Piratenpartei Privatsphäre und Datenschutz

Ratgeber zu Hartz IV und Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit haben gemeinsam den “Ratgeber zu Hartz IV 2008” veröfffentlicht. Auf 35 Seiten werden Fragen rund um den Schutz der eigenen Privatsphäre und den eigenen Grundrechten beantwortet:

  • Muss ich Mithörer dulden?
  • Warum muss ich so umfangreiche persönliche Angaben machen?
  • Was muss ich beim Ausfüllen des Hauptantrages beachten?
  • Welche Informationen muss ich über den Schulbesuch meines Kindes geben?
  • Welche Unterlagen dürfen kopiert werden?
  • Welche Fragen muss ich zur Feststellung der angemessenen
  • Kosten für Unterkunft und Heizung beantworten?
  • Muss ich Gesundheitsdaten preisgeben?
  • Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen?
  • Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
  • Darf die Behörde sich an meine Schuldner- oder Suchtberatungsstelle wenden und Auskünfte über mich einholen?
  • Was muss ich meinem Arbeitsvermittler sagen?
  • Darf der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende meine Kontendaten abgleichen?
  • Sind Kfz-Halter-Abfragen erlaubt?
  • Muss ich telefonisch Auskünfte geben?
  • Wer darf wann und warum in meine Wohnung?
  • Dürfen während des Hausbesuches Fotos angefertigt werden?
  • Muss ich meinen Leistungsbescheid im Original an die GEZ senden?
  • Muss ich meinen Arbeitslosengeld-II-Bescheid der Krankenkasse vorlegen?
  • Wie erfolgt die Verarbeitung meiner Daten?
  • Wie lange werden meine Daten gespeichert?
  • Welche Rechte habe ich als Betroffener?
  • An wen kann ich mich wenden?

Die 35 Seiten umfassende Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann telefonisch (Brandenburg: 033203/356-0 oder 030/13889-0), auf dem Postweg (LDA Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow oder Berliner BDI, An der Urania 4-10, 10787 Berlin) abgefordert oder aus dem Internet hier herunter geladen werden. – Stand: 20.07.2008

  1. Sicherlich ein empfehlenswerter Ratgeber zum Datenschutz. Jedoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass Bürgerinnen und Bürger Schwierigkeiten haben, Ihr Recht auf Datenschutz auch gegen Arbeitsgemeinschaften durchzusetzen.

  2. Leider ist es wahr das Jobcenter allzu oft die Grenzen neu abstecken wollen. Leistungsgeber- und Leistungsnehmerverhältnis… Es ist mehr als eine gute Überlegung wert, ob wir nicht die Menschen dort informieren sollten, wo es sie betrifft – vor dem Jobcenter.

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