Politik

NEDAP-Wahlcomputer und kein Ende

Einige Kommunen werden sich zur Kommunalwahl wieder mit Wahlcomputern behelfen. Die offizielle Begründung lautet: Schwund an Wahlhelfern sowie Kosteneffizienz. Doch auch Technik muss behütet werden.

Noch fragwürdiger ist es um die Manipulationssicherheit der Geräte bestellt. So reichen laut CCC bereits zwei Minuten um die Software zu manipulieren (Video), bzw. die nichtamtliche Geräteversieglung zu umgehen. Zugleich jedoch ist bei der Auswertung eine Manipulation oder eine Fehlfunktion nicht mehr erkennbar.

Das brandenburgische Innenministerium hat nun auf Antrag der Firma HSG Wahlsysteme GmbH erneut NEDAP-Geräte für die kommenden Kommunalwahlen zugelassen. Prüfunterlagen jedoch, wurden in der Vergangenheit nur vereinzelt veröffentlicht und so ist für kaum einen Bürger nachvollziehbar, was dort eigentlich das Innenministerium genehmigt hat. Die zugelassenen Geräte ESD1 und ESD2 der niederländischen Firma N.V.Nederlandsche Apparatenfabriek (Nedap) sind derzeit die einzigen Wahlcomputer mit Bauartzulassung in Deutschland. Die Geräte werden in Deutschland vom Antragsteller HSG-Wahlsysteme GmbH vertrieben.

Normalerweise ist in unserer Demokratie der gesamte Wahlablauf, vom Aufstellen der Urne bis zur Ergebnisfeststellung, grundsätzlich öffentlich und damit überprüfbar. Diese Kontrollierbarkeit durch Jedermann wird aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 GG) abgeleitet und ist rechtlich unumstritten.

Beim Einsatz von bestehenden Wahlcomputersystemen werden wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere eines Gerätes verlegt und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen. Die Ergebnisfeststellung per Maschine kommt damit einer geheimen Auszählung gleich.

Wähler, Öffentlichkeit und selbst Wahlvorstände können damit nicht mehr nachvollziehen, was im Inneren des Geräten mit den Stimmen geschieht und wie die Ergebnisermittlung im einzelnen vor sich geht. Die Glaubwürdigkeit der Wahl hängt damit vor der Manipulationssicherheit der Geräte ab und kann bestenfalls noch von den wenigen Personen beurteilt werden, die mit der Prüfung von Wahlgeräten befasst sind.

Auf dieser Grundlage hatte die Niederlande 2007 die Verwendung von Wahlcomputern vorerst verboten, da diese nicht mit Wahlrechtsprinzipien nicht vereinbar seien. Auch Brandenburg hätte es gut zu Gesicht gestanden auf nachvollziehbare Wahlabläufe zu pochen.

  • Liste bisher bekannter Kommunen, die Wahlcomputer einsetzen wollen.

Unter diesen Vorzeichen beurteilen wir den Einsatz von Wahlcomputern während der brandenburgischen Kommunalwahl am 28.9.08 sehr skeptisch. Freie Wahlen sind ein hohes Gut der Demokratie um sie vorschnell auf dem Altar der Technik und dahinter stehender Monopolisten zu opfern. Auch diesmal sollte es wieder Wahlbeobachter geben um Unregelmäßigkeiten zu dokumentieren.