aber http://de.wikipedia.org/wiki/Wende_(DDR) so über den Weg läuft und dann noch http://de.wikipedia.org/wiki/17._Juni_1953 einfällt, dann wird mir die Angst der Politiker doch sehr bewusst, ihre Stellung als obere zehntausend zu verlieren.