Piratenpartei Privatsphäre und Datenschutz

Scheibchenweise zum Gläsernen Bürger

Jeder erhält sie, -egal ob Baby oder Urgroßvater. Bis zum 31.12.2008 wird jedem Einwohner eine neue Steuernummer zugeschickt. Diese Steuernummer gilt dann „lebenslänglich“ und kann bei den Finanzbehörden sogar noch bis zu 20 Jahre über den Tod hinaus gespeichert werden.

Dieses Vorgehen fassen wir als ein verordnetes Personenkennzeichen auf. Die gesetzliche Grundlage ist der § 139b der Abgabenordnung. Der Paragraph sieht vor, dass später andere Behörden die Daten verwenden dürfen. Festgehalten ist sogar eine Weitergabe an ausländische Stellen!

Bereits jetzt zu erahnen ist, das weitere Daten mit der Steuer-ID verknüpft werden. Zu groß werden die Begehrlichkeiten sein. Ist die Steuergerechtigkeit also ein weiterer Schritt zum gläsernen Bürger? Es sollte zunächst umgekehrt sein! Der Staat braucht dringend eine transparente Steuer- und Finanzpolitik. Der Bürger und Steuerzahler muss erfahren können, wie seine Gelder verwendet werden. Zudem muss die Möglichkeit bestehen Verantwortliche zu benennen und heranzuziehen. Zu viele Projekte landen Jahr für Jahr im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler, während die Schuldenuhr weiter tickt. Rechenschaft von staatlicher Seite? Fehlanzeige! Wo bleiben diese Reformen? Im Sumpf der Parteiendemokratie? Die Wahrheit ist, der Staat hat Angst vor den absehbaren sozialen Konflikten und möchte sich per Erhebung von Personenprofilen schützen. Es stellt sich damit die Frage ob die Vertreter der „politischen Klasse“ noch den Bürger repräsentieren möchten, oder ob sie sich einfach nur selbst schützen wollen.

Zitat: Thilo Weichert (Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein)

„Gegen Steuergerechtigkeit und gegen den internen Abgleich von Steuerdaten ist aus Datenschutzsicht überhaupt nichts einzuwenden. Der hierzu eingeschlagene Weg ist jedoch fatal: Wegen der steuerrechtlichen Relevanz vieler Alltagsvorgänge, von geschäftlichen Transaktionen bis zum einfachen Bezahlen einer Rechnung, wird die neue Steuer-ID allgegenwärtig sein. Hierüber können dann nicht nur Finanzämter, sondern Banken, Auskunfteien, Adressenhändler, Versandhändler und sonstige Unternehmen ihre Datenbestände zusammenführen. Auch wenn dies vom Gesetz nicht erlaubt ist, wird es den Datenschutzaufsichtsbehörden praktisch nicht möglich sein, eine solche Nutzung zu unterbinden. Die Folge ist, dass dank der Steuer-ID umfassende Persönlichkeitsprofile erstellt werden können.“

Jeder hat die Möglichkeit gegen das Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern vorzugehen. Hilfreiche Tips gibt es auf den Seiten der Humanistischen Union (hier).