Transparenz der öffentlichen Hand wird meist mit dem Recht auf Zugang zu Akten in Verbindung gebracht. Von erheblicher Bedeutung jedoch ist ebenso die öffentliche Kenntnissen über staatliche Entscheidungsprozesse.
Es braucht also die Möglichkeit in Brandenburg an Sitzungen von Gremien teilzunehmen. Brandenburg ist hier eines der Schlusslichter der Bundesrepublik.
So tagen Ausschüsse in den Landesparlamenten von Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern grundsätzlich öffentlich.
Während es bei Gerichtsverhandlungen und Parlamentssitzungen selbstverständlich ist, tagen in Brandenburg nach wie vor die Landtagsausschüsse nichtöffentlich. Auch andere öffentlichen Stellen, deren Entscheidungen durch demokratische Mitwirkungsgremien legitimiert werden, wie z.B. Bildungs-, Sozial- oder Versorgungseinrichtungen, sind nicht öffentliche Sitzungen die Regel. Gleiches gilt auf der kommunalen Ebene.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist dagegen sowohl auf der Ebene des Bundes als auch der Einzelstaaten der Meinungsaustausch in behördlichen Kollegialsitzungen öffentlich.
Wir fordern künftig Sitzungen in denen die Öffentlichkeit zugelassen ist sowie im Internet veröffentlichte Tagesordnungen und Niederschriften. Es ist erstaunlich wie lange nun schon die Oppostionsparteien diese Regularien einfordern und auf taube Ohren der brandenburgischen Regierungsfraktionen stoßen.
Glaubwürdige Mitbestimmung ist eine wesentliche Motivation an Wahlen teilzunehmen. Wir verweisen -angesichts der nahenden Kommunalwahlen- auf die deutlich abnehmende Wahlbeteiligung, welche bei den Kommunalwahlen in 2003 gerade einmal bei 46 % lag. Die Mehrheit der Bürger ist also offensichtlich davon überzeugt nichts ändern zu können. Wie wäre es mit Beteiligung und bürgernaher Mitbestimmung?
Transparenz der öffentlichen Hand wird meist mit dem Recht auf Zugang zu Akten in Verbindung gebracht. Von erheblicher Bedeutung jedoch ist ebenso die öffentliche Kenntnissen über staatliche Entscheidungsprozesse.
Es braucht also die Möglichkeit in Brandenburg an Sitzungen von Gremien teilzunehmen. Brandenburg ist hier eines der Schlusslichter der Bundesrepublik.
So tagen Ausschüsse in den Landesparlamenten von Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern grundsätzlich öffentlich.
Während es bei Gerichtsverhandlungen und Parlamentssitzungen selbstverständlich ist, tagen in Brandenburg nach wie vor die Landtagsausschüsse nichtöffentlich. Auch andere öffentlichen Stellen, deren Entscheidungen durch demokratische Mitwirkungsgremien legitimiert werden, wie z.B. Bildungs-, Sozial- oder Versorgungseinrichtungen, sind nicht öffentliche Sitzungen die Regel. Gleiches gilt auf der kommunalen Ebene.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist dagegen sowohl auf der Ebene des Bundes als auch der Einzelstaaten der Meinungsaustausch in behördlichen Kollegialsitzungen öffentlich.
Wir fordern künftig Sitzungen in denen die Öffentlichkeit zugelassen ist sowie im Internet veröffentlichte Tagesordnungen und Niederschriften. Es ist erstaunlich wie lange nun schon die Oppostionsparteien diese Regularien einfordern und auf taube Ohren der brandenburgischen Regierungsfraktionen stoßen.
Glaubwürdige Mitbestimmung ist eine wesentliche Motivation an Wahlen teilzunehmen. Wir verweisen -angesichts der nahenden Kommunalwahlen- auf die deutlich abnehmende Wahlbeteiligung, welche bei den Kommunalwahlen in 2003 gerade einmal bei 46 % lag. Die Mehrheit der Bürger ist also offensichtlich davon überzeugt nichts ändern zu können. Wie wäre es mit Beteiligung und bürgernaher Mitbestimmung?